Tobias Wald
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs habe ich die Gründe für die bundesweite Grundsteuerreform dargelegt und auch die Hinführung zum Landes grundsteuergesetz und modell erläutert. Die Legislative hat im November 2020 das Landesgrundsteu ergesetz beschlossen, und der Exekutive obliegt nun die Um setzung. Klar ist: Wir haben uns in Baden-Württemberg für ein transparentes und einfaches Steuermodell entschieden – bundesweit das einfachste. Klar ist auch: Die Grundsteuerreform ist ein Kraftakt für alle Beteiligten. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentü mer müssen die Erklärungen beim Finanzamt einreichen. Die unabhängigen Gutachterausschüsse, welche durch die Kom munen gestellt und bestellt werden, mussten die Grundstücke bewerten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Finanzämter müssen die eingereichten Erklärungen prüfen und bearbeiten, damit die Grundsteuermessbescheide erstellt werden können. Sowie abschließend: Unsere kommunalen Verwaltungen wer den mit den jeweiligen Gemeinderätinnen und Gemeinderä ten die Hebesätze prüfen und eventuell anpassen müssen. Für alle Beteiligten – wie gesagt – ist das ein großer Kraftakt. Die CDU-Fraktion dankt deshalb allen Bürgerinnen und Bür gern, die die Erklärungen eingereicht haben. Wir danken aus drücklich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Fi nanzämter, die die zahlreichen Erklärungen bearbeiten und die Steuermessbescheide erstellen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Nicolas Fink SPD) (Tobias Wald) Das ist teilweise – wenn man mit den Behörden vor Ort spricht, erfährt man das – nicht einfach. Das wissen wir alle. Nur durch dieses Zusammenspiel kann die Bewertung und Besteuerung der rund 5,6 Millionen wirtschaftlichen Einhei ten in Baden-Württemberg sichergestellt werden. Nur durch die erfolgreiche Umsetzung der Steuerreform kann das Steueraufkommen in Baden-Württemberg in Höhe von ca. 1,8 Mil liarden €, die ausschließlich unsere Städte und Gemeinden er halten, sichergestellt werden. In vielen Gesprächen stellen wir CDU-Abgeordneten fest, dass die Grundsteuerreform für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger weiterhin noch ein Buch mit sieben Siegeln ist und teilweise auf wenig Akzeptanz stößt. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: So ist es!) Aus diesem Grund bitten wir das Finanzministerium und die Landesregierung, gemeinsam mit dem Städte- und dem Ge meindetag eine Kommunikationsstrategie vorzubereiten, um dadurch die weiteren Schritte besser erläutern zu können. Nur durch eine konzertierte Aktion der Landesregierung und der Kommunen, die ja die Grundsteuer zu 100 % erhalten, kann die Akzeptanz der Grundsteuerreform verbessert werden. Die Mitmenschen mitzunehmen, die Sachverhalte zu erläu tern, das ist für uns bürgernahe Politik. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Ich möchte noch einen weiteren Aspekt in die Debatte ein bringen. Durch die notwendige Anpassung der Hebesätze der Städte und Gemeinden zur Gewährleistung der Aufkommens neutralität in der jeweiligen Kommune ändert sich die Basis im kommunalen Finanzausgleich. Der kommunale Finanzaus gleich – ein wichtiger Parameter sind ja die Hebesätze der Grundsteuern A und B – muss im Finanzausgleichsgesetz ge ändert werden, damit eine Kommune Zuschüsse erhält oder eben nicht. Das ist die Basis, die Grundlage. Wir bitten die Landesregierung, sich gemeinsam mit den kommunalen Lan desverbänden dieses wichtigen Themas anzunehmen und für eine Lösung zu sorgen, damit keine Kommune auf der Stre cke bleibt und keine übervorteilt wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier besteht unseres Erach tens erheblicher Handlungsbedarf, und daher bitten wir die Regierung um entsprechende Maßnahmen. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
