Dr. Stefan Fulst-Blei
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Warme Worte mit Blick auf ganz dunkle Wolken – so könnte man das, was wir jetzt gerade gehört haben, umschreiben. eriode – 60. Sitzung – Donnerstag, 9. März 2023 In dem Bericht über die Berechnung vom Dezember 2022 kommt, was die finanzielle Situation der Privatschulen oder die Entwicklung im öffentlichen Bereich angeht, klar zum Ausdruck, dass diese nachgelagerte Anpassung der Förderzuschüsse insbesondere – das haben Sie beide treffend analysiert – mit Blick auf die Krisenentwicklung und die Kostensteigerung ganz konkrete große Probleme aufwirft und die freien Schulen wirklich vor ganz große Schwierigkeiten stellt. Das zeigt sich einerseits an der grundsätzlichen Systematik. Das kommt in dem Bericht zum Ausdruck. Die jeweiligen Kostendeckungsgrade sind von 2019 auf 2021 bei den allgemeinbildenden Schulen bis zu 5,7 Prozentpunkte unter den Zielsatz von 80 % gerutscht, und bei den beruflichen sind es sogar 8,3 Prozentpunkte. Das heißt übersetzt in Eurobeträge: Das umfasst in den Spitzen pro Schülerin und Schüler pro Jahr eine geringere Förderung von 163 € bei den allgemeinbildenden und bis zu 242 € bei den beruflichen Schulen. Entsprechende Beträge sind vorzufinanzieren. Das ist die alte Übung, und das ist prinzipiell sowieso schon ein Problem. Jetzt treten in der Tat aktuell noch größere Probleme auf. Sie haben es angesprochen: Die AGFS, die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, weist darauf hin, dass die Höhe der Kopfsätze für 2023 und 2024, wo es um die Finanzierung der Zukunft geht, auf der Grundlage der Energie- und Sachkosten von 2020 erfolgte. Da haben wir das Problem. Denn irgendetwas ist letztes Jahr ja passiert, insbesondere mit Blick auf die Inflationshöhe. Das mildert übrigens auch nicht die sogenannte Energiekostenhilfe von Ihnen ab. Da geht es nämlich nicht um eine Erhöhung oder um eine Sonderzahlung. Es geht Ihnen an dieser Stelle aber auch nicht nur um vorgezogene Liquidität. Es braucht einen echten Einnahmenzuwachs, echte 80 % auf der Grundlage von 2023 und nicht ehemalige 80 % auf der Grundlage von 2020, also noch vor der massiven Kostensteigerung der letzten zwölf Monate. Das kann wirtschaftlich so nicht funktionieren. Die Forderung nach einem Inflationsausgleich ist auch mehr als nachvollziehbar. Warum werden Sie dem nicht gerecht? Oder stimmen die Gerüchte, dass die Ministerin schon wieder beim Finanzminister gescheitert ist? Die warmen Worte höre ich gern, allein mir fehlt das Handeln. Was wir von Ihnen erwarten, sind Maßnahmen, und zwar jetzt. (Beifall bei der SPD) Weiter in diesem Kontext: Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass das Land endlich die gesetzliche Grundlage dafür schafft, die Coronasonderprämie für Lehrkräfte an Privatschulen zu gewähren. Aber jetzt meine Frage: Haben Sie sie ernsthaft mit den Sonderzahlungen für Energie verrechnet? Ernsthaft? Dazu bitte ich auch um Klärung im Ausschuss. – Herr Schebesta, Sie schauen, aber das ist genau das, was die AGFS sagt. Die Gelder sind schon längst ausbezahlt, und es heißt in dem Schreiben, dass sie mit dem Energiekostenzuschuss verrechnet wurden, der für dieses Jahr akut helfen soll. Wenn Sie das so konstruiert haben, fehlen mir dafür sämtliche Worte. Bitte klären Sie das im Ausschuss auf! Zu kritisieren ist des Weiteren – neben dieser Sonderbaustelle –, dass die Unterstützung durch das Land bei der Schul- (Dr. Stefan Fulst-Blei) bauförderung noch immer völlig unzureichend ist – bei den Privatschulen ohnehin, aber auch bei den öffentlichen Schulen. Wir sprechen von einem Antragsstau von 38,9 Millionen €, der ohnehin immer besondere Liquiditätsanforderungen mit sich bringt und so nicht zu akzeptieren ist. Übrigens: Die in Ihrem Bericht dargelegte rund 30-prozentige Aufstockung, die Sie bis 2022 vollzogen haben, zeigt vor diesem Hintergrund nur die bereits vorher vorhandenen Lücken auf, zeigt, wie groß der Bedarf an Schulbaufördermitteln war und weiterhin ist. Auch bei den Themen Inklusion und Ganztag müssen wir über eine Anpassung der Förderung sprechen. Hier braucht es ebenfalls mehr Geld für freie Schulen sowie für die Kommunen. Kolleginnen und Kollegen, die Situation bei den Fachschulen für Gesundheitsberufe ist noch schwieriger; denn hier gibt es Ausbildungswillige im Bereich der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie, aber kaum alternative Schulplätze im öffentlichen Bereich, also sprich: ohne Schulgeld. Die überwiegende Mehrheit der Auszubildenden in Baden-Württemberg zahlt hierfür bis zu 1 500 € oder deutlich mehr. Das kann so nicht weitergehen. Wir brauchen diese jungen Fachkräfte bei uns in Baden-Württemberg in den Akut- und Rehakliniken, für die Alten- und Behindertenfürsorge sowie für die ambulante Versorgung. Nachbarländer wie Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen haben das bereits erkannt. Dort gibt es eine aus dem Landesetat finanzierte Schulgeldfreiheit. Das macht es für uns noch schwieriger, denn das heißt nichts anderes, als dass die Interessierten in diese Bundesländer hinübergehen, und wir wissen, dass die Chance relativ groß ist, dass sie dort, wo sie ausgebildet worden sind, letzten Endes auch bleiben. Wir müssen hier im Land diesen Nachteil im Wettbewerb um die jungen Köpfe abschaffen. Die Schulgeldfreiheit für diese Berufsausbildungen muss kommen, und ich bitte insbesondere den Sozialminister, da endlich in den Dialog mit den Verbänden einzutreten. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD)
