Daniel Born
Das Wort zur Beantwortung erhält Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns im Vorfeld gefragt, warum die FDP/DVP – Sie, lieber Herr Professor Schweickert – das Thema „Abwicklung der Soforthilfen“ zum jetzigen Zeitpunkt wieder aufruft. Sie haben auch von Insolvenzen gesprochen. Ich möchte vorneweg feststellen, dass wir, nachdem diese Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht Mitte 2021 ausgelaufen sind, in Baden-Württemberg Gott sei Dank keine Insolvenzwelle haben erleben müssen. Erfreulicherweise hat sich jetzt auch die wirtschaftliche Entwicklung stabiler gezeigt, als wir es damals annehmen oder auch hoffen konnten. Deshalb meine ich: Diesen Rückschluss, den Sie auch im Titel der Regierungsbefragung benannt haben, kann man so nicht ziehen, weil wir die Unternehmen in unserem Land angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in einer – Sie haben das ja auch unterstrichen – beispiellosen Kraftanstrengung unterstützt haben. Sie haben jetzt die Stichtagsregelung als einen Punkt herausgegriffen, aber wir sind in weiten Teilen über das Angebot der Bundesebene und auch über das Angebot anderer Bundesländer hinausgegangen. Wir haben den Unternehmen in unserem Land einen fiktiven Unternehmerlohn gezahlt. Andere hingegen haben sie in die Grundsicherung geschickt; die kleinen Unternehmen mussten Hartz IV beantragen. Das haben wir in Baden-Württemberg in vielen Fällen erfolgreich verhindern können und haben das auch mit Landesgeld finanziert. Das muss man einfach auch mal deutlich sagen. Wir haben für die besonders betroffene Branche, Hotellerie und Gastronomie, ein landeseigenes Förderprogramm – mit Landesgeld finanziert – auf den Weg gebracht, die Stabilisierungshilfe Corona. Wir haben auch unsere Start-ups mit einem eigenen Programm, mit „Start-up BW Pro-Tect“, unterstützt. Jetzt möchte ich mal die Zahlen nennen, wie viele Gelder auch zur Unterstützung der Betriebe, die durch die Coronapandemie und vor allem natürlich auch durch die behördlichen Schließungen im Sinne des Gesundheitsschutzes in Not geraten sind, notwendig waren. (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Wir haben über die Bundes- und Landesprogramme hinweg in etwa 580 000 Fällen – 580 000 Fällen! – Zuschüsse in Höhe von ca. 11 Milliarden € ausgezahlt, also viel Geld. Ich bin auch heute noch davon überzeugt, dass das eine gute und die richtige Entscheidung war. Denn wenn uns diese Unternehmen weggebrochen wären, wenn uns die Arbeitsplätze weggebrochen wären, wäre der volkswirtschaftliche Verlust – das ist meine Überzeugung – heute noch viel größer gewesen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Ich darf Ihnen versichern: Wir werden den Weg, den wir zu Beginn der Coronapandemie eingeschlagen haben, auch konsequent zu Ende gehen. Das bedeutet auch: Keine Unternehmerin, kein Unternehmer – lieber Herr Professor Schweickert, das haben Sie auch angesprochen – muss befürchten, dass sie oder er aufgrund der Rückzahlungsverpflichtungen bei der Soforthilfe in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Etwaige Rückzahlungen müssen – wir haben die Fristen sehr weit gefasst, um die Unternehmen auch nicht zu überfordern – erst bis Ende Juni dieses Jahres geleistet werden. Den Unternehmen und Selbstständigen wurde dabei knapp ein Jahr Vorlauf gegeben, um sich auf diese Rückzahlungen vorzubereiten, und zwar zinsfrei. Bezüglich der Rückforderungen möchte ich, weil Sie in Ihrer Frage darauf hingewiesen hatten, dass den Unternehmen ein nicht rückzahlbarer Zuschuss versprochen wurde, auch noch mal klarstellen: (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Genau!) Zu diesem Versprechen stehen wir natürlich auch. Aber es gibt natürlich haushalts- und beihilferechtlich sowie gegenüber den Steuern zahlenden Bürgerinnen und Bürgern – vor allem vor dem Hintergrund der Gesamtsumme von etwa 11 Milliarden €; das ist natürlich ein hoher Betrag – auch die Verpflichtung – diese nehmen wir, das Land, auch wahr und sehr ernst –, dass diese Mittel, die staatlichen Mittel, die Steuermittel, auch ihrem Zweck entsprechend verwendet werden. Das müssen wir, das Land, auch sicherstellen. Richtig ist: Die als Zuschuss gewährten Coronahilfen müssen grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Das ist mehrheitlich auch der Fall. Richtig ist aber auch: Eine Rückforderung muss dann erfolgen, wenn sich herausstellt, dass die jeweiligen Antragsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben. Das ist dann der Fall, wenn – – Nochmals zur Erklärung und um das in Erinnerung zu rufen: Wir haben damals die Soforthilfen schnell ausgezahlt, weil wir verhindern wollten, dass die Unternehmen – wir haben ja auf den Liquiditätsengpass abgezielt – in eine Überforderung kommen und dadurch eine Insolvenz – wenn man nicht mehr liquide ist, geht man in eine Insolvenz – eintritt. Deswegen, um das zu verhindern, haben wir einen Prognosezeitraum zugrunde gelegt. Das heißt, die Unternehmen mussten ihre Einnahmen und Ausgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt prognostizieren. Wenn sich jetzt die Prognosen nicht in der Form, die ursprünglich angenommen wurde, entwickelt haben und vielmehr eine Verbesserung eingetreten ist, dann führt das natürlich auch dazu, dass in Teilen Rückzahlungen erfolgen müssen. periode – 59. Sitzung – Mittwoch, 8. März 2023 Herr Professor Schweickert, Sie haben einen weiteren Punkt angesprochen. Sie haben gefragt, wie wir mit Widersprüchen, Klagen und Stundungen umgehen. Wir leben in einem Rechtsstaat, und in diesem gibt es für jeden Bürger und für jede Bürgerin Instrumente, um seine bzw. ihre Rechte geltend zu machen. Ich kann Ihnen versichern: Alle Widersprüche, die gegen etwaige Rückforderungsbescheide zur Soforthilfe bei der L-Bank eingegangen sind, werden dort gewissenhaft geprüft, und gegebenenfalls werden die Bescheide korrigiert. Mit dem Rückmelde- und Rückforderungsverfahren bei der Soforthilfe haben wir einen geordneten Prozess innerhalb des uns vorgegebenen rechtlichen Rahmens aufgesetzt und diesen auch so umgesetzt. Sie haben die Stichtagsregelung angesprochen. Hierüber haben wir uns schon mehrfach hier im Plenum unterhalten. Wir haben auch von einem namhaften Juristen ein Rechtsgutachten eingeholt. Es war uns nicht möglich, diese Stichtagsregelung zu verändern; das wäre rechtswidrig. Meine Aufgabe als Ministerin ist es, mich rechtskonform zu verhalten. Ich habe vorhin ja noch einmal ausgeführt, in welchen Bereichen wir, das Land, den Unternehmen in unserem Land – übrigens haben wir die Soforthilfen auch auf größere Betriebe erweitert und sie seitens des Landes finanziert – zusätzliche Leistungen zur Verfügung gestellt haben. Deswegen darf man auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Andere Verfahren: Ich möchte an dieser Stelle übrigens auch einmal anmerken, dass der Bund jetzt Bayern – – Sie haben immer wieder vorgetragen, dass dort ein solches Rückmeldeverfahren nicht stattfinde. Auch Bayern muss jetzt ein Rückmeldeverfahren durchführen und die Mittelverwendung überprüfen. Der Bund gibt uns, den Ländern, das vor. Ich habe ja ausgeführt, dass wir Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern haben und dass wir die Mittel zweckgerecht verwenden müssen. Ich möchte zur jetzigen Zeit ein Fazit ziehen: Wir konnten, denke ich, den Unternehmen in dieser für unsere Wirtschaft so schwierigen Zeit in einer beispielhaften Kraftanstrengung durch die wirtschaftliche Stabilisierung über die Hilfsprogramme wertvolle Hilfe leisten und sie vor einer Insolvenzwelle bewahren. Ich glaube, darauf kommt es doch an. Das war auch unsere Aufgabe, unsere Mission, und die haben wir – ich möchte sagen: gemeinsam; denn wir haben hier im Plenum viel diskutiert – Gott sei Dank erfolgreich erfüllt.
