Elke Zimmer
Nein. Ich glaube, der Punkt ist: Wir können einen Ort nicht mit dem anderen Ort vergleichen. Vielleicht hat der eine Ort zufälligerweise Schulen und Kindergärten, die in passender Reihenfolge liegen, sodass ich dann einfach keinen Flickenteppich habe, weil ich dann Anordnungsgründe habe. Im Nachbarort hingegen habe ich eine andere Situation, dann habe ich keine Anordnungsgründe nach StVO, und dann habe ich den Flickenteppich. Daher arbeiten wir darauf hin, dass wir eine Überarbeitung bekommen. Der Kooperationserlass, den wir haben, ist die Grundlage für das Handeln der Verwaltungsbehörden und der Straßenverkehrsbehörden. Da haben wir jetzt den Lärmschutz fokussiert, um in den Entscheidungen, die vor Ort getroffen werden, hier tatsächlich eine engere Bindungswirkung zu haben. Das ist das Ziel des neuen Kooperationserlasses.
