Daniel Born
Die Beantwortung der Fragen übernimmt Herr Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrter, werter Kollege Dr. Preusch! Mit dem Krankenhauszukunftsfonds fördert der Bund gemeinsam mit dem Land die notwendigen Investitionen in die Digitalisierung und eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser. Der Fonds des Bundes umfasst insgesamt 3 Milliarden €, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Der auf das Land Baden-Württemberg entfallende Anteil beträgt rund 384 Millionen €. Der Haushaltsgesetzgeber – also Sie, und dafür noch einmal einen herzlichen Dank an Sie alle – hat rund 167 Millionen € zur vollständigen Kofinanzierung des Krankenhauszukunftsfonds seitens des Landes bereitgestellt – wirklich à la bonne heure! Herzlichen Dank! Sehr solidarisch! Insgesamt hat das Land 663 Förderanträge fristgerecht beim Bundesamt für Soziale Sicherung, BAS, eingereicht. Zum aktuellen Verfahrensstand: Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat inzwischen 602 Anträge bzw. Maßnahmen gegenüber dem Land beschieden. Die Summe der gegenüber dem Land bewilligten Bundesmittel beläuft sich auf rund 364 Millionen €. Das sind derzeit, Stand heute, knapp 95 % der beantragten Bundesmittel. Die Regierungspräsidien bewilligen derzeit unter Hochdruck die Fördermittel, den Bundeswie den Landesanteil, gegenüber den Krankenhäusern. Es sind zwischenzeitlich 491 Bewilligungsbescheide der Regierungspräsidien an die Krankenhäuser im Land ergangen und damit in Gesamtsumme rund 468 Millionen € an Fördermitteln bewilligt worden. Ich habe Sie im Ausschuss – auch der Herr Vorsitzende weiß es – schon einmal darüber informiert: Wie im Antragsverfahren zeigt sich auch beim Nachweisverfahren – wenn wir in der Krankenhausstrukturreform gemeinsam zu Potte kommen –, dass das vom Bund gestaltete Verwaltungsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds von zu großer Komplexität gekennzeichnet ist und sowohl aufseiten der Krankenhäuser als auch aufseiten der Verwaltung erhebliche – ich sage: zu viele – Kapazitäten bindet. Wir hatten Vorschläge gemacht, damit alles vom Bund einfacher hätte administriert werden können. Dies wäre auch dringend notwendig gewesen; denn wir mussten das Antrags- und Auszahlungsverfahren – das wissen Sie – mitten in der Pandemie aufbauen und umsetzen. Trotz des immensen Aufwands für alle Beteiligten ist der Zukunftsfonds ein Segen. Wir haben sehr darum gerungen – auch mit Ihrer Unterstützung –, quer durch alle demokratischen Kräfte hier im Haus – auch auf Bundesebene war dies sehr wichtig –, und gute Aufschläperiode – 59. Sitzung – Mittwoch, 8. März 2023 ge gemacht. Vor allem soll auch die notwendige Digitalisierung damit vorankommen. Ich darf im Konkreten – ich denke, Teil 1 Ihrer Frage ist damit beantwortet – zusammenfassen: 663 Projekte – Bund: 384, Kofinanzierung: 167, Gesamtsumme: 549; Umsetzungsstand: derzeit 95 %. Wie Herr Abg. Dr. Preusch in seiner Einbringung richtigerweise mitgeteilt hat, sind im Krankenhauszukunftsfonds elf Tatbestände förderfähig. Für den Fördertatbestand 1, „Notaufnahme“, wurden in Baden-Württemberg 38 Anträge eingereicht. Auf den Fördertatbestand 10, „Informationssicherheit“, entfallen rund 90 Anträge. Auf den Fördertatbestand „Patientenportale“ entfallen 116 Anträge. Auf die Fördertatbestände „Digitale Dokumentation“ entfallen 147, auf die Fördertatbestände „Entscheidungsunterstützungssysteme“ 55, auf die Fördertatbestände „Medikationsmanagement“ 104, auf die Fördertatbestände „Leistungsanforderung“ 75, auf den Fördertatbestand „Cloud-Computing“ 16, auf den Fördertatbestand „Bettenversorgungsnachweissystem“ drei, „Telemedizinische Netzwerke“ 21 – Frau Abg. Krebs, wir waren ja gestern bei einem sehr Großen, das wir noch zusätzlich mit Mitteln aus Covid finanzieren, wo auch dankenswerterweise die Universitätskliniken und 60 Maximalversorger von uns jetzt mit Hardware ausgestattet werden; also, 21 „Telemedizinische Netzwerke“ –, Fördertatbestand 10, „Informationssicherheit“, 91. Also, Sie sehen: Insgesamt sind es 663. Bundesweit sind es 6 300.
