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Dr. Wolfgang Reinhart

20.04.2023 Sitzungen 17/63

Für die Landesregierung erteile ich der Wirtschaftsministerin das Wort. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem jetzt von der Fraktion der AfD vorgelegten Gesetzentwurf wird erneut, wie schon vor drei Jahren, beantragt, das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzuschaffen. (Abg. Anton Baron AfD: Drei Jahre!) Der Gesetzentwurf wurde ja schon damals mehrheitlich abgelehnt – und das auch völlig zu Recht. (Abg. Anton Baron AfD: Nein!) iode – 63. Sitzung – Donnerstag, 20. April 2023 Sie beziehen sich auf die damalige Evaluation, die mein Haus, das Wirtschaftsministerium, durchgeführt hat. Deshalb möchte ich, um das richtigzustellen, gern auf ein paar Punkte eingehen. Zum einen: Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ist etabliert und hat sich bewährt. Die Ziele des Gesetzes, nämlich die Schaffung von fairen Arbeitsbedingungen und die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs, wurden nach meinem Dafürhalten erreicht. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz unterstützt – das wollen wir ja alle – faire Wettbewerbsbedingungen bei öffentlichen Ausschreibungen und schützt so auch die Beschäftigten vor einem Unterbietungswettbewerb zu ihren Lasten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Willi Stä- chele CDU: Das ist wichtig!) Bei dem im Zusammenhang mit der Evaluation im Jahr 2019 von meinem Haus durchgeführten umfangreichen und transparenten Beteiligungsprozess hat die ganz große Mehrheit der beteiligten Stakeholder keinen gesetzlichen Anpassungsbedarf gesehen. Deshalb: Die Aufhebung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes würde unserer Ansicht nach den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen. Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten und ihren Beschäftigten eine angemessene Entlohnung bieten, würden gegenüber Unternehmen, die dies nicht tun, benachteiligt. Das wollen wir nicht. Wir, die Landesregierung, sollten uns für faire Arbeitsbedingungen, für einen fairen Wettbewerb einsetzen. Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes leistet hierzu einen Beitrag und wird gebraucht. Es bezieht sich in einem viel weiteren Rahmen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge insgesamt und schützt damit eben auch darüber hinaus die heimische Wirtschaft vor Billigkonkurrenz und vor Wettbewerbsverzerrungen. Dies war und ist das Ziel der Landesregierung. Außerdem brauchen wir besonders für den straßengebundenen Personenverkehr verbindliche Regelungen in diesem Bereich; das ist dringend notwendig. Auch dafür ist dieses Gesetz sehr wichtig und hat eine große Wirkung. Man kann unterm Strich also sagen: Fachkräfte im Land werden dadurch gesichert. Daher mein klarer Appell: Anerkennen wir die Bedeutung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes, und lehnen wir den Gesetzentwurf zur Aufhebung dieses Gesetzes ab! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Willi Stächele CDU: Sehr gute Ausführun- gen!)

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