Dr. Erik Schweickert
Ich wollte eigentlich heute keine Zwischenfrage mehr stellen. Aber Ihre Ausführungen, Frau Staatssekretärin – – Zunächst einmal vielen Dank, dass ich die Frage stellen darf. Ich weiß nicht, ob ich die Frage hätte stellen dürfen, wenn der Herr Minister das nicht unbedeutende Gesetz eingebracht hätte. Es geht um Folgendes: Sie haben dargestellt: Der Bürger hat die Möglichkeit, bei, so sage ich mal, Fehlern oder einer anderen Bewertung Einspruch einzulegen. Sie haben klar gesagt, dass auf die Fläche abgehoben wird. Jetzt ist aber bekannt, dass die von den Gutachterausschüssen vorgenommenen Bewertungen im BORIS-BW keinerlei Validierungen unterzogen worden sind, als diese Daten aufgespielt worden sind. Das heißt, der Bürger muss, wenn ihm vonseiten des Staates eine falsche Basis angegeben wird – also wenn praktisch der Quadratmeterpreis zu hoch oder zu niedrig ist –, dagegen vorgehen, und dann ist ja die erste Reaktion: Moment, das, was der Gutachterausschuss festgestellt hat, das zählt. Deswegen die konkrete Frage an Sie, Frau Staatssekretärin: Wie soll ein Bürger in einem solchen Fall – wir haben ja auch in unseren Reihen einen ganz prominenten Fall gehabt, wo ein Fehler in einer Datei vorlag – vorgehen? Muss er warten, bis im Jahr 2025 der Bescheid kommt? Oder was für Möglichkeiten hat er, wenn man sagt: „Wir zielen auf die Fläche ab, und das, was die Gutachterausschüsse sagen, das stimmt, und zwar unabhängig davon, ob es tatsächlich validiert ist oder nicht“?
