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Daniel Born

24.05.2023 Sitzungen 17/65

Es folgt die Landesregierung. Ich erteile Frau Ministerin Razavi das Wort. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen sehr herzlich bedanken für die guten, für die sehr konstruktiven Beratungen, die wir vor ungefähr zwei Wochen im Ausschuss hatten. Ich habe mitgenommen, dass das, was wir hier im Gesetzentwurf mit den Mitteln des Bauordnungs­ rechts regeln, auf ganz allgemeine Zustimmung stößt; es gab ja auch gar keine Änderungsanträge. Herr Dr. Schweickert, Sie wissen das, denn Sie waren dabei, aber Herr Lindenschmid war nicht dabei, er kann das ja gar nicht wissen. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Ich habe meine Kollegen gefragt!) Für diese Unterstützung möchte ich mich einfach ganz herz­ lich bedanken. Durch das Streichen von bisher notwendigen Genehmigun­ gen sagen wir den Funklöchern im Land schlicht und ergrei­ fend den Kampf an. Wir bauen aber gleichzeitig auch Büro­ kratie ab und vereinfachen damit die Arbeit der Baurechtsbe­ hörden. Was mich besonders freut: Auch die Wirtschaft und die Mo­ bilfunkanbieter haben ausgesprochen positiv auf unsere Initi­ ative, unseren Gesetzentwurf reagiert. Das liegt wahrschein­ lich daran, dass einfach allen klar ist, dass wir notwendige Be­ dingungen im Baurecht verbessern. Aber wir wissen auch: Das ist nur ein Teil der Aufgabe. Al­ lein damit werden wir die Funklöcher im Land noch nicht stopfen können. Aber mir ist es eben wichtig, dass ich als zu­ ständige Bauministerin alle Hebel in Bewegung setze, auf die ich Zugriff habe, und im Hinblick auf die Aspekte, die in mei­ ner und unserer Verantwortung als MLW sind, den Weg frei mache. Deswegen: Mit diesem Gesetz gehen wir einen ganz entschei­ denden, einen wichtigen Schritt nach vorn – für die Mobil­ funkversorgung in unserem Land, im Südwesten. Wir setzen damit in Baden-Württemberg ein ganz klares Signal für Ent­ bürokratisierung. Ich finde, es ist eine wichtige Botschaft, wenn wir dieses Gesetz heute verabschieden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg ist ein wich­ tiges Innovations- und Wirtschaftsland, ein wichtiger Wirt­ schaftsstandort in Europa. Damit es auch so bleiben kann, müssen unsere Infrastrukturen mit den technischen Entwick­ lungen Schritt halten. Mobile Datennetze sind die Kerninfra­ struktur einer innovativen, einer dynamischen Gesellschaft; eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in Stadt und Land, (Ministerin Nicole Razavi) in den Metropolen und im ländlichen Raum, das ist eine wich­ tige Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg. Es ist daher für das ganze Land entscheidend, dass wir den Ausbau eines leistungsfähigen 5G-Netzes beschleunigen und damit zügig die Lücken in der Netzabdeckung schließen. Ge­ rade hierfür müssen wir unbedingt bürokratische Hürden aus dem Weg räumen. Genau das erreichen wir mit der Novelle der LBO, die uns vorliegt. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Sie schafft es, weil sie ganz gezielt den 5G-Netzausbau be­ schleunigt, und zwar auch wirkungsvoll. Die drei wesentli­ chen Verbesserungen dieses Gesetzentwurfs sind ja schon mehrfach erwähnt worden. Deswegen mache ich es ganz kurz. Wir werden künftig Antennenanlagen bis zu 15 m im Innen­ bereich und bis zu 20 m im Außenbereich verfahrensfrei stel­ len. Bislang ist dies nur bis 10 m im Innen- und Außenbereich möglich. Der wachsende Datenverkehr macht eben gerade diese Verdichtung des Mobilfunknetzes dringend erforderlich. Die Erweiterung der Verfahrensfreiheit ist ein ganz wichtiger Schritt, um diese Verdichtung durch neue Antennenanlagen schneller und vor allem einfacher möglich zu machen. Zweitens: Wir stellen mobile, ortsveränderliche Antennenan­ lagen mit einer Aufstelldauer von bis zu 24 Monaten verfah­ rensfrei. Das schafft den Mobilfunkbetreibern die notwendi­ ge Flexibilität. Sie können dann diese mobilen Anlagen auf­ stellen, ohne lange Bauantragsverfahren auf den Weg bringen zu müssen. Damit ist das ein weiterer Schritt, wie wir die Funklöcher effektiv und schnell stopfen können, bis dann ein end­ gültiger Standort gefunden wurde. Drittens: Wir reduzieren die Abstandsflächen bei Antennen­ anlagen im Außenbereich um die Hälfte. Das hilft vor allem bei kleinteiligen Grundstücken im Außenbereich, damit auch hier Mobilfunkanlagen realisiert werden können. Wir lösen damit ein häufiges Problem, dass viele gute Standorte wegen der Abstandsvorschriften nicht für den Netzausbau genutzt werden konnten. Meine Damen und Herren, die beste Form der Unterstützung für den Mobilfunkausbau ist, wenn wir solche Hürden aus dem Weg räumen. Genau das machen wir jetzt mit der Ände­ rung unserer LBO. Wir sorgen dafür, dass es einfacher wird, Mobilfunkmasten zu errichten und dadurch auch mehr Stand­ orte zu nutzen. Was einfacher wird, wird damit aber meist auch billiger. Des­ wegen werden wir mit unserer Gesetzesänderung auch mehr Standorte rentabler machen können. Für mich gilt: ermögli­ chen vor subventionieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. An­ dreas Schwarz GRÜNE) Im Übrigen gibt es ja – auch das ist heute schon mehrfach an­ geklungen – ein Mobilfunkförderprogramm des Bundes für unterversorgte Gebiete. Das sind 1,1 Milliarden €, die der Bund dafür bereitstellt. Ziel ist es, bis 2025 insgesamt 99,95 % der deutschen Haushalte und 97,5 % der Bundesfläche mit 4G-Mobilfunk zu versorgen. periode – 65. Sitzung – Mittwoch, 24. Mai 2023 Entscheidend ist aber – hier komme ich jetzt zum Entschlie­ ßungsantrag der SPD –: Das Mobilfunkausbauprogramm des Bundes greift nur dann, wenn keine parallele Förderung durch Förderprogramme der Länder besteht. Eine Kombination von Bundesprogramm und Länderprogrammen ist ausgeschlos­ sen. Das heißt, wir würden uns mit einem zusätzlichen För­ derprogramm, wie es die SPD hier fordert, also vor allem selbst in die Quere kommen. (Zuruf: Absolut!) Ich kann nicht wirklich glauben, dass die SPD-Abgeordneten – Sie sind ja auch Teil des Haushaltsgesetzgebers – allen Erns­ tes meinen, dass wir lieber Geld in die Hand nehmen sollten, als das Geld zu nehmen, das der Bund uns anbietet. Ich glau­ be, es wäre auch aus haushaltsrechtlichen und haushaltsver­ nünftigen Gründen relativ unsinnig, wenn wir zum Bund sag­ ten: „Nein, behalt du dein Geld, wir nehmen lieber unseres.“ Ich glaube, das ist nicht wirklich sinnvoll. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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