landtag-bw.de ↗

Elke Zimmer

09.03.2023 Sitzungen 17/60

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abg. Klauß, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einer grundsätzlichen Vorbemerkung beginnen: Für uns seitens der Landesregierung steht die Sicherheit im Straßenverkehr tatsächlich als ein zentrales Anliegen im Vordergrund. Begleitetes Fahren mit 16 – Herr Klauß, Sie haben es gesagt – ermöglicht natürlich grundsätzlich erst einmal mehr Fahrpraxis. Aber mehr Fahrpraxis allein ist kein Selbstzweck, sondern es geht tatsächlich um Verkehrssicherheit, und jetzt muss die Frage geklärt werden, ob dieses zusätzliche Jahr zum Fahrpraxiserwerb dann auch zu mehr Verkehrssicherheit führt. Denn insgesamt muss es unser Ziel sein, die Unfallhäufigkeit zu senken, und da kann eventuell begleitetes Fahren mit 16 ein Baustein dazu sein. Beim begleiteten Fahren mit 17 haben wir tatsächlich gesehen, dass wir eine Reduzierung der Unfallzahlen bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern haben. Es gibt bisher aber keine wissenschaftlich belastbaren Aussagen, wie sich eine weitere Absenkung um ein weiteres Jahr – dann eben auf 16 – tatsächlich auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Deswegen sind aus der Sicht der Landesregierung erst einmal Modellversuche notwendig, um das begleitete Fahren mit 16 iode – 60. Sitzung – Donnerstag, 9. März 2023 tatsächlich erst einmal untersuchen zu können, wie es auch beim begleiteten Fahren mit 17 der Fall war. Hierzu gab es bereits im Jahr 2004 ein entsprechendes Modellprojekt „Begleitetes Fahren mit 17“ in Niedersachsen. Baden-Württemberg hat dann seit 2008 an diesem Modellversuch teilgenommen, bevor es dann tatsächlich ein bundesweites Modell wurde. Fünf Jahre Führerscheinbesitz, mindestens 30 Lebensjahre und maximal einen Punkt in Flensburg sind im Moment die Voraussetzungen dafür, als Begleitperson beim begleiteten Fahren mit 17 dabei sein zu dürfen; denn man braucht ja ständig die Ansprechperson, und die muss auch eingetragen sein. Bevor wir allerdings ein begleitetes Fahren mit 16 haben könnten, brauchen wir eine Anpassung der Regelung auf der Ebene der Europäischen Union. Die aktuelle Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union ermöglicht es bisher, das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse B auf 17 Jahre zu senken. Für begleitetes Fahren mit 16 bräuchten wir eben eine Änderung der Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union. Die Verkehrsministerkonferenz hat einstimmig den Bund bereits im Jahr 2018 dazu aufgefordert, gegenüber der EU auf die Schaffung einer Grundlage für Modellprojekte „Begleitetes Fahren mit 16“ hinzuwirken. Gerade wird EU-seitig auch an einer Novellierung gearbeitet. Über den Inhalt der Novellierung zum Thema „Begleitetes Fahren mit 16“ liegen uns aber im Moment keine Kenntnisse vor. Es ist auch Teil des Koalitionsvertrags des Bundes. Wir stehen der Öffnung erst einmal offen gegenüber, allerdings mit der klaren Maßgabe: Es braucht vorher diese Modellversuche, sodass wir tatsächlich sehen, ob eine positive Auswirkung auf die Verkehrssicherheit, sprich eine Reduzierung der Unfallzahlen, vorliegt. Der Bund selbst kann aktuell ohne die Anpassung der EU-Regelungen keine eigenen Regeln treffen; deswegen macht es im Moment auch keinen Sinn, seitens des Landes Baden-Württemberg in irgendeiner Form noch auf den Bund zuzugehen. Wir müssen jetzt vielmehr abwarten, was die EU-Richtlinie bringt und wie sich der Bund dann dazu verhält.

Alle Reden von Elke Zimmer Protokoll ↗