Volker Schebesta
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Schulen in freier Trägerschaft sind für uns ein wichtiger und wertvoller Partner in der Bildungspolitik. Sie ergänzen das öffentliche Schulwesen, bieten Eltern die Möglichkeit, der Schulbildung ihrer Kinder eine besondere religiöse, weltanschauliche oder pädagogische Prägung zu geben. Auch an der Weiterentwicklung der Schullandschaft in unserem Land haben die Privatschulen ihren Anteil. In den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten haben sie sich oft als pädiode – 60. Sitzung – Donnerstag, 9. März 2023 agogische Impulsgeber erwiesen. Vieles von dem, was entwickelt wurde, konnte ins öffentliche Schulwesen übertragen werden. Natürlich stehen öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft auch in einem gewissen Wettbewerb, einem Wettbewerb um gute pädagogische Konzepte, aber in der aktuellen Lehrkräftesituation auch in einem Wettbewerb bei der Fachkräftegewinnung. Der Wettbewerb um gute pädagogische Konzepte dient jedoch der gemeinsamen Aufgabe und einem gemeinsamen Ziel, nämlich der bestmöglichen Bildung aller Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Wie wir alle wissen, gilt: Wettbewerb belebt das Geschäft und sorgt auch für mehr Innovationen. Deshalb ist es gut und richtig, dass das Land für eine verlässliche finanzielle Unterstützung der Schulen in freier Trägerschaft sorgt und dies nicht nur deshalb tut, weil es eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommen wir dem gesetzlichen Auftrag nach, die Kopfsätze auf 80 % der Kosten einer Schülerin bzw. eines Schülers an einer entsprechenden öffentlichen Schule anzupassen. Die Entwicklungen nicht nur der Schülerzahlen, sondern auch der Zahl der Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg zeigen, dass den Schulen in freier Trägerschaft damit eine gute finanzielle Grundlage zur Verfügung steht. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Na ja, na ja!) – Herr Kollege, die Schülerzahl und die Entwicklung der Schulen an sich bzw. die Zahl der Schulen zeigen, dass wir eine gute Grundlage für die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft haben. Über die Kosten einer Schülerin bzw. eines Schülers im öffentlichen Schulwesen wurde dem Landtag bereits im Dezember 2022 berichtet. In einem inzwischen kürzeren Rhythmus werden Ihnen die entsprechenden Berichte zu den Kosten im öffentlichen Schulwesen vorgelegt. Daraus ergibt sich, dass die Kopfsätze durchweg erhöht werden. Dies erfolgt, wie im Privatschulgesetz vorgesehen, bei einer Verabschiedung des vorgelegten Gesetzentwurfs mit Wirkung zum 1. Januar 2023 – wenn der Landtag dem zustimmt. Wir lösen darüber hinaus mit der Gesetzesänderung auch das Versprechen ein, die Kopfsatzschulen im Zusammenhang mit der Auszahlung der Coronaprämien an ihre Lehrkräfte zu unterstützen. Die Rechtsgrundlage für den einmaligen Coronazuschlag wird mit der Änderung in das Privatschulgesetz aufgenommen. Insgesamt erhöht sich die Kopfsatzbezuschussung damit um 15 Millionen € jährlich. Hinzu kommen weitere etwa 10 Millionen € durch den einmaligen Coronazuschlag in diesem Jahr, sodass wir 2023 etwa 25 Millionen € zusätzlich zur Verfügung stellen. An dieser Stelle bedanke ich mich noch einmal sehr herzlich bei den Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft, die an (Staatssekretär Volker Schebesta) ihren Schulen einen wichtigen Teil dazu beigetragen haben, dass die Schülerinnen und Schüler in unserem Land gut durch die schwierige Zeit der Coronapandemie gekommen sind. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der FDP/DVP) Eine zusätzliche finanzielle Herausforderung waren in diesem Winter und sind auch in diesem Jahr die gestiegene Inflation und die gestiegenen Energiekosten. Um die Liquidität der Schulen in freier Trägerschaft zu sichern, haben wir die Abschlagszahlungen angepasst und die eigentlich erst später fälligen Beträge früher ausgezahlt. So können wir den Schulen in freier Trägerschaft schnell und unbürokratisch helfen, damit sie die notwendige Liquidität zur Verfügung haben, um die stark gestiegenen Energiekosten im ersten Zug abzufedern. Das ist die Unterstützung, die wir auf der Basis der Etataufstellung, die dieses Haus Ende letzten Jahres für 2023 und 2024 verabschiedet hat, leisten können. Auf sich zusätzlich ergebende Handlungsbedarfe haben wir schon bisher reagiert. Das zeigt der einmalige Coronazuschlag. Darauf, ob sich im Verlauf des Jahres 2023 oder in den Jahren 2023 und 2024, für die der Etat des Landes verabschiedet ist, weiterer Handlungsbedarf, gerade aufgrund der Inflations- und Energiepreissituation, zeigen wird, achten wir selbstverständlich, um gegebenenfalls reagieren zu können. Dabei ist auch an die allgemeine für die Risiken und aufgrund der unsicheren Lage getroffene Vorsorge des Landes zu denken. Wie generell beim Rückgriff auf die Vorsorge im Landeshaushalt und des Landes ist dafür vorgesehen, dass Voraussetzungen gegeben sein müssen. Das sind u. a. die primäre Verwendung etatisierter Mittel – deshalb auch die Maßnahmen, die die Liquidität betreffen, die ich dargestellt habe –, die Verwendung von Mitteln aus Bundeshilfen sowie konkrete Bedarfsermittlungen und nicht nur kalkulatorisch hergeleitete Mehrkosten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Bestandteil des Bildungssystems in unserem Land. Eine verlässliche Finanzierung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass diese Schulen ihre wertvolle Arbeit gut leisten können. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Anpassung des Privatschulgesetzes. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
