Daniel Born
Ich wollte das jetzt charmant und ohne Benennung klären. – Das gelingt mir auch, wie mich freut. (Vereinzelt Heiterkeit) So, dann steigen wir ein. – Herr Minister. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, Sie haben das wie immer mit Ihrer charmanten Art gut gelöst. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir in erster Lesung einen auch aus meiner Perspektive tatsächlich sehr wichtigen Gesetzentwurf aus unserem Ressort: die Errichtung einer Pflegekammer Baden-Württemberg. Damit setzen wir eine Empfehlung der Enquetekommission „Pflege“ aus dem Jahr 2016 – es sind nur noch wenige da, die damals beteiligt waren – um: Seite 251 in der Langfassung. (Minister Manfred Lucha) (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Es gab auch Minderheitenvoten!) – Die sind da nicht aufgeführt. Lassen Sie mich aber trotzdem auch als Angehöriger dieser Berufsgruppe betonen: Es wird Zeit, dass die entscheidend größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen über ihren eigenen Berufsstand entscheidet und in Gremien mit am Tisch sitzt und nicht nur die Empfängerin von Regeln ist, die andere gemacht haben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Mit der Pflegekammer Baden-Württemberg entscheiden die Pflegefachkräfte über ihren Beruf selbst. Sie gestalten mit, und sie definieren ihn selbst. Damit können sie in Gesellschaft und Politik auf Augenhöhe mitsprechen. Denn eines ist wichtig: Niemand kann Pflege besser definieren und benennen, wo z. B. Handlungsbedarf besteht, als Menschen, die den Beruf selbst ausüben. Mit der Pflegekammer gelingt uns etwas, was gerade in dieser Zeit so wichtig ist: die Aufwertung des Pflegeberufs und somit langfristig ein Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Auch alle wesentlichen pflegewissenschaftlichen Institute unterschiedlicher Hochschulen haben uns gerade auf diesen Punkt im Vorfeld immer wieder hingewiesen. In der von der Enquete „Pflege“ geforderten wissenschaftlichen repräsentativen Umfrage hat sich eine deutliche Mehrheit der Pflegefachkräfte in der letzten Legislatur für die Gründung der Kammer ausgesprochen. Ja, die Pflegekammer ist eine Heilberufekammer. Selbstverständlich ist nur eine Kammer geeignet, eine wirksame, in Selbstverwaltung organisierte Vertretung der Pflegefachberufe zu schaffen. Es gelingt uns jetzt nun mit dieser Kammer, die Gleichbehandlung mit den anderen Heilberufekammern herzustellen. Damit haben wir die schon lange geforderte Augenhöhe mit approbierten Heilberufen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Pflegekammer kann diese zahlreichen Aufgaben zukünftig nur übernehmen, wenn sie über alle Pflegefachkräfte hinweg ein Vertretungsmandat besitzt. Deswegen ist auch die Pflichtmitgliedschaft essenziell. Bei einem freiwilligen Zusammenschluss würde die Zusammensetzung einer Kammer von einem reinen Zufall abhängen. Damit wäre keine ausreichende Repräsentanz des Berufsstands gewährleistet. Die Pflegekammer wird demnach auch die qualitativ hochwertige Pflegeversorgung der Menschen im Land sichern helfen. Denn was ist es, was die Pflegekammer prägt, was diese in besonderer Güte ausweist? Erstens: Die Qualitätssicherung erfolgt auf der Basis festgelegter Berufsinhalte und Berufspflichten. Die Pflegekammer gestaltet selbstbestimmt die Fortund Weiterbildung, sie fördert selbstbestimmt die Ausbildung. Das letzte Pflegeberufegesetz, das uns bis heute noch verfolgt, zeigt beispielhaft, dass sehr lange viel zu wenig praktische Pflegeexpertise in die Gesetzgebung eingeflossen war. iode – 63. Sitzung – Donnerstag, 20. April 2023 Die Pflegekammer führt zu einem effizienteren Ressourceneinsatz durch höhere Transparenz und Verlässlichkeit. Die Pflegekammer dient selbstverständlich als Beratungsstelle und als Informationsquelle, und sie gewährleistet am Ende die verbindliche institutionelle Zusammenarbeit mit anderen verkammerten Gesundheitsberufen – eine ganz entscheidende Säule auch der Vertretungssicherheit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Thomas Blenke CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landespflegekammer Baden-Württemberg soll nach einer Gründungsphase von 18 Monaten errichtet werden; dies wird voraussichtlich Ende 2024 sein. Sie wird wie die bereits bestehenden Heilberufekammern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Die Pflichtmitglieder rekrutieren sich aus allen Pflegefachkräften, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Das sind aktuell rund 110 000 Personen. Die Gründungsphase beginnt spätestens sechs Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes. Die wichtigsten Aufgaben des Gründungsausschusses werden sein: Registrierung der Pflichtmitglieder, Vorbereitung und Durchführung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Die Pflegekammer soll von Anfang an eine starke Basis und eine starke Legitimation erhalten. Deswegen wird die Wahl zur ersten Vertreterversammlung – das ist eine Hürde – nur dann stattfinden können, wenn 60 % der künftigen Pflichtmitglieder registriert sind. Für dieses Errichtungsquorum werden nur Kammermitglieder berücksichtigt, die keine Einwendungen erheben; der Gründungsausschuss ist für dieses Verfahren einschließlich der Einwendungsmöglichkeit zuständig. Da wird ein transparentes und für alle Pflegekräfte zugängliches Verfahren entwickelt, und es werden alle künftigen Mitglieder hierüber umfassend und rechtzeitig informiert. Es ist so – auch wenn es bitter wäre –: Wird diese Quote nicht erreicht, dann wird die Pflegekammer nicht errichtet, und der Gründungsausschuss würde aufgelöst. Aber allein die jetzt schon tätigen über 1 000 Kammerbotschafterinnen und -botschafter, die der Landespflegerat sowie die Verbündeten der modernen Pflege akquiriert haben und die auch gut unterwegs sind, zeigen in die Richtung, dass das nicht der Fall sein wird. Die Pflegekammer wird sich durch die Mitglieder selbst finanzieren. Wir stellen jetzt, in der Gründungsphase, den Ihnen bekannten Beitrag zur Verfügung; danach wird sich die Kammer selbst tragen. Die Fachkräfte sollen nur gering belastet werden; wir rechnen mit Monatsbeiträgen zwischen 5 und 9 €. Ich denke, das ist vertretbar. Natürlich sind auch Beitragsermäßigungen und -befreiungen vorgesehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von Ihnen werden die Historie bis 2010 kennen – Sie verzeihen mir dennoch einen kleinen Ausflug in die Vergangenheit –: Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen ging zulasten der Sanierung der Pflegeplätze in den Krankenhäusern. Das ging quer durch jede politische Farbenlehre. Erst ab dem Jahr 2010 haben wir festgestellt, wie bedeutend die Pflege ist – alle, die für diesen wunderbaren Beruf werben –, bis hin zur Chance, dass wir die reine Delegation verlassen, dass die Pflegekräfte ärztliche Leistungen substituieren und Selbstbeauftragungsrechte übernehmen können. (Minister Manfred Lucha) In einer Zeit, in der wir sektorenübergreifend Prokura von engagierten Leuten brauchen, ist das ein Beispiel. Ich war jetzt nach der Pandemie wieder viel unterwegs. Ich war bei der „Jungen Pflege“, bei einer der besten Veranstaltungen im Jahr. Bei mehreren Hundert engagierten jungen Auszubildenden ist die Kammer unisono eine Identifikationsklammer, die die Gewichtigkeit und Wertschätzung ausdrückt, die wir diesem Beruf entgegenbringen. Deswegen wird das jetzt ein historischer Moment. Heute ist die erste Lesung. Wir gehen dann in die Ausschüsse. Die zweite Lesung wird für mich persönlich dann ein kleines Fest werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
