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Dr. Gisela Splett

24.05.2023 Sitzungen 17/65

Vielen Dank auch für diese Fragen. – Bei den Gesundheitskosten gilt das eingangs Gesagte. Auch in diesem Bereich haben wir in unserer Rück­ lage für Haushaltsrisiken Möglichkeiten geschaffen. Insoweit wird man da schauen müssen, was sich davon tatsächlich re­ alisiert. Zur Frage 2 nach dem Bauwesen und der Kurzarbeit: Ich ha­ be eingangs gesagt, dass sich die Konjunkturerwartungen ge­ genüber der Situation, die wir im Herbst hatten, verbessert ha­ ben. Insoweit ist diese konjunkturelle Entwicklung, die Sie speziell für das Bauwesen angesprochen haben, natürlich in die Überlegungen, die der Steuerschätzung zugrunde liegen, eingerechnet worden. Vielleicht muss man dazu allgemein noch einmal sagen: Eine Steuerschätzung ist natürlich immer nur eine Schätzung, ge­ nauso wie eine Konjunkturprognose nur eine Prognose ist. Man geht vom Stand jetzt, mit den Informationen, die vorlie­ gen, daran, das bestmöglich abzuschätzen. Wir sind aber nicht mit der Erwartung in den Haushalt gegangen, dass sich das auf Euro und Cent realisiert. Insoweit haben wir diesen Haus­ halt vorausschauend aufgestellt und entsprechende Rückla­ gen und Vorsorgemittel eingeplant, um mit genau solchen Ent­ wicklungen zurechtzukommen. Zur Frage nach den Zinserhöhungen: Diese treffen das Land natürlich auch immer, weil wir Kredite aufgenommen haben, weil wir Schulden haben. Allerdings haben wir die meisten Gelder, die wir aufgenommen haben, langfristig aufgenom­ men, sodass Zinsänderungen nicht kurzfristig durchschlagen. Aber im Grunde gilt natürlich: Wenn die Zinsen steigen, dann sinkt der Spielraum, den wir im sogenannten Zinstitel im Haushalt haben. Insoweit beobachten wir natürlich, wie sich das entwickelt. Aber es ist nicht so, dass sich eine Zinserhö­ hung sofort und unmittelbar auf die Belastung des Landes aus­ wirken würde.

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