Jochen Haußmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Landespflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft für alle Pflegekräfte braucht eine breite Legitimation, damit sie auch gut auf das Gleis kommt. Mir ist es zu Beginn wichtig, auch noch mal die Position der FDP/DVP-Landtagsfraktion darzustellen. Wir haben unsere Skepsis bei einer Kammer – ich komme gleich noch mal dazu –, aber unsere Position, die wir auch nach den Entwicklungen, die man in Niedersachsen und Schleswig-Holstein erlebt hat, gefunden haben, ist die, dass wir eine umfangreiche Informationsgrundlage für alle Pflegekräfte in Baden-Württemberg und eine Abstimmung brauchen, bei der wir alle beteiligen, die sich dann aus freien Stücken mit großer Mehrheit freiwillig entscheiden, in diese Pflegekammer zu gehen. Sie haben jetzt 60 % genannt; lassen wir es damit gut sein; wir hatten uns mal auf zwei Drittel kapriziert, aber nehmen wir die 60 %. Dann wären auch wir bereit, zu sagen: Mensch, wenn die Pflegekräfte in Baden-Württemberg das aus freien Stücken möchten, dann spricht nichts dagegen, eine Pflegekammer einzurichten. Schauen wir jetzt auf den Gesetzentwurf, Herr Sozialminister Lucha, dann ist es eben nicht so mit dieser breiten Informationskampagne, die Sie an den Gründungsausschuss delegieren – nichts vorgeben –, und mit dieser Form der Abwicklung, wie Sie es jetzt vorhaben. Denn das ist keine Form, wie wir uns das vorstellen, dass man sich aus freien Stücken entscheidet. Damit sorgen Sie für große Akzeptanzprobleme für die Gründungsstruktur der Pflegekammer in Baden-Württemberg. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Und warum ist das so? Sie machen es sich relativ einfach, und ich unterstelle einmal, dass Sie Sorgen haben, dass es vielleicht anders doch nicht funktionieren könnte. Sie übertragen es dem Gründungsausschuss und geben dem Gründungsausschuss vor, dass er sozusagen die Arbeitgeber verpflichtet – unter Androhung von Strafzahlungen von bis zu 50 000 € –, die Pflegekräfte zu melden. Dann müssen die Pflegekräfte aktiv widersprechen. Das ist nicht das, was wir uns vorstellen, dass man aktiv widerspricht. Wenn Sie von einer Pflegekammer überzeugt sind, dann machen Sie Informationskampagnen, schauen Sie, dass sich 60 % aus freien Stücken beteiligen und nicht im Widerspruchsverfahren. Dann haben wir eiiode – 63. Sitzung – Donnerstag, 20. April 2023 ne gute Legitimation für eine Kammer, aber nicht so, wie Sie das hier in Baden-Württemberg vorsehen. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie des Abg. Bernhard Eisenhut AfD) Herr Bückner hat noch einmal auf das Beteiligungsportal hingewiesen. Dazu stelle ich jetzt eine Frage: Herr Bückner, ich weiß nicht, ob Sie die vielen Eingaben angeschaut haben, die anonym gemacht werden konnten. Es gab sogar fleißige Beteiligte, die sich gleich zehnmal positiv dafür ausgesprochen haben. Ich würde jetzt das Beteiligungsportal nicht zur Messlatte und Grundlage machen, wenn man sich anonym beteiligen kann. Wenn dann jemand so fleißig ist und sich zehnmal beteiligt und immer dasselbe hineinschreibt, dann ist die Grundlage nicht die richtige für diese wichtige Entscheidung für die Pflegekräfte in Baden-Württemberg. (Beifall bei der FDP/DVP) Sie haben im Gegensatz zum Referentenentwurf in § 5 bei den Kammeraufgaben einen interessanten Satz hineingeschrieben, mit dem Sie sagen: Das Ziel der Pflegekammer ist eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Pflegeleistungen. Sie übertragen also Leistungen auf die Pflegekammer, die sie nach den Kammeraufgaben gar nicht erfüllen kann. Im Leistungs- und Ordnungsrecht hat die Kammer nämlich gar keine Möglichkeiten. Den Entlastungsbetrag in Baden-Württemberg könnten Sie beispielsweise anordnen. Baden-Württemberg hat beim Entlastungsbetrag die geringste Quote, aber Sie tun nichts. Beim Heimrecht tun Sie nichts, beim WTPG tun Sie nichts. Da kann also die Kammer gar nicht fungieren. Daher ist dieser Satz eigentlich der Punkt, bei dem wir immer gesagt haben: Wir sollten in der Politik nicht den Fehler machen, der Kammer Dinge zu übertragen, die in der Pflege nicht funktionieren; Sie schieben es von der Politik auf die Pflegekammer ab. Das ist nicht die Aufgabe der Pflegekammer in Baden-Württemberg, Herr Minister. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Es gibt im Gesetz noch eine Menge von Dingen, z. B. wenn ich an Transparenzregelungen denke, wenn ich an freiwillige Mitgliedschaften denke. Die einen dürfen abstimmen, wenn es die Satzung hergibt, die anderen dürfen grundsätzlich nicht abstimmen. Im Entwurf haben Sie von 55 € Kosten gesprochen, jetzt sind Sie schon bei 5 bis 9 €. Schauen Sie sich die Grundlagen in Rheinland-Pfalz an, die gehen bis 300 €. Sie sorgen also mit diesen Unterschieden zwischen Referentenund Gesetzentwurf für viele Unklarheiten, und deswegen – Herr Kollege Wahl hat das auch gesagt – gehen wir vielleicht noch einmal zurück auf Los, schauen uns die Dinge an, damit, wenn wir die Kammer gründen, auch eine gute Rückendeckung der Pflegekräfte in Baden-Württemberg vorhanden ist. Mit diesem Gesetzentwurf habe ich größte Sorgen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)
