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Rudi Fischer

FDP 20.04.2023 Sitzungen 17/63

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der hier vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes ist ein weiterer Versuch der Landesregierung, die verkorkste Grundsteuerreform zu retten. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Gernot Gru- ber SPD) Während bei früheren Diskussionen die Probleme bei der Einreichung der Grundsteuererklärung im Vordergrund standen, treten nun wieder die grundsätzlichen Geburtsfehler dieser Steuerreform zutage – jetzt, da ein hoher Prozentsatz der Eigentümerinnen und Eigentümer im Land ihre Erklärungen abgegeben haben. Viele Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch aus der Finanzverwaltung zeigen das Unverständnis der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an einer Orientierung der Grundsteuer rein am Bodenwert. Diese wird wohl offensichtlich der Vielfalt der Eigentumsverhältnisse nicht gerecht. Dass eine Steuer auf ein Grundstück davon abhängig sein sollte, ob dieses bebaut ist oder nicht, liegt für alle klar auf der Hand, nur für die grün-schwarze Koalition nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Probleme betreffen aber auch die Gutachterausschüsse. So fehlen vielfach noch immer grundlegende flächendeckende Standards für die Bewertung der Bodenrichtwerte bzw. Bodenrichtwertzonen, die zur Grundsteuererhebung benötigt werden. Dazu hat man die Gutachterausschüsse mit dem Dilemma alleingelassen, dass möglichst kleine Zonen zwar gerechter wären, aber dann vielleicht zu klein wären, um sinnvoll eine zukünftige Preisbildung für den Bodenrichtwert abzubilden. Durch diese Zergliederung fehlt es dann an Referenzgrundstücken. (Rudi Fischer) Um eine Bemessungsgrundlage herzustellen, verlässt man sich mit den Gutachterausschüssen auf eine kommunale Einrichtung, die seither nichts mit Steuern am Hut hatte. Dazu kommen massive Ängste, die bei Bürgerinnen und Bürgern ausgelöst werden, die teilweise um ihr Eigentum fürchten. Denn wie hoch die Grundsteuer ab 2025 genau sein wird, ist für die meisten Häuslebesitzer noch immer schleierhaft. Durch die Umlagefähigkeit der Grundsteuer sind aber auch Mieter betroffen, da die Mehrkosten anteilig auf die Mietwohnungen umgelegt werden können. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Hier wird der Schwarze Peter von der Landesregierung, wie so oft, an die Kommunen weitergeschoben. Von diesen wird verlangt, dass sie durch neue Hebesätze das regulieren, was die Landesregierung ihnen in Form eines unfertigen Grundsteuergesetzes vor die Tür gelegt hat (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das geht doch gar nicht an- ders!) – ganz klar, Herr Rösler –, allerdings mit dem Versprechen der Aufkommensneutralität. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Durch die kom- munalen Landesverbände!) – Ja, genau. Da schieben Sie es auf die Kommunen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein! Das war doch eine Vereinbarung mit denen! Nichts verschie- ben! Das können doch nur die Kommunen machen!) Und noch mal muss ich das wiederholen, was mein Fraktionskollege Stephen Brauer an dieser Stelle fast schon wie ein Mantra angeprangert hat, wenn es um die Grundsteuer geht: Es liegt auch nach dieser Änderung kein einfaches und bürokratiearmes Steuerkonzept vor. Bei der Grundsteuerreform – –

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