Nikolai Reith
Vielen Dank. – Herr Präsident, Sie haben den genauen Titel schon vorgelesen. Ich wiederhole ihn deshalb nicht. Die Fragen, die sich für uns daraus ableiten, lauten: a) Wie häufig wurde die Möglichkeit der Ausweitung der Gruppen seit Inkrafttreten der um diese Möglichkeit geänderten Verordnung im September 2022 angewandt? b) Plant die Landesregierung, die jetzt bestehende Verordnung, die eine Überschreitung der Höchstgruppenstärke ermöglicht, über Juni 2023 hinaus zu verlängern? Vielen Dank.
