Dr. Rainer Podeswa
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die zunächst auf Bundesebene für Renten- und Versorgungsempfänger beschlossene einmalige Energiepreispauschale auf die Landesebene von Baden-Württemberg entsprechend übertragen werden. Die darin zum Ausdruck kommende Gleichbehandlung ist plausibel und wird von der AfD-Fraktion befürwortet. Die Unterstützung zur Abfederung drastisch gestiegener Energiekosten ist ein im Grundsatz richtiges Ziel. Gleichwohl sollte dieses scheinbar im Gewand parlamentarischer Routine daherkommende Gesetz uns doch dazu veranlassen, in Anbetracht der erheblichen Mehrausgaben für den öffentlichen Haushalt einen Moment innezuhalten. 32,8 Millionen € auf Landesebene und weitere 5 Millionen € im kommunalen Bereich: Diese Mehrausgaben für den öffentlichen Haushalt aufgrund einer einmaligen monatlichen Zusatzzahlung sind doch Dimensionen, die nachdenklich stimmen müssen. Die unterschiedslose Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an die Empfänger von Versorgungsleistungen auf Landesebene wirft einmal mehr die Frage auf, ob bei flächendeckenden Unterstützungszahlungen dieser Art die individuelle Bedürftigkeit ausreichend berücksichtigt worden ist. (Beifall bei der AfD) Was für den einen eine elementar wichtige Unterstützung in einer finanziell angespannten Situation bedeutet, ist für den anderen lediglich eine Zuzahlung ohne zwingende Notwendigkeit. Üppigste Beamtenpensionen werden hier mit kargen Pensionen z. B. von Justizvollzugsbeamten gleichbehandelt. Hier zeigt sich die grundsätzliche Problematik des Krisenmanagements, das auf der Ebene des Bundes durch die derzeitige Ampelkoalition praktiziert wird. (Beifall bei der AfD) Unstreitig haben die beschlossenen Maßnahmen zur Gas- und Strompreisbremse dazu geführt, dass extreme Preisverwerfungen bisher ausgeblieben sind. Die Auswirkungen dieser flächendeckenden Subventionen sind jedoch gravierend. Jeden verantwortungsbewussten Politiker müsste es sehr nachdenklich stimmen, wenn der Bundesrechnungshof ganz aktuell die anwachsenden Staatsschulden in besonders offener Art und Weise überdeutlich kritisiert. Der Bundesrechnungshof warnt vor nicht weniger als dem totalen Kontrollverlust auf Haushaltsebene. Diese Signale sollten ernst genommen werden, was ich allerdings nicht sehen kann. (Beifall bei der AfD) Ganz offensichtlich hat das auf Bundesebene jetzt praktizierte Prinzip der Schattenhaushalte zu dem Trugschluss geführt, man könnte einfach so weiterwirtschaften wie bisher. Was dies vor allem bei den Grünen seit jeher bedeutet, wissen wir alle: Es bedeutet, Geld nach Belieben für politisch-ideologische Wunschprojekte großzügig mit beiden Händen auszugeben. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE: Oh!) (Dr. Rainer Podeswa) Vergessen wir nicht: In den letzten nur vier Krisenjahren wurden auf Bundesebene fast genauso viele Schulden und Kreditermächtigungen angehäuft wie in den 70 Jahren zuvor. In den letzten vier Jahren eine Schuldenmenge wie in den 70 Jahren zuvor! (Abg. Anton Baron AfD: Wahnsinn! – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Welcher Staat hat das anders ge- macht?) Und wir wissen schließlich alle, dass wir nicht auf Dauer und quasi für immer die Energiepreise werden subventionieren können. Ein „Weiter so!“ wird es nicht geben. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Atomkraft haben wir 60 Jahre gemacht!) Wer in dieser Situation in Deutschland die Atomkraftwerke abschaltet, (Vereinzelt Lachen – Zurufe, u. a. Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die haben wir 60 Jahre subventio- niert, wenn Sie es nicht gemerkt haben!) betreibt fahrlässige Sabotage an der deutschen Volkswirtschaft. (Beifall bei der AfD – Abg. Andreas Stoch SPD: Cle- ver! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Die Notwendigkeit einer fiskalischen Konsolidierung ist gerade in dieser Zeit daher umso dringlicher gegeben. (Abg. Andreas Stoch SPD: Er hat die Genderlehrstüh- le vergessen!) Und Baden-Württemberg macht angesichts des höchsten Schuldenstands seiner Geschichte dabei keine Ausnahme. Diese eigentlich selbstverständlichen Überlegungen zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Haushaltsführung vermissen wir im vorliegenden Gesetzentwurf vollständig, dem wir im Ergebnis aus Gerechtigkeitsgründen gleichwohl zustimmen werden. (Beifall bei der AfD – Lachen bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Andreas Stoch SPD – Abg. To- bias Wald CDU: Das versteht kein Mensch! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Skandal, Sie stimmen zu!)
