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Volker Schebesta

09.03.2023 Sitzungen 17/60

Die Fragestellung, die Sie aufwerfen, Herr Kollege, war genau die, die sich nach der Coronapandemie gestellt hat: ob wir die Maßnahmen, die in der Coronapandemie getroffen worden sind, fortschreiben. Wir haben sie nicht 1 : 1 fortgeschrieben, sondern zu diesem Kindergartenjahr modifiziert und damit auch den Erzieherinnen und Erziehern signalisiert, dass wir es uns nicht einfach machen und z. B. eine Absenkung des Mindestpersonalschlüssels vorsehen, sondern um die Belastungssituation der Erzieherinnen und Erzieher wissen und deshalb eine Abwägung vornehmen zwischen dem Personalbedarf, um auf der einen Seite der Anfrage nach weiteren Betreuungsplätzen sowie auf der anderen Seite der Belastungssituation Rechnung zu tragen. Zum Ende des letzten Kindergartenjahrs hatten von allen Ausnahmemöglichkeiten, die während der Coronapandemie eingerichtet worden sind, 20 % der Einrichtungen Gebrauch gemacht und insgesamt die drei Möglichkeiten – ich habe Ihnen zumindest den Personalschlüssel genannt, weil Sie danach gefragt hatten – für 1,5 % der Gruppen in Baden-Württemberg in Anspruch genommen. Ich denke, das zeigt, dass mit dem eriode – 60. Sitzung – Donnerstag, 9. März 2023 Ausnahmecharakter, den wir bei dieser Regelung vorgesehen haben, verantwortlich umgegangen wird und jeder Träger für sich in der Konkurrenzsituation zwischen unterschiedlichen Trägern die Abwägung trifft: Was bedeutet das an Belastungen für die Erzieherinnen und Erzieher bei dem vorhandenen Fachkräftemarkt, in dem überall Erzieherinnen und Erzieher gesucht werden und dem Rechnung getragen werden muss? Ich denke, insofern gibt es keinen Anlass, Vorgaben dafür zu machen, wie davon Gebrauch gemacht wird; vielmehr sollte es in der Verantwortung vor Ort belassen werden. Der Ausnahmecharakter ist gewährleistet, und die Nutzung spricht nicht dagegen, diese Regelung vorsehen zu können. (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Danke!)

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