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Dr. Rainer Podeswa

AfD 24.05.2023 Sitzungen 17/65

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn ein un­ fassbar schlechtes und unsoziales Gesetz innerhalb von nur drei Jahren nun schon das sechste Mal im Plenum behandelt wird, wird es dadurch auch nicht besser. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Das einzige vermeintlich Gute an diesem Landesgrundsteu­ ergesetz ist, dass es wahrlich einfach ist: Nur die Grundstücks­ fläche geht in die Berechnung der Steuerhöhe ein. Trotzdem hat die Landesregierung dieses doch so wahrlich einfache Ge­ setz dermaßen schlampig ausformuliert, dass nach ihrer eige­ nen Begründung für die Änderung, die hier jetzt beraten wird, periode – 65. Sitzung – Mittwoch, 24. Mai 2023 nun doch eine Änderung im Gesetz notwendig wird, um Un­ klarheiten im Gesetzeswortlaut klarzustellen. Kommen wir zurück auf die von der Landesregierung hervor­ gehobene Einfachheit des Gesetzes. Zur Umsetzung hat das Finanzministerium genau 500 zusätzliche Finanzbeamte ein­ gestellt – ich wiederhole: 500 zusätzliche Beamte –, welche die baden-württembergischen Steuerzahler jährlich rund 50 Mil­ lionen € kosten werden, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wäre ein Bundes­ modell!) 50 Millionen € zusätzliche Kosten, wo doch die neue Landes­ grundsteuer aufkommensneutral ausgestaltet werden soll – ein Versprechen an die Bürger, welches heute nicht einmal mehr der Finanzminister glaubt. Dieser hat in der letzten Finanz­ ausschussberatung schon einmal vorsichtshalber klargestellt, dass die Landesregierung so ein Versprechen überhaupt nicht abgeben kann, da ja die Gemeinde schlussendlich mit dem Hebesatz die Höhe der Steuer festlegen würde. Bei der Einbringung des Gesetzes klang das noch ganz an­ ders: Das wird aufkommensneutral. (Beifall bei der AfD) Kommen wir zurück zum Hebesatz. Eine Gemeinde legt ei­ nen Hebesatz für bewohnte Grundstücke fest, der dann selbst­ verständlich auf alle diese Grundstücke angewendet wird. Ob das Grundstück nun mit Villa oder mit Hütte bebaut ist, spielt dabei keine Rolle. Die Gemeinde hat auch gar keine Möglich­ keit, hier zu differenzieren, weil es ja e i n e n Hebesatz gibt. Im Ergebnis heißt das z. B. für Heilbronn, dass für die Pent­ housewohnung auf dem Marra­Hochhaus, die Millionen wert ist, zukünftig eine um 70 % bis 80 % niedrigere Grundsteuer zu zahlen sein wird, weil der Wert des Hauses ja nicht eingeht. Die wenig exklusiven Wohnungen um alte Industriegebiete herum hingegen werden zukünftig doppelt bis dreimal so hoch besteuert. Unsozialer geht es nicht. (Beifall bei der AfD) Das heißt natürlich: Doch, es geht noch unsozialer. Die Wert­ ermittlung erfolgte für sieben Jahre auf den Stichtag 1. Janu­ ar 2022, zu einer Zeit hoher Immobilien- und Bodenpreise, als noch niemand über Enteignungen durch Heizungsverbote gesprochen hat. (Beifall bei der AfD) Die neue Landesgrundsteuer wird dann ab 2025 eingezogen. Der Finanzminister kassiert also ab 2025 eine jährliche Grund­ steuer auf dem hohen Bewertungsniveau von 2022, während die tatsächlichen Verkaufswerte für Immobilien mit alten und gesetzlich verbotenen Heizungen bald extrem sinken werden. Über 50 % – über 50 %! – der Menschen in Baden-Württem­ berg zahlen dann eine höhere jährliche Grundsteuer auf eine unverkäufliche und im Prinzip auch nicht mehr weiter ver­ mietbare Immobilie. Das ist doppelt ungerecht. Und 50 % sind auch keine Schwarzmalerei, (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) (Dr. Rainer Podeswa) da die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfra­ ge Drucksache 17/4234 selbst dokumentiert hat, dass über 50 % des Gebäudebestands in Baden-Württemberg den Ener­ gieeffizienzstandard E, F, G oder H haben. Gebäude mit die­ sen Energieeffizienzstandards sind mit normalem, nachvoll­ ziehbarem finanziellen Aufwand überhaupt nicht mehr um­ rüstbar – völlig unmöglich. Die kann man nur mit dem Bag­ ger wegschieben. (Beifall bei der AfD) Dieses Landesgrundsteuergesetz ist in ganz Deutschland ein­ malig und passt damit sehr, sehr gut zu dieser einmaligen grü­ nen Regierung: Filz, Klüngel, Vorteilsnahme (Beifall des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) und ganz offensichtlich eine tiefe Verachtung gegenüber allen Bürgern von Baden-Württemberg, die nicht zum inneren Kreis dieser grünen Sekte gehören. (Beifall bei der AfD) Dieses Gesetz ist gleich doppelt unsozial – typisch grün eben. (Beifall bei der AfD)

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