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Dr. Gisela Splett

24.05.2023 Sitzungen 17/65

Sehr geehrter Herr Land­ tagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal möchte ich Ihnen, Herr Abg. Fink, sagen, dass sich Minister Dr. Bayaz schon häufig und auch in der Öf­ fentlichkeit zur Grundsteuer geäußert hat und insoweit die Tat­ sache, dass ich jetzt heute hierzu rede, keinen Anlass für Spe­ kulationen in der Art, wie Sie es angedeutet haben, bietet. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Wir beraten heute zum zweiten Mal im Plenum über den ak­ tuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgrundsteuer­ gesetzes, ein Grundsteuergesetz, welches sich durch Einfach­ heit, ökologischen Nutzen, Innovation und Transparenz aus­ zeichnet. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Das kann man nicht von allen Steuergesetzen behaupten. Ich gehe noch auf ein paar Punkte ein. Wir haben dieses Ge­ setz erneut angepackt. Das liegt zuvorderst an der grundge­ setzlichen Besonderheit, dass auf dem Gebiet der Grundsteu­ er im Verhältnis von Bundesrecht zu Landesrecht das spätere Gesetz Anwendungsvorrang hat. Der Bund hat sein Gesetz Ende letzten Jahres angepasst. Wir stellen mit diesem aktuel­ len Änderungsgesetz also sicher, dass das Landesgrundsteu­ ergesetz weiterhin in vollem Umfang Vorrang vor bundesge­ setzlichen Regelungen hat. Entsprechend beinhaltet das heu­ te vorliegende Änderungsgesetz im Wesentlichen Änderun­ gen, die eine Reaktion auf die Anpassung im Bundesgesetz darstellen. Wir haben dabei aber auch die Gelegenheit genutzt, kleinere Korrekturen und Klarstellungen vorzunehmen. Dazu habe ich eriode – 65. Sitzung – Mittwoch, 24. Mai 2023 weder in der heutigen Beratung noch im Finanzausschuss noch bei der ersten Lesung wirklich Kritik gehört. Dies gilt vor allem für die Klarstellung bei der Gutachtenmög­ lichkeit. An dieser Stelle betone ich gern noch einmal, dass es ein großer Vorteil unseres Landesgrundsteuergesetzes ist, dass die Bürgerinnen und Bürger das Ergebnis der Bewertung nicht in allen Fällen einfach hinnehmen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie einen niedrigeren Wert nachwei­ sen. Über diese Option können dann eben auch speziell gela­ gerte Einzelfälle zutreffend bewertet werden. Herr Brauer, die 30 %, die Sie angesprochen haben, sind nicht aus der Luft ge­ griffen, sondern ergeben sich aus den Vorgaben der Immobi­ lienwertermittlungsverordnung. Vielleicht lohnt sich einmal ein Blick in dieses Papier. Mit der Änderung im Landesgrundsteuergesetz wollen wir bei dieser Gutachtenmöglichkeit verfahrenstechnische Fragen klä­ ren. Die Bürgerinnen und Bürger haben nämlich nicht nur im Rahmen der Hauptfeststellung die Chance, einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Vielmehr können sie dies auch zu einem späteren Zeitpunkt tun, etwa wenn die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 versendet werden. Wenn man die Diskussionen zur Grundsteuer außerhalb des Landes verfolgt, sieht man, dass wir an dieser Stelle unsere Hausaufgaben gemacht haben. Diese Möglichkeit gibt es näm­ lich in keinem anderen Bundesland, obwohl insbesondere auch beim Bundesmodell der Bodenwert eine wichtige Rolle spielt. Die Nachweismöglichkeit wird also andernorts ver­ misst – wir haben sie. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Eine weitere Änderung des vorliegenden Gesetzentwurfs liegt beim Messzahlabschlag für den Wohnungsbau. Das habe ich auch in der ersten Lesung schon ausgeführt. Daher nur noch einmal der Hinweis, dass die Anpassung des Gesetzes an die­ ser Stelle zur Folge hat, dass mehr Vereine und Genossen­ schaften von der Privilegierung in Form eines Abschlags von 25 % profitieren können und dadurch im Ergebnis auch die Mieterinnen und Mieter von Wohnungen entlastet werden, die einem dieser begünstigten Vereine oder Genossenschaften zu­ zurechnen sind. Dies fügt sich nahtlos in die für Mieterinnen und Mieter po­ sitive Grundtendenz unseres Gesetzes ein. Denn auch wenn manche das Gegenteil behaupten: Richtig ist, dass Mieterin­ nen und Mieter tendenziell von unserem Grundsteuermodell profitieren. Inhaltlich macht dieses Änderungsgesetz die Grund­ steuer in Baden-Württemberg nochmals einfacher und gibt den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern noch mehr Gestal­ tungsmöglichkeit. So weit zu dem Änderungsgesetz, für das ich Sie heute um Ih­ re Zustimmung bitte. Zur grundsätzlichen Kritik an unserem Bodenwertmodell hat­ te ich in der ersten Lesung schon einiges gesagt. Herr Abg. Fink, Sie haben nochmals die Verfassungskonfor­ mität in Zweifel gezogen. Ich möchte sagen: Dieses Gesetz heißt Grundsteuer­ und nicht Immobiliensteuergesetz. Viel­ leicht lohnt es sich, auch darüber einmal nachzudenken. Wir halten es jedenfalls nach wie vor für richtig, dass wir uns am (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Bodenwert orientieren. Mit Ihrer Kritik unterstützen Sie die Kritik von zwei Lobbyverbänden und einem Gutachter. Es wundert mich sehr, dass insbesondere die SPD­Fraktion in dieses Boot steigt. (Beifall bei den Grünen – Zurufe von der SPD, u. a.: Wir werden sehen!) In der öffentlichen Debatte wird bisweilen auch der Eindruck erweckt, es sei eine Spezialität unseres Modells, auf Boden­ richtwerte zurückzugreifen. Es wird bisweilen so getan, als spiele der Bodenrichtwert überhaupt nur bei der Grundsteuer eine Rolle. Beides ist falsch. Erstens: Auch fast alle anderen Grundsteuermodelle, insbe­ sondere auch das Bundesmodell, verwenden die Bodenricht­ werte. Zweitens: Bodenrichtwerte finden sich auch in vielen anderen Steuergesetzen wieder. Die Verwendung der Boden­ richtwerte ist in der Steuerwelt schon seit vielen Jahren ge­ lebte Praxis. Sie wurde auch immer wieder höchstrichterlich bestätigt. Gerade wenn es darum geht, Grund und Boden zu bewerten, ist es natürlich richtig, auf die Bodenrichtwerte zu­ rückzugreifen, die schon lange erprobt sind. Insgesamt haben wir – ich wiederhole es noch einmal – durch unser Landesgrundsteuergesetz ein Vorbild für ein transparen­ tes und vor allem einfaches Steuergesetz geschaffen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass wir im Moment zusätz­ liches Personal brauchen. Denn das ist modellunabhängig. Wir fahren ja im Moment zweigleisig: Wir setzen eine um­ fangreiche Steuerreform um, und gleichzeitig muss die Grund­ steuer nach dem alten Modell erhoben werden. Dass das nicht mit dem Bestandspersonal geht, das liegt in der Natur der Sa­ che und ist in anderen Bundesländern nicht anders. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Tobias Wald CDU: Richtig!)

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