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Jochen Haußmann

FDP 10.05.2023 Sitzungen 17/64

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Quartiersentwicklung ist sicherlich eine ganz wichtige Strategie für Baden-Württemberg, auch mit Blick auf die Versorgung der Menschen im Alter, die auf Hilfe angewiesen sind. Die 207 Projekte – so ist es in der Stellungnahme zu dem Antrag vom März 2022 noch aufgeführt, Frau Kollegin Krebs – sind sicherlich eine gute, eine wichtige Basis. Denn es muss das Ziel sein, dass die Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen, in ihrer lokalen Umgebung versorgt werden können. Die Kommunen haben hier natürlich die ganz wichtige Aufgabe, sich auch im Rahmen der kommunalen Pflegekonferenzen mit diesen Überlegungen, auch mit dem Quartiersgedanken zu beschäftigen. In dem Antrag wurden auch Hemmfaktoren genannt, beispielsweise der große Aufwand, den man hat, weil es immer einzelne Projekte sind. Zum anderen wurden die großen Herausforderungen – Herr Mayr, Sie haben es in Bezug auf das Thema Bauen gesagt – hinsichtlich einer dauerhaften Finanzierung als Hemmfaktor genannt. Ich habe den Eindruck, dass die Strategie der Landesregierung, die Strategie des Sozialministers sich insbesondere auf einzelne Projekte konzentriert, statt zu überlegen, wie wir das bündeln und zusammen umsetzen können. Aber nur mit Projekten werden wir die Impulse nicht schaffen, die wir für Baden-Württemberg brauchen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Das Stichwort Bürokratieabbau ist schon gefallen. Es geht wirklich darum: Wie können wir niederschwellig gerade auch im Quartier unterstützen? Lassen Sie mich dazu noch einige Stichworte nennen. In der Sozialausschusssitzung heute Nachmittag wird ein Antrag der FDP/DVP-Fraktion zum Thema Entlastungsbetrag behandelt. Das ist eine niederschwellige Möglichkeit, im häuslichen Umfeld Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, zu helfen, etwa durch Einkäufe oder Begleitung bei Spaziergän- (Jochen Haußmann) gen. Es muss also nicht immer die Pflege von Pflegebedürftigen sein, sondern hier reichen oft ganz einfache, niederschwellige Tätigkeiten. Beim Entlastungsbetrag geht es nur um eine kleine Unterstützung von 125 €. Da muss ich schon fragen, Herr Minister, warum Baden-Württemberg Schlusslicht ist bei der Inanspruchnahme der Entlastungsbeträge, die den Menschen vor Ort niederschwellig helfen könnten. Baden-Württemberg ist hier Schlusslicht. Das hat auch den Grund, dass die Hürden bei uns im Land am höchsten sind. Kollege Haag und ich haben einen Frauenkreis besucht. Wir waren in Gesprächen mit ehrenamtlichen Organisationen. Dort wurde uns berichtet, dass es schwierig wird, Ehrenamtlichen zu erklären, warum man 30 Stunden Schulung braucht, um jemanden beim Einkaufen zu unterstützen. Ich jedenfalls kann es niemandem erklären. Andere Bundesländer marschieren da voran. Baden-Württemberg macht wieder einmal ein Modellprojekt. Das kann man ja machen. Aber Sie könnten morgen entscheiden, dass wir es genauso machen wie andere Bundesländer, und dadurch würden wir den Menschen in Baden-Württemberg sofort helfen, Herr Minister. (Beifall bei der FDP/DVP) Es wurde das Bauen angesprochen. Das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz ist ein Thema, das wir hier an dieser Stelle auch immer wieder angesprochen haben. Jetzt kommt ja die Novelle des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes. Da sehen Sie in § 31 eine Erprobungsregelung vor. Ich habe schon immer kritisiert, Herr Kollege Mayr, dass es schwierig ist, ein Projekt zu finanzieren, wenn man immer nur eine Finanzierungsgrundlage für eine Erprobungsdauer von vier Jahren hat. Gut so, dass das jetzt herausgenommen wird. Aber wir könnten gerade im kommunalen Bereich, in der Quartiersentwicklung, auch bei den ambulant betreuten Wohngemeinschaften viel mehr Dynamik erzeugen, viel mehr Impulse setzen, wenn wir dort die bürokratischen Regelungen zurücknehmen. Ich verweise auf den von uns in der letzten Legislaturperiode vorgelegten Gesetzentwurf; darin haben wir genügend Beispiele genannt. Genauso sollten wir uns im Hinblick auf die Baukosten und die Zinsentwicklung nochmals mit der Landesheimbauverordnung beschäftigen, weil die Grundlage, als sie 2009 initiiert wurde – – Sie lachen, Herr Minister; das weiß ich. Aber die Realität sieht nun mal anders aus. Deswegen wird auch weniger gebaut. Finden wir also den Mut, die Landesheimbauverordnung in Baden-Württemberg im Hinblick auf die Herausforderungen nochmals unter die Lupe zu nehmen. Dann finden wir auch dort weitere Impulse für unser Land, sehr geehrter Herr Minister Lucha. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Gernot Gru- ber SPD) Ich kann das, was der Kollege Kenner gesagt hat, nur unterstreichen. Auch beim Thema Kurzzeitpflege gibt es Programme; da gibt es jedes Jahr ein Förderprogramm. Das ist auch in Ordnung, weil wir Kurzzeitpflegeplätze brauchen. Doch wir brauchen eine dauerhafte Finanzierung und nicht immer eriode – 64. Sitzung – Mittwoch, 10. Mai 2023 nur einzelne Projektmittel. Wir brauchen im Land eine dauerhafte Finanzierung von Kurzzeitpflegeplätzen. Ich glaube, dann hätten wir noch stärkere Impulse als bei reinen Projektmitteln, die jedes Jahr wieder neu aufgelegt werden. Wir brauchen die dauerhafte Finanzierung der Kurzzeitpflege.

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