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Andreas Deuschle

CDU 08.03.2023 Sitzungen 17/59

Mein lieber Mann. Würden wir, wie von der FDP/DVP vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise auf 38 halbieren, dann würde ein direkt gewählter Abgeordneter aus Baden-Württemberg mehr als doppelt so viele Bürgerinnen und Bürger vertreten wie ein Abgeordneter in Nordrhein-Westfalen. Ein direkt gewählter Abgeordneter hätte mehr als ein Drittel der Fläche des Saarlands zu betreuen. (Andreas Deuschle) Ich glaube, es ist ganz eindeutig so: Eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise, wie von der FDP/DVP vorgeschlagen, gäbe es nur auf Kosten von Demokratie und Bürgernähe. (Lachen bei Abgeordneten der FDP/DVP) Denn weniger Direktmandate heißt weniger Demokratie. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Die Anhörung hat genau das Gegenteil ergeben! – Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Das ist mit uns, der CDU-Landtagsfraktion, nicht zu machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Welches Verständnis Sie von den Wahlkreisen und den direkt gewählten Abgeordneten haben, das ist die Gretchenfrage Ihres Gesetzentwurfs. Unsere Landesverfassung – die Kollegin Evers hat es gerade gesagt – sieht ein Wahlrecht vor, das – Zitat – „die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet“. Die Persönlichkeitswahl ist also ein prägendes Merkmal unseres Wahlsystems. Die Persönlichkeitswahl soll nach dem Willen der FDP/DVP drastisch beschnitten werden – von 70 auf 38 Mandate. Wenn es wenigstens um eine vorsichtige Angleichung von Listenund Direktmandaten gehen würde. Aber was Sie wollen, geht eindeutig in die andere Richtung. Für Sie sollen die Direktmandate so gut wie keine Rolle mehr spielen; Sie wollen sie, wie gesagt – ich sage es zum fünften Mal –, von 70 auf 38 reduzieren. Auf der anderen Seite wollen Sie die über die Landesliste zusammengesetzte Anzahl von Abgeordneten bei 82 belassen – 38 direkt Gewählte, 82 über die Landesliste. Das versteht man, wenn man weiß, dass Ihre Partei in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg noch kein einziges Mal ein Direktmandat errungen hat. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Das stimmt doch nicht!) Es geht darum, dass nach Ihrem Willen, nach Ihrem Gesetzentwurf die Persönlichkeitswahl nicht länger mit der Verhältniswahl verbunden werden soll. Wir sehen darin einen Verstoß gegen Artikel 28 Absatz 1 unserer Landesverfassung, weil Sie die Persönlichkeitswahl nur noch zu einem bloßen Anhängsel der Verhältniswahl machen wollen. Das ist mit uns nicht zu machen. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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