Volker Schebesta
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Reith wie folgt: (Staatssekretär Volker Schebesta) Zu a: Zum Stand 28. Februar 2023 sind beim Landesjugendamt 238 Selbstverpflichtungserklärungen zur Abweichung von der Höchstgruppenstärke eingegangen. Dies betrifft 0,84 % der betriebserlaubten Gruppen nach der Kitaverordnung. Zu b: Das Kultusministerium hat sich in der AG Frühkindliche Bildung des Kultusministeriums am 6. März 2023, also am Montag, mit den dort vertretenen Trägerverbänden und den weiteren Mitgliedern der Arbeitsgruppe zu möglichen Maßnahmen für das Kindergartenjahr 2023/2024 ausgetauscht. Nach Gesprächen mit den darüber hinaus Einzubeziehenden wollen wir noch im Frühjahr die Regelungen für das nächste Kindergartenjahr ankündigen.
