Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns einig – da gab es jetzt auch aus allen Reihen tollen Applaus –, dass in den Frauen- und Kinderschutzhäusern in Baden-Württemberg hervorragende Arbeit geleistet wird. Das ist ja eindeutig. Um vorneweg ein Ergebnis aus der Anhörung anzuführen: Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass Frauenhäuser die Gewaltspirale durchbrechen können – mehrheitlich, in den meisten Fällen. Was auch klar gesagt wurde: Jeder Euro, der in ein Frauenhaus investiert wird, kommt mehrfach – ökonomisch sozusagen – zurück. Hier in Baden-Württemberg wird, wie in vielen anderen Bundesländern, hervorragende Arbeit geleistet; das wurde gesagt. Es ist auch an der einen oder anderen Stelle bei den Frauenhäusern in den letzten Jahren schon etwas passiert. Warum legen wir dann trotzdem heute einen Gesetzentwurf vor? Zunächst einmal: Wir werden nicht die Einzigen sein, die die Medien hierzu verfolgt haben. Wenn man in den letzten Tagen Medienberichte hierzu mitbekommen hat – beispielsweise gestern im Deutschlandfunk oder kürzlich die Berichte über die Recherchen von CORRECTIV –, dann wird Baden-Württemberg immer als eines der Problemländer angeführt. Das ist kein Zufall; das ist Ihnen, denke ich, bewusst. Die Rückmeldungen aus den Frauenhäusern sind auch eindeutig: Die Frauenhäuser sind am Anschlag, die Frauenhäuser sind voll. Es gibt zu wenig Plätze, es gibt zu wenig barrierefreie Plätze. Es gibt große Probleme mit der Struktur der Tagessätze. (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) Zur personellen Ausstattung hat eine verantwortliche Person eines Frauenhauses gesagt: „Wissen Sie, Frau Dr. Kliche-Behnke, mit dem Personal, das wir aufgrund der Finanzierungssystematik in Baden-Württemberg haben, kann ich es manchmal gar nicht mehr ‚Frauenhaus‘ nennen, es ist eher eine WG. Ich kann die Frauen und die Kinder, die bei uns Schutz suchen, nicht ausreichend versorgen.“ Das ist die Situation. Aus meiner Sicht wurde dieser Eindruck, wurden diese Rückmeldungen aus den Frauenhäusern in der Anhörung bestätigt. Es wurde gesagt, dass es personell nicht ausreicht, dass es große Probleme gibt und dass die Kosten für den Aufenthalt in einem Frauenhaus für bestimmte Gruppen von Frauen, beispielsweise Studentinnen, Frauen, die eine schulische Ausbildung machen – das war mir neu –, und Frauen mit Vermögen, nicht vom Staat übernommen werden. Das ist die Situation in Baden-Württemberg. Sie unterscheidet uns in Teilen von anderen Bundesländern. Was auch sehr deutlich wurde, sind die großen Unterschiede in den Tagessätzen von Landkreis zu Landkreis. Es gibt große Unterschiede in der Versorgungssituation. In manchen Landkreisen beträgt der Tagessatz 50 € und in anderen über 150 €. Das sind gigantische Unterschiede im selben Bundesland. Außerdem haben wir – das ist wahrscheinlich fast das Schlimmste – Landkreise, in denen es bis heute kein einziges Frauenhaus gibt. Das müssen wir dringend ändern. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Die Lage in unseren Frauenhäusern ist dramatisch. Da können Sie hier vorn noch so schöne Reden halten; Sie können nicht darüber hinweggehen. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie eine politische Kraft in diesem Land mit dieser aus unserer Sicht dramatischen Situation umgehen kann. Die eine Möglichkeit, für die Sie, Grüne und CDU, sich entschieden haben, ist: Sie verweisen einmal mehr auf den Bund. Es ist richtig – ich nehme uns da nicht aus; auch wir sagen das –, dass die Tagessatzstruktur, die Grundsystematik auf Bundesebene neu geregelt werden müssen. Die Ampelregierung hat ein klares Bekenntnis dazu gebracht. Aber Sie nehmen das Land an dieser Stelle aus der Verantwortung. Auf Bundesebene wird sehr deutlich, dass die Veränderung, die an dieser Stelle erfolgen wird, nicht ohne die Länder gelingen kann. Auch die Länder müssen sich in der Verantwortung sehen. Sie sagen dann – das wurde sehr deutlich –: „Dafür sind die Landkreise zuständig.“ Ich habe gerade schon gesagt, wie unterschiedlich die Situation in den verschiedenen Landkreisen ist. Das heißt, Sie sehen die eigene Verantwortung nicht wirklich. Das ist Ihr Weg. Da muss ich sagen: Wenn Sie bei einem so zentralen sozialpolitischen Feld wie dem Frauenschutz sagen, dass das in erster Linie der Bund und die Landkreise zu regeln haben, stellt sich mir allmählich die Frage: Warum brauchen wir in Baden-Württemberg eigentlich ein Sozialministerium? (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP) periode – 59. Sitzung – Mittwoch, 8. März 2023 Der andere Weg, für den wir uns mit diesem Gesetzentwurf entschieden haben, ist, eine bessere finanzielle Ausstattung und damit verbunden eine bessere personelle Ausstattung für unsere Frauenhäuser zu schaffen. Ich fordere Sie heute ein letztes Mal auf, über Ihren Schatten zu springen und hier zuzustimmen. Zum Abschluss möchte auch ich – und zwar versöhnlich – von einer Person aus einem Frauenhaus erzählen. Mir sind viele Erfahrungen und Gespräche mit betroffenen Frauen nachgegangen und unter die Haut gegangen. Woran ich im Positiven besonders oft denke, ist der Besuch eines Frauenhauses an einem Tag, an dem zufällig eine Frau verabschiedet wurde. Sie hatte für ihre Mitbewohnerinnen Geschenke dabei. Sie hat sich von den Sozialarbeiterinnen verabschiedet, sie umarmt und gesagt: „Jetzt bin ich wieder stabil. Ihr habt mir geholfen. Ich werde jetzt in eine neue Wohnung ziehen. Ich gehe nicht mehr zurück. Ich habe zum ersten Mal seit Jahren wieder Hoffnung für mein Leben und für mein Kind. Wir werden uns beim Sommerfest wiedersehen.“ Ich wünsche mir, dass sehr viel mehr solcher Frauen in diesem Land diese Erfahrung machen können. Aber dafür braucht es eine ordentliche Finanzierung. Da sehen wir das Land eindeutig in der Verantwortung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Sascha Binder SPD: Sehr gut!)
