Dr. Erik Schweickert
Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Beantwortung der Frage unter a. Aber zur Beantwortung von b: Man hat die Frage entweder falsch verstanden oder absichtlich falsch verstanden. Es geht um Folgendes: Wir haben heute Morgen über den Fachkräftemangel diskutiert. Ich nehme als Beispiel Bäckereien, die fünf oder sechs Filialen haben. Früher haben sie diese mit einem Mitarbeiterstamm – Zahl X – bedienen können. Jetzt haben sie nicht mehr genügend Leute. Jetzt müssen sie es mit Teilzeitbeschäftigten machen. Somit steigt die Zahl der Köpfe. Diese ganzen Betriebe fallen jetzt unter Statistikpflichten im Bereich der Statistik im produzierenden Gewerbe, die sie vorher überhaupt nicht hatten – ohne dass die Betriebe gewachsen sind. Deswegen, Herr Staatssekretär, noch einmal die Frage: Wie bewerten Sie es, dass man jetzt für die Auslösung der Statistikpflicht weiterhin an der Zahl der Köpfe festhält anstatt an der Zahl der Vollzeitäquivalente und dadurch – bleiben wir bei dem Beispiel – Bäckereien mehr Bürokratie haben?
