Dr. Erik Schweickert
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: a) Wie grenzen sich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den Kommunen fast immer personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Zuständigkeiten des LfDI und der Kommunalaufsichten in den Kreisen und Regierungspräsidien voneinander ab? b) Inwiefern sieht die Landesregierung – vor dem Hintergrund der Beantwortung von Frage a – die Überprüfung des von den Gemeinderäten beschlossenen Einsatzes von Citystreifen in mehreren Gemeinden des Enzkreises und einigen weiteren Gemeinden durch den LfDI statt durch die Kommunalaufsicht als gerechtfertigt an?
