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Siegfried Lorek

20.04.2023 Sitzungen 17/63

Die sind in den gleichen Einrichtungen wie alle anderen auch. Das ist im Übrigen auch bei deutschen Staatsbürgern so, die straffällig geworden sind; die wohnen auch unter uns. In diesem Fall gilt: Es gibt keine Einrichtungen speziell für Straftäter. Ich glaube, es wäre auch nicht gut, sie an einem Ort zu konzentrieren. Aber es ist natürlich ein großes Problem – ich weiß nicht, ob Ihre Heimatstadt dazu bereit wäre –, eine entsprechende Sammelunterkunft einzurichten. Aber zum anderen potenziert es sich dann. Ich glaube, so, wie wir es auch rechtlich machen, ist es richtig, dass in die Fläche verteilt wird. Wir haben glücklicherweise nur selten, aber doch ab und zu auch Probleme in Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Da haben wir sehr, sehr gute Erfahrungen, wenn die Menschen in andere Einrichtungen verlegt werden und auch Gruppen getrennt werden. Dann, wenn sie in einem anderen Umfeld sind, begehen Straftäter teilweise keine Straftaten mehr, und wir haben keine Probleme mehr. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Danke!)

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