Dr. Gisela Splett
Im Moment nicht. Ich möchte zunächst einmal erläutern, um was es in dieser Gesetzesänderung geht. Diese technischen Anpassungen haben zur Folge, dass mehr Vereine und Genossenschaften von der Privilegierung in Form eines Abschlags in Höhe von 25 % profitieren können. Dadurch werden natürlich im Ergebnis auch die Mieterinnen und Mieter von Wohnungen entlastet, die einem bzw. einer dieser begünstigten Vereine oder Genossenschaften zugerechnet sind. Dies fügt sich nahtlos in die für Mieterinnen und Mieter positive Grundtendenz des Landesgrundsteuergesetzes ein, welche ja auch vom Mieterbund befürwortet wurde. Darüber hinaus soll durch die gesetzliche Anordnung vermieden werden, dass die Anträge zum Messzahlabschlag für jedes Jahr erneut gestellt werden müssen. Ein einmal gestellter und gewährter Antrag wird zunächst auch für die weiteren Jahre der Besteuerung zugrunde gelegt, bis sich gegebenenfalls eine Änderung ergibt. Dies entlastet von unnötiger Bürokratie. In diesem Kontext ist auch die Reduzierung der Anzeigepflicht im Rahmen des § 44 des Landesgrundsteuergesetzes zu sehen. Die Steuerpflichtigen müssen demnach bei ihrem Finanzamt nur noch die Fälle anzeigen, die tatsächlich zu einem Wegfall der Steuerbefreiung führen. In allen anderen Fällen müssen die Steuerpflichtigen keine Anzeige gegenüber dem Finanzamt machen. Auch hier erfolgte eine Änderung im Detail, die für die betroffenen Steuerpflichtigen und auch für die Verwaltung zu spürbaren Entlastungen führt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen: Wir haben hier noch einmal an einigen Stellschrauben gedreht und damit das Landesgrundsteuergesetz an wichtigen Stellen sinnvoll ergänzt. Dabei geht es um Praktikabilität und auch um Bürgerfreundlichkeit. Zudem ist dieses Änderungsgesetz auch aufgrund der grundgesetzlichen Besonderheit bei der Grundsteuer notwendig, damit das zwischenzeitlich erneut geänderte Bundesrecht nicht unser Landesgesetz punktuell überschreibt. Wir stellen also wieder sicher, dass das Landesgrundsteuergesetz weiterhin in vollem Umfang Vorrang vor den bundesgesetzlichen Regelungen haben wird. iode – 63. Sitzung – Donnerstag, 20. April 2023 Ich freue mich nach diesen Ausführungen auf die anstehenden Beratungen zum Änderungsgesetz. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
