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Volker Schebesta

09.03.2023 Sitzungen 17/60

Die Sprachkitas sind ja – vom Bund im Sommer angekündigt – Ende des letzten Jahres ausgelaufen. Es war dann relativ schnell klar, dass eine Übernahme durch die Länder – in welchem Regularium auch immer – zum 1. Januar 2023 so einfach nicht funktioniert. Deshalb hat der Bund die Verlängerung des Bundesprogramms bis zum 30. Juni vorgesehen, zieht uns, den Ländern, aber die Mittel, die dafür notwendig sind, von den früheren Gute-Kita-Mitteln, jetzt Kita-Qualitätsgesetz-Mitteln, ab. Wir haben angekündigt, dass wir die Fortsetzung der Sprachkitas sowohl mit der Unterstützung der Sprachförderkräfte als auch der Fachberatungen, die daraus finanziert werden, über den 30. Juni hinaus aus dem Kita-Qualitätsgesetz für Baden-Württemberg vorsehen. Wir wissen, dass es Ende März – drei Monate vor dem Übergang von Juni zu Juli – Fragen gibt, wie dies umgesetzt wird. Deshalb sind wir in der Klärung dieser Frage. Dabei geht es z. B. um die Servicestelle: Wer wickelt das künftig ab? Bisher gibt es eine Servicestelle beim Bund, und wir werden noch im März, rechtzeitig vor Monatsende, die Sprachkitakräfte und die Fachberatungen sowie die Sprachkitas an sich informieren.

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