Tobias Wald
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Frau Staatssekretärin Dr. Splett in ihrer Einbringungsrede die Inhalte des Gesetzentwurfs vorgestellt und die Notwendigkeit dargelegt hat und Herr Kollege Dr. Rösler dies vertieft hat, möchte ich an dieser Stelle auf die aktuelle Diskussion bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes eingehen. Vorab: Die CDU-Fraktion trägt dieses Änderungsgesetz natürlich mit. (Zuruf von der AfD: War mir klar!) Vor der Verabschiedung des Landesgrundsteuergesetzes durch das Parlament im November 2020 haben wir uns intensiv mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die neue Grundsteuer befasst. Hierzu fand ein intensiver und konstruktiver Dialog zwischen dem Finanzministerium, dem Staatsministerium und den die Regierung tragenden Fraktionen statt. Wir haben in diesem Prozess gemeinsam verschiedene Modelle geprüft. Auf Einladung der Staatskanzlei fand im Jahr 2020 eine Expertenrunde zur Nutzung der Grundsteuerländeröffnungsklausel im Staatsministerium statt. An dieser Expertenrunde hat auch die Hausspitze des Finanzministeriums teilgenommen, und an dieser Expertenanhörung haben Frau Professorin Dr. Johanna Hey als renommierte Finanzverfassungsrechtlerin und Herr Professor Dr. Michael Eichberger, ehemaliger Bundesverfassungsrichter, als seinerzeitiger Berichterstatter im zugrunde liegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 zum bisherigen Grundsteuerrecht teilgenommen. Beide Experten haben übereinstimmend ausgeführt, dass eine Bodenwertsteuer verfassungskonform ist. Diese Einschätzung hat das Finanzministerium im Finanzausschuss und im Parlament wie auch gegenüber den Regierungsfraktionen mehrfach bestätigt und wiederholt. Der Bund der Steuerzahler hatte seinerzeit angekündigt, eine entsprechende Klage einzureichen. Seit dieser Woche steht fest: Der Bund der Steuerzahler wird auch gegen das Grundsteuergesetz des Bundes Klage einreichen, welches seinerzeit der frühere SPD-Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf den Weg gebracht hat. In Richtung SPD: Sie werben ja immer für das Bundesmodell. Seit dieser Woche können Sie das sozusagen auch knicken, (Abg. Nicolas Fink SPD: Vielleicht, Herr Kollege! Geduld!) denn der Bund der Steuerzahler – Sie waren ja vor einiger Zeit dort, Herr Fink – hat klar gesagt: Das Bundesrecht ist nicht verfassungskonform. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Für uns steht fest – das habe ich an dieser Stelle mehrfach gesagt –: Jedes Grundsteuermodell wird letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden, weil gegen jedes Grundiode – 63. Sitzung – Donnerstag, 20. April 2023 steuermodell und jedes Grundsteuergesetz geklagt werden wird. Abschließend möchte ich noch einmal festhalten: Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Diese Grundsteuerreform ist keine Erfindung der Politik. Demnach ist bzw. war die bisherige Einheitsbewertung nicht verfassungskonform und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Denn die bisherige Bewertung behandle gleichartige Grundstücke unterschiedlich – so seinerzeit das Gericht. Die seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien völlig überholt (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) und führten zu gravierenden Ungleichbehandlungen der Immobilienbesitzer. So entschied das Bundesverfassungsgericht. Mit unserem Landesgrundsteuergesetz, welches einfach und transparent ist, halten wir uns an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Meine Damen und Herren, die Legislative hat das Recht geschaffen. Die Umsetzung obliegt der Landesregierung. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen im Finanzausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)
