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Tobias Wald

CDU 24.05.2023 Sitzungen 17/65

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs habe ich die Gründe für die bundesweite Grundsteuerreform dargelegt und auch die Hinführung zum Landes­ grundsteuergesetz und ­modell erläutert. Die Legislative hat im November 2020 das Landesgrundsteu­ ergesetz beschlossen, und der Exekutive obliegt nun die Um­ setzung. Klar ist: Wir haben uns in Baden-Württemberg für ein transparentes und einfaches Steuermodell entschieden – bundesweit das einfachste. Klar ist auch: Die Grundsteuerreform ist ein Kraftakt für alle Beteiligten. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentü­ mer müssen die Erklärungen beim Finanzamt einreichen. Die unabhängigen Gutachterausschüsse, welche durch die Kom­ munen gestellt und bestellt werden, mussten die Grundstücke bewerten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Finanzämter müssen die eingereichten Erklärungen prüfen und bearbeiten, damit die Grundsteuermessbescheide erstellt werden können. Sowie abschließend: Unsere kommunalen Verwaltungen wer­ den mit den jeweiligen Gemeinderätinnen und Gemeinderä­ ten die Hebesätze prüfen und eventuell anpassen müssen. Für alle Beteiligten – wie gesagt – ist das ein großer Kraftakt. Die CDU-Fraktion dankt deshalb allen Bürgerinnen und Bür­ gern, die die Erklärungen eingereicht haben. Wir danken aus­ drücklich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Fi­ nanzämter, die die zahlreichen Erklärungen bearbeiten und die Steuermessbescheide erstellen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Nicolas Fink SPD) (Tobias Wald) Das ist teilweise – wenn man mit den Behörden vor Ort spricht, erfährt man das – nicht einfach. Das wissen wir alle. Nur durch dieses Zusammenspiel kann die Bewertung und Besteuerung der rund 5,6 Millionen wirtschaftlichen Einhei­ ten in Baden-Württemberg sichergestellt werden. Nur durch die erfolgreiche Umsetzung der Steuerreform kann das Steueraufkommen in Baden-Württemberg in Höhe von ca. 1,8 Mil­ liarden €, die ausschließlich unsere Städte und Gemeinden er­ halten, sichergestellt werden. In vielen Gesprächen stellen wir CDU-Abgeordneten fest, dass die Grundsteuerreform für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger weiterhin noch ein Buch mit sieben Siegeln ist und teilweise auf wenig Akzeptanz stößt. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: So ist es!) Aus diesem Grund bitten wir das Finanzministerium und die Landesregierung, gemeinsam mit dem Städte- und dem Ge­ meindetag eine Kommunikationsstrategie vorzubereiten, um dadurch die weiteren Schritte besser erläutern zu können. Nur durch eine konzertierte Aktion der Landesregierung und der Kommunen, die ja die Grundsteuer zu 100 % erhalten, kann die Akzeptanz der Grundsteuerreform verbessert werden. Die Mitmenschen mitzunehmen, die Sachverhalte zu erläu­ tern, das ist für uns bürgernahe Politik. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Ich möchte noch einen weiteren Aspekt in die Debatte ein­ bringen. Durch die notwendige Anpassung der Hebesätze der Städte und Gemeinden zur Gewährleistung der Aufkommens­ neutralität in der jeweiligen Kommune ändert sich die Basis im kommunalen Finanzausgleich. Der kommunale Finanzaus­ gleich – ein wichtiger Parameter sind ja die Hebesätze der Grundsteuern A und B – muss im Finanzausgleichsgesetz ge­ ändert werden, damit eine Kommune Zuschüsse erhält oder eben nicht. Das ist die Basis, die Grundlage. Wir bitten die Landesregierung, sich gemeinsam mit den kommunalen Lan­ desverbänden dieses wichtigen Themas anzunehmen und für eine Lösung zu sorgen, damit keine Kommune auf der Stre­ cke bleibt und keine übervorteilt wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier besteht unseres Erach­ tens erheblicher Handlungsbedarf, und daher bitten wir die Regierung um entsprechende Maßnahmen. Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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