Dr. Erik Schweickert
Ach so. Okay. Dann ist das damit gegessen. Ich war nämlich etwas verwundert, dass Sie 2 800 gesagt haben. Aber jetzt zu meiner eigentlichen Frage; diese dreht sich auch um diesen Ermessensspielraum und den Flickenteppich. Ich sehe, dass wir Verkehrsbehörden haben, die mit solchen Themen sehr restriktiv umgehen, beispielsweise bei Ölbronn-Dürrn; ich freue mich, dass das noch einmal überarbeitet wird. Auf der anderen Seite aber gibt es in 10 km Entfernung eine andere Verkehrsbehörde, die diesen Flickenteppich, den der Kollege Karrais vorhin auch beschrieben hat, zulässt. Daher frage ich mich: Handeln die nach den gleichen Grundlagen, oder sind die Ermessensspielräume, die sie haben, so groß, dass man auf der einen Seite nichts hinbekommt und auf der anderen Seite alle 100 m ein anderes Tempolimit gilt? Was hat die Landesregierung vor, um diese beiden Extreme ein bisschen zusammenzuführen? Oder sagt man: „Nein, das lassen wir“?
