Daniela Evers
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal helfen ja Zahlen, manchmal helfen Vergleiche, um eine Debatte ein wenig einzuordnen. Mecklenburg-Vorpommern: 44 000, Sachsen-Anhalt: 53 000, Brandenburg: 57 000, Rheinland-Pfalz: 78 000, Niedersachsen: 91 000, Baden-Württemberg: 158 000. Diese Zahlen, meine Damen und Herren, zeigen die Anzahl der Menschen, die derzeit im Schnitt in einem Landtagswahlkreis wohnen. Nach dem Gesetzentwurf der FDP/DVP soll Baden-Württemberg in diesem Ranking mit fast 300 000 Menschen pro Wahlkreis den Vorsprung weiter ausbauen und einsamer Spitzenreiter werden. Das allerdings wäre aus unserer Sicht kein lobenswerter Spitzenplatz, sondern würde eine wirksame, sinnvolle Interessenvertretung erschweren, die Bürgernähe reduzieren und damit unserem Ziel, nahbare Abgeordnete zu sein, widersprechen. Ich glaube, die Stärke unserer Landtagsmandate liegt gerade in dieser Mittlerfunktion zwischen den Ebenen der reinen Kommunen und dem Bund. Es ist auch nicht vergleichbar mit den Bundestagsmandaten. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Aha!) Deswegen ist hier unser Zielbereich wirklich die Nahbarkeit. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Denn eine Debatte um eine Wahlrechtsreform muss sich im Kern um die Frage drehen, wie wir die repräsentativ eingeschränkte Volkssouveränität möglichst gerecht wahren, möglichst sinnvoll wahren. Ein möglicher Weg zu dem Ziel sind Direktmandate. In der Anhörung, für die wir auch noch einmal ausdrücklich danken, hat Herr Brugger darauf verwiesen, dass die USA oder das Vereinigte Königreich bei der Zusammensetzung ihrer Parlamente ausschließlich auf Direktmandate setzen. „The Winner takes it all“ birgt aber die Gefahr, dass Minderheiten keine Repräsentation bekommen, die Sitzverteilung im Parlament nicht der Verteilung der insgesamt abgegebenen Stimmen entspricht. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Das hat ja auch nie einer diskutiert!) (Daniela Evers) – Ich bin ja noch bei den Grundlagen, Herr Karrais. Lassen Sie sich nur Zeit. Das andere Wahlsystem, bei dem die Sitze möglichst genau im Verhältnis zugeteilt werden, ist die Verhältniswahl. Hier wird die Personenauswahl über Parteilisten organisiert. In der Gesamtschau aller Kandidatinnen und Kandidaten haben Parteien damit die Möglichkeit, zu beeinflussen, dass ihre Fraktion möglichst vielfältig sein wird – ein erstrebenswertes Ziel, das wir mit unserem Gesetzentwurf fördern. Aber eine reine Verhältniswahl mit Parteilisten würde bedeuten, dass Wählerinnen und Wähler in der Auswahl von Personen eingeschränkt wären. Daher bin ich sehr froh, dass wir uns mit unserer historischen Wahlrechtsreform zu Beginn der Legislatur für diese Verbindung von Wahlkreiswahl und Listenwahl entschieden haben. Beide haben ihre Existenzberechtigung, beide sollen in einer gleichberechtigten Kombination zueinander stehen. Jetzt schlagen Sie, die FDP/DVP, eine Reduktion der Zahl der Wahlkreise von 70 auf 38 vor. Gleichzeitig soll die Zahl der Abgeordneten, die über die Liste einziehen, auf mindestens 82 steigen. Das ist eben keine gleichberechtigte Kombination aus Persönlichkeits- und Verhältniswahl. Hier wäre dieses Verhältnis einfach außer Gleichgewicht gesetzt. Die Wählerinnen und Wähler hätten zu wenig Einfluss darauf, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau!) welche Personen am Ende im Parlament sitzen werden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Zu meinen verfassungsrechtlichen Bedenken, auch hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Landesverfassung, hatte ich mich daher schon in der ersten Lesung geäußert. Auch das weitere Verfahren hat hierzu keine Klarheit oder Lösung gebracht. Sie begründen Ihren Vorschlag damit, dass Sie einen aufgeblähten Landtag verhindern wollten. Ich teile im Prinzip das Ziel, dass der Landtag nicht weit über seine Sollgröße hinauswachsen soll. (Beifall des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Aber ob das so kommt, ist ja keineswegs festgelegt. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau, wissen wir nicht! – Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Haben Sie denn auch keine Brandschutzversicherung?) Es ist reine Spekulation. Ein ähnliches Wahlsystem mit Zweistimmenwahlrecht hat in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz jeweils zu weniger Überhangmandaten geführt. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau!) Wie immer in der Politik müssen wir uns also zwischen Zielen entscheiden. Bei aller berechtigten Diskussion über die Größe des Landtags steht für mich und für uns das Ziel im Vordergrund, dass die repräsentativ eingeschränkte Volkssouveränität möglichst gerecht gewahrt werden muss und wir die Nahbarkeit der bzw. des Abgeordneten behalten. Dieses Ziel sollte im Zentrum stehen. eriode – 59. Sitzung – Mittwoch, 8. März 2023 Ihr Änderungsvorschlag ist eben keine Verbesserung gegenüber unserem Wahlsystem, gegenüber dem neu reformierten Wahlrecht. Daher lehnen wir ihn weiter ab. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr sach- liche Rede! Sehr sachlich!)
