Dr. Rainer Podeswa
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im November 2020 haben wir hier das Grundsteuergesetz beraten, und heute ist es schon zum dritten Mal im Plenum. Warum wird das schon wieder erforderlich? Um „Unklarheiten ... im Gesetzeswortlaut“ klarzustellen und für „redaktionelle Korrekturen“, wie die Landesregierung im Vorblatt des Gesetzes selbst ausführt. Wir teilen den Befund der Landesregierung. Es besteht für die Bürger weder ausreichende Rechtssicherheit noch Rechtsklarheit. Dieses Gesetz ist ganz offensichtlich Murks oder – wie Sie hier regelmäßig zu sagen pflegen – handwerklich schlecht gemacht. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Dieses Gesetz bedarf darüber hinaus dringend inhaltlicher Korrekturen, wie sie die AfD im gesamten Gesetzgebungs- (Dr. Rainer Podeswa) verfahren immer wieder angemahnt hat. Diese vermissen wir auch in diesem Gesetzentwurf vollständig. Dieses Gesetz, das Landesgrundsteuergesetz, ist tatsächlich eines der unsozialsten Gesetze, die überhaupt vorstellbar sind. Ganz bewusst – ganz bewusst! – werden in diesem Gesetz eher wohlhabende Bürger teils deutlich, teils drastisch entlastet. Den sozial eher schwachen Menschen und Familien werden teils drastisch höhere Steuerlasten aufgebürdet. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Der Redner vor Ih- nen hat genau das Gegenteil gesagt!) Warum ist das so? Ganz offensichtlich: Die grün-schwarze Landesregierung beschreitet mit dem Landesgrundsteuergesetz einen in der gesamten Bundesrepublik einmaligen Sonderweg. Kein einziges anderes Bundesland hat ein vergleichbar unsoziales Grundsteuergesetz. Einzig in Baden-Württemberg wird nur die Grundstücksfläche herangezogen. Ob 400-m2-Villa mit Gästehaus oder Omas altes Häuschen: Bei gleich großen Grundstücksflächen wird die gleiche Grundsteuer fällig. Bauland ist knapp, Bauland wird immer knapper – das ist eine Binsenweisheit und sollte sich auch bis zur grünen Landesregierung herumgesprochen haben. (Beifall bei der AfD) Dies hat zur Konsequenz, dass in neu ausgewiesenen Baugebieten der typische Flächenzuschnitt historisch immer kleiner geworden ist. Neue Häuser stehen im Regelfall auf kleineren Grundstücken als ältere Häuser. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Historische Flä- chenzuschnitte!) Da nur die Grundstücksfläche zur Berechnung der Steuerlast herangezogen wird, werden neuere Häuser im Regelfall niedriger besteuert als ältere Häuser. Gerade in städtischen Regionen kommt hinzu, dass die Häuser – der Geschosswohnungsbau, der Mietwohnungsbau – immer höher geworden sind. Mehr Wohnungen auf kleinerer Fläche führen natürlich auch zu einer Grundsteuerentlastung. Ganz konkret resultiert daraus, dass eine türkische Einwandererfamilie, die seit 30 Jahren in Heilbronn in derselben 65-m2-Wohnung wohnt und beim Audi schafft, mit einer Verdopplung der Grundsteuer rechnen muss. Der Lidl-&-Schwarz-Manager, der in der 120-m2-Wohnung im Neubaugebiet in Heilbronn-Böckingen wohnt, darf sich hingegen auf eine drastische, mehr als Halbierung der Grundsteuerlast freuen. Das Prinzip der Leistungsfähigkeit, also die anerkannte Grundlage der Steuergerechtigkeit, wird hier von Grün-Schwarz mit Füßen getreten. (Beifall bei der AfD) Wer jetzt entgegenhält, die Grundsteuer (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ihr Vorredner hat genau das Gegenteil erzählt! Das stimmt so nicht!) stehe ja noch gar nicht fest und die Gemeinde könne über den Hebesatz gegensteuern, eriode – 63. Sitzung – Donnerstag, 20. April 2023 (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Rechnen Sie noch einmal nach! Sie bringen da etwas durcheinander!) der verkauft den Bürger offensichtlich für dumm. Beide Immobilien sind in Heilbronn. Der Heilbronner Stadtrat wird einen einheitlichen Hebesatz festlegen wollen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Für die zweite Le- sung überarbeiten Sie das noch einmal! Das ist Un- sinn!) Dass die CDU bei einem so absurd unsozialen Gesetz zustimmt, kann auch bei größtem Wohlwollen nur damit erklärt werden, dass nur so Herrn Strobl ein warmer Platz an der Seite des Ministerpräsidenten gesichert werden konnte. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) Herr Strobl hat sein Penthouse im Übrigen in Heilbronn in einer der teuersten Wohnimmobilien, die es in Heilbronn gibt, (Abg. Jonas Weber SPD: Aha! Was Sie alles wissen!) deren hoher Wert in zweistelliger Millionenhöhe zukünftig selbstverständlich aus der Berechnung der Grundsteuer herausfallen wird. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das wird doch jetzt verdoppelt, wie auch bei der türkischen Familie!) Herr Strobl kann sich also auf etwa 80 % Steuerreduzierung freuen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ergibt alles keinen Sinn, was Sie da erzählen! – Abg. Nicolas Fink SPD: Unsäglich! – Abg. Tobias Wald CDU: So ein Quatsch!)
