Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Damen und Herren Abgeordnete! Auch die sich im Ruhestand befindenden Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebene sind von den steigenden Energiepreisen betroffen. Die Ursache dieser Energiepreissteigerung liegt im russischen Angriff auf die Ukraine. (Zuruf von der AfD: Ja!) Zur Abfederung dieser Folgen haben die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes sowie die Rentnerinnen und Rentner im Dezember 2022 eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 € erhalten. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie Alters- und Hinterbliebenengeldempfängerinnen und -empfänger des Landes waren von diesen Hilfen des Bundes ausgeschlossen. Die Energieversorger unterscheiden aber bekanntlich nicht in ihren Tarifen. Die ehemaligen Beamtinnen und Beamten unseres Landes sowie deren Hinterbliebene zahlen folglich ebenso viel für die gestiegenen Energiepreise wie andere Personen. Für uns war es deswegen aus Gründen der Gleichbehandlung geboten, auch diesen Personenkreis entsprechend zu unterstützen. iode – 60. Sitzung – Donnerstag, 9. März 2023 Die Landesregierung hat daher bereits im vergangenen Herbst entschieden, dass auch die beamtenrechtlichen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Baden-Württemberg eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 € erhalten sollen. Damit hatten die ehemaligen Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg vor dem Winter Gewissheit, dass das Land Baden-Württemberg sie in dieser Frage nicht im Stich lässt. Die Auszahlungen erfolgen bereits seit dem 30. Dezember des vergangenen Jahres. Mit der Gewährung dieser Pauschale federn wir die gestiegenen Energiekosten ab. Wir tun dies in einer Zeit, in der das Geld am dringendsten benötigt wird. Wir handeln schnell und bedarfsgerecht. Deswegen freut es mich besonders, dass der Finanzausschuss bereits im November letzten Jahres der vorgriffsweisen Auszahlung für den Landesbereich ab Ende des letzten Jahres zugestimmt hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schafft die Landesregierung und schaffen Sie dann durch die Verabschiedung die erforderliche landesrechtliche Rechtsgrundlage für die bereits geleisteten Zahlungen. Im Anhörungsverfahren hat der Gesetzentwurf breite Zustimmung erfahren. Er wurde durchweg begrüßt, auch seitens der kommunalen Landesverbände. Auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände teilen das Ziel, die gestiegenen Energiepreise abzufedern. Es wurden weder Kritik noch Änderungswünsche vorgetragen, was ebenfalls für sich spricht. Durch die Gewährung der einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsbeziehende entstehen geschätzte Kosten von insgesamt bis zu 37,8 Millionen €. Dieses Geld schließt aus unserer Sicht eine Gerechtigkeitslücke. Wir unterstützen die ehemaligen Beamtinnen und Beamten unseres Landes; die von ihnen geleistete Arbeit hat unser aller Gemeinwohl gedient. In schwierigen Zeiten lassen wir sie deshalb auch bei den gestiegenen Energiekosten nicht allein. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Ich bitte daher um die Zustimmung – die heute noch nicht ansteht, aber bei der nächsten Beratung – zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
