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Matthias Miller

CDU 09.03.2023 Sitzungen 17/60

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes, der uns heute vorliegt, scheint auf den ersten Blick mit acht Seiten recht überschaubar zu sein. Wenn man einen tieferen Blick hineinwirft, sieht man, dass darin im Grunde fast mehr Zahlen als Buchstaben enthalten sind. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) iode – 60. Sitzung – Donnerstag, 9. März 2023 Das zeigt schon, wie komplex die Finanzierung der Privatschulen in Baden-Württemberg, wie komplex die Finanzierung der Privatschulen generell ist. Doch worum geht es im Kern bei diesem Gesetzentwurf? Zum einen geht es darum, die Finanzierung der Privatschulen dauerhaft auf eine solide Basis zu stellen, zum anderen geht es darum, den Coronazuschlag gesetzlich zu verankern. Wenn man von vielen Zahlen spricht: Eine Zahl war besonders wichtig, auch bei der Finanzierung von Privatschulen: die Zahl 80. Denn der Kopfsatzzuschuss des Landes an die Privatschulen beträgt 80 % der Bruttokosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule. Was bedeutet das? Für einen Gymnasiasten an einer öffentlichen Schule fallen ungefähr – die Zahl stimmt nicht ganz, Herr Kollege Fulst-Blei – 8 000 € Bruttokosten an. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) 80 % von 8 000 € sind 6 400 €. So viel müsste eine private Schule pro Schüler bekommen, wenn sie ein Gymnasium betreibt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) – Danke, dass ich Applaus für die Rechnung bekomme: 80 % von 8 000 sind 6 400. (Heiterkeit) Im Grunde muss – das geschieht auch alle zwei Jahre – das Privatschulgesetz immer angepasst werden, damit die 80 % immer gewährleistet werden. Das ist eigentlich ein technischer Vorgang. Bei der letzten Anpassung vor zwei Jahren herrschte in der Debatte im Landtag – man kann die Plenarprotokolle anschauen – sehr große Einmütigkeit, und die Reden waren sehr kurz. Wir werden sehen, wie kurz oder lang die Debatte heute ist. Aber wir haben es schon gesehen – von meiner Kollegin wurde es schon angesprochen –: Wir sind heute mit ganz anderen geopolitischen Herausforderungen konfrontiert, die sich auch an den Privatschulen niederschlagen. Gestatten Sie mir ein paar Anmerkungen zu den Privatschulen und zur Schullandschaft in Baden-Württemberg. Die Privatschulen sind im Grundgesetz verankert, und wir haben in der Landesverfassung von Baden-Württemberg einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Ausgleichszahlungen festgeschrieben. Daran wird deutlich: Die Privatschulen sind unendlich wertvoll für unsere Bildungslandschaft. Die Vielfalt – wir haben es vorhin schon gehört – von Privatschulen ist ein Ausdruck der pluralen Gesellschaft, die wir in Baden-Württemberg haben. Deswegen ist es auch sehr, sehr klug, dass die Gründerväter des Grundgesetzes und der Landesverfassung nicht von einem Monopol des Staates in Schulfragen, in Erziehungsfragen gesprochen haben. Man lässt private Schulen nicht nur zu, sondern fördert diese auch noch bewusst. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, stehen entschieden und streng hinter den Privatschulen in unserem Land und sind auch stolz auf die Arbeit, die die Privatschulen in Baden-Württemberg leisten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) (Matthias Miller) Damit Privatschulen für alle zugänglich sein können, müssen sie auch ausreichend finanziert sein. Deswegen ist es so wichtig, dass wir heute diese Anpassung diskutieren. Denn es darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, ob man sein Kind auf eine der Privatschulen bringen möchte oder nicht. Die Finanzierung – das haben wir schon öfter gehört – wird alle zwei Jahre angepasst. Aber dieses Mal haben wir mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen, die die Anpassung betreffen. Zwei Faktoren machen in diesem Jahr die Berechnung sehr schwierig und werden uns im laufenden Gesetzgebungsverfahren und auch darüber hinaus herausfordern: zum einen die Inflation, die immens hoch ist, und zum anderen der Ukrainekrieg mit den gestiegenen Energiekosten. Sie haben sicherlich alle das Papier der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen gelesen. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Oh ja! In der Tat! Ich hoffe, Sie auch!) Ich kann Ihnen sagen: Wir nehmen sehr ernst, was da drinsteht. – Herr Kollege Dr. Kern, wenn Sie schon so zwischenrufen – und vielleicht auch der Kollege Dr. Fulst-Blei –, gehe ich davon aus, dass Sie das eine oder andere daraus rezipieren, vielleicht rezitieren werden (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Zitieren!) – vielleicht auch zitieren werden. Alles ist möglich. Wir werden es nachher sehen. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir, die CDU-Landtagsfraktion, werden uns so, wie ich die Debatte jetzt verfolgt habe, wohl auch im Einklang mit der Landesregierung und unserem Koalitionspartner mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass 2023 der Zuschuss von 80 % auch tatsächlich gewährleistet werden kann, dass die Zuschüsse langfristig – – (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Auf welcher Grund- lage?) – Das werden wir diskutieren, Kollege Fulst-Blei. Ich bin gespannt auf Ihre Vorschläge, die Sie gleich bringen werden. Es soll gewährleistet werden, dass die Zuschüsse langfristig auf hohem Niveau bleiben und dass die Privatschulen weiterhin erfolgreich die Bildungslandschaft in unserem Land bereichern. Ich kann Ihnen versichern: Wir, die CDU-Landtagsfraktion, stehen als entschlossener Partner neben den Privatschulen – in der Vergangenheit, aber auch in Zukunft. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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