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Dr. Rainer Podeswa

AfD 24.05.2023 Sitzungen 17/65

Sehr geehrte Frau Präsiden­ tin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wer im Ko­ alitionsvertrag der gegenwärtigen Bundesregierung nachliest, stößt auf Seite 129 auf folgenden Satz: Im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wollen wir den Kommunen bei der Lösung der Altschuldenproblematik helfen. „Wir wollen helfen“, das ist das Bild, das die Bundesregie­ rung derzeit von sich ganz besonders gern verbreitet: das Bild des uneigennützigen Helfers. Dazu fehlt es dann auch nicht an der entsprechenden Rhetorik. Wir erinnern uns dabei an die Wortgebilde, die der Bundeskanzler unserem Land im Kri­ senmodus bereits alle geschenkt hat. Gegen die Coronakrise kündigte Olaf Scholz die Bazooka an. Um die Energiekrise zu überstehen, wurde der Doppel-Wumms programmiert. Und (Dr. Rainer Podeswa) gegen alles andere, z. B. gegen irrationale und bis zur Ver­ rücktheit realitätsferne Koalitionspartner hilft natürlich die Parole: „You’ll never walk alone.“ (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Was nach den Wumms-Ankündigungen dann folgte, war je­ doch keineswegs ein effektives Krisenmanagement, sondern der Versuch, mit unterschiedlichen Maßnahmen der Dauer­ subventionierung so weiterzumachen wie bisher. Als Mittel dazu dient dann auch die zu beobachtende unsägliche Trivia­ lisierung der Sprache, wie ich es eben ausgeführt habe. Meine Damen und Herren der SPD, ein „Weiter so!“ wird es nicht geben; das sollten Sie auch dem Kanzler klarmachen. (Beifall bei der AfD) Auch im Umgang mit den Kommunen lässt es die Berliner Ampel in ihrem Koalitionsvertrag nicht an Versprechen feh­ len. Man plädiert einmal mehr für ein neues kooperatives Mit­ einander und legt ebenso ein Bekenntnis zu leistungsfähigen Kommunen mit einem hohen Maß von Entscheidungsfreiheit vor Ort ab. Und natürlich soll auch der direkte Dialog mit den Kommunalpolitikern ausgebaut werden. Das ist alles im Ko­ alitionsvertrag so nachzulesen. Tatsächlich werden die Gemeinden aber durch zusätzliche, im Wesentlichen vom Bund, genauso aber auch von den Ländern aufoktroyierte Pflichtaufgaben, die nicht ausreichend finan­ ziert werden, vor Ort immer mehr ihrer Entscheidungsfreiheit beraubt. (Beifall bei der AfD) Wenn wir uns die politische Realität vergegenwärtigen, wird schnell klar, dass es mit dem Bekenntnis des Bundes und vor allem mit seiner Hilfsbereitschaft nicht weit her ist. Ich den­ ke hier nur an den Flüchtlingsgipfel, der kürzlich stattgefun­ den hat, bei dem der Bund deutlich bewiesen hat, dass ihm die Finanzsituation, die Finanznöte der Gemeinden auch in Ba­ den-Württemberg herzlich egal sind. In Bezug auf die Altschuldenproblematik der Kommunen for­ mulierte der Bundesfinanzminister in den vergangenen Jah­ ren unmissverständliche Bedingungen. Zunächst sollte das nur passieren, wenn die CDU zustimmt; darüber hinaus müsste eine Bereitschaft bei einzelnen Bundesländern bestehen, im Rahmen einer Grundgesetzänderung ein Modell mitzutragen, von dem diese Bundesländer selbst finanziell nicht profitieren würden. – Nach der heutigen Debatte darf man hoffen, dass zumindest die CDU und die Grünen aus Baden-Württemberg dieser Grundgesetzänderung nicht zustimmen werden. Diese Aussage richtet sich natürlich unmissverständlich an die Geberländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich und damit maßgeblich an Baden-Württemberg, das seit Beginn dieses föderalen Finanzausgleichssystems immer zu den Geberlän­ dern gehört hat – ich betone: immer –, und zwar im Gegen­ satz etwa zu Bayern, das viele Jahrzehnte lang ein Profiteur des Finanzausgleichs war. Im Jahr 2021 schulterte Baden-Württemberg beinahe ein Vier­ tel des Finanzausgleichs der Länder und hat dabei rund 4 Mil­ periode – 65. Sitzung – Mittwoch, 24. Mai 2023 liarden € gezahlt. Im Jahr 2022 wird das nicht viel anders ge­ wesen sein. Hier von fehlender Solidarität zu sprechen ist an Absurdität kaum noch zu überbieten. (Beifall bei der AfD) Auf der kommunalen Ebene ist die finanzielle Situation zahl­ reicher Gemeinden auch bei uns in Baden-Württemberg aber weiterhin prekär. Insofern befindet sich die kommunale Selbst­ verwaltung unverändert in einer tatsächlich schweren struk­ turellen Krise. Allein in meinem Wahlkreis im Landkreis Heil­ bronn haben rund 40 % der Gemeinden ihren Haushaltsplan bislang nicht schließen können – und das liegt nicht daran, dass sie überreichlich mit Geld vom Land ausgestattet wor­ den wären. Die Gründe dafür liegen nicht in einer ungünsti­ gen konjunkturellen Entwicklung, sondern maßgeblich in der zunehmenden Aufbürdung gigantischer, kostenträchtiger Auf­ gaben durch Bund und Land. (Beifall bei der AfD) Was wir tatsächlich brauchen, ist nicht eine Altschuldenüber­ nahme, sondern ein Überdenken der Aufgaben und ein Über­ denken der Finanzierung dieser Aufgaben, die die Gemeinden haben. (Beifall bei der AfD) Eine selbstzerstörerische Migrationspolitik beschneidet den Handlungsspielraum der Gemeinden umso mehr. Ich denke, die Bürger werden sich das langfristig nicht gefallen lassen. Die Tatsache, dass hier die Belastungsgrenzen in vielen Ge­ meinden längst überschritten sind, hat der Gemeindetag Ba­ den-Württemberg bereits im September des vergangenen Jah­ res eindringlich formuliert und deshalb gefordert, dass es ein „Weiter so!“ nicht geben darf. Dieser Appell ist seitdem aber wieder einmal völlig verhallt. Der auf kommunaler Ebene an­ haltende Kontrollverlust in der Migrationskrise verdeutlicht schonungslos die kritische Situation in den Gemeinden. Über die rechtliche Ausgestaltung der Übernahme kommuna­ ler Altschulden erfolgt seit Längerem ein fachlicher Diskurs. Konkret ging es in Rheinland-Pfalz bereits um die Übernah­ me kommunaler Liquiditätskredite durch das Land. Kontro­ vers wird bei diesen Szenarien insbesondere die Frage disku­ tiert, ob die Übernahme derartiger Altschulden aufseiten ei­ nes Landes durch den Bund zu sogenannten Einnahmen aus Krediten führt. Denn derartige Einnahmen sind nur unter be­ stimmten verfassungsrechtlichen Bedingungen zulässig. Wenn explizit eine Schuldenübernahme durch den Bund im Raum steht, sieht die Schuldenbremse in der Tat die Aufnahme ei­ ner neuen Regelung im Grundgesetz als Grundvoraussetzung an. Der Hintergrund dafür ist klar: Es ist in erster Linie Aufgabe der Länder, die Kommunen angemessen finanziell auszustat­ ten, damit die kommunale Selbstverwaltung gewährleistet ist. Mit diesem Grundsatz wäre die Übernahme kommunaler Alt­ schulden durch den Bund nach derzeitiger Rechtslage nicht vereinbar. So ist es nur konsequent – – Deshalb sollte sich jede Landes­ regierung dreimal überlegen, ob sie einer Altschuldenüber­ nahme durch den Bund zustimmen wird, weil sie damit indi­ (Dr. Rainer Podeswa) rekt selbst zugibt, dass sie die finanzielle Ausstattung der Kommunen aus Landesmitteln nicht bewerkstelligen konnte. Und welche Landesregierung möchte sich dies schon einge­ stehen? (Beifall bei der AfD) Zum Schluss noch einmal zu dem Kollegen von der SPD: Wir haben mit dem Finanzkraftausgleich zwischen den Bundes­ ländern eine Methode, Solidarität zu üben. Es liegt nicht an uns. Es sollte auch davon Abstand genommen werden, eine Art zweiten Länderfinanzausgleich zu installieren. Wenn ein Bundesland beschließt, keine Kitagebühren zu erheben, dann soll dieses Land, das dies beschließt, es auch finanzieren – und nicht Baden-Württemberg. (Beifall bei der AfD – Abg. Udo Stein AfD: Bravo!) Schlussendlich ist das der Punkt. Wir brauchen keine Debat­ te über die Übernahme von Altschulden, sondern wir brau­ chen eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Gemein­ den nach Aufgaben, die wir ihnen zuordnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Udo Stein AfD: Sehr gut, Rainer!)

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