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Emil Sänze

AfD 09.03.2023 Sitzungen 17/60

Das müssen Sie jetzt schon aushalten. – Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In den Abschnitten I und II will man einen klaren Rahmen festlegen und die Polizei sensibilisieren. Hierbei handelt es sich um den Versuch einer unzulässigen Ausweitung der Weisungsbefugnis, die die Landesregierung gegenüber der Polizei und anderen Behörden innehat. (Zuruf: Wie kann man denn auf die Idee kommen?) Der Antrag spricht von jeder Form des Antisemitismus, insbesondere auch von israelfeindlichem Gedankengut. Hier ist der Definitionsbeliebigkeit Tür und Tor geöffnet. Israel hat z. B. ein paar Tage nach dem schweren Erdbeben Damaskus bombardiert, aus meiner Sicht ein politischer, militärischer und humanitärer Skandal, der seinesgleichen sucht. Wenn man dagegen demonstriert, stellt sich die Frage: Ist das dann israelfeindlich? Und überhaupt: Wer bestimmt, was israelfeindlich ist (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Einen Grund brau- chen Sie doch gar nicht!) und was noch an Kritik an Israel geübt werden kann? (Emil Sänze) In der Begründung steht, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sei ein herausragendes Gut der Demokratie. Das ist ein schales Lippenbekenntnis, zumal gleichzeitig diese Freiheit im Antrag zum bloßen Deckmantel herabgewürdigt wird, und zwar gerade von Menschen, die eine andere Meinung als die Regierung haben. Der Hinweis auf strafrechtliche Relevanz stellt den unzulässigen Versuch dar, neues Strafrecht durch die Hintertür zu generieren, womit der Landtag seine Zuständigkeit und Kompetenz in unzulässiger Weise auszuweiten versucht. Insgesamt geht es in dem Antrag um einen fundamentalen Angriff auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, (Lachen bei den Grünen) der de facto mit einem Sonderrecht für Israel und für Menschen jüdischen Glaubens allgemein begründet wird. Dieser Landtag sollte sich für diese Tatsache schämen! Das nützt weder der Sache noch unserer eigenen jüdischen Bevölkerung. Vielen Dank.

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