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Dr. Erik Schweickert

FDP 08.03.2023 Sitzungen 17/59

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 22 Monaten haben wir jetzt die Coronasoforthilfe, und innerhalb dieser 22 Monate zeigen sich vonseiten des Wirtschaftsministeriums in bestechender Weise Chaos und Planlosigkeit. Ich möchte eines vorwegschicken, Frau Ministerin – damit das nicht falsch verstanden wird –: Dass zu Beginn der Coronakrise bei Entscheidungen Fehler gemacht worden sind, ist in Ordnung. Das kritisieren wir auch nicht; da musste schnell gehandelt werden, da mussten schnell PS auf die Straße gebracht werden. Aber die Frage ist: Wie läuft es denn jetzt? Was hat die Landesregierung gelernt, und was macht man in Zukunft besser? Wir sind an einem Punkt, an dem eigentlich die Zahlungen abgeschlossen sind und wir uns jetzt der Frage stellen: Wie gehen wir mit Rückforderungen um? Ich muss sagen, Rückforderungen sind per se okay. Die Unternehmen, die deutlich besser durch die Krise gekommen sind, als sie im ersten Moment – berechtigterweise – gedacht hatten, sollen die Hilfsgelder zurückzahlen. Was für uns nicht okay ist, Frau Ministerin – das haben wir aber auch schon des Öfteren thematisiert –, ist die unfaire Stichtagsregelung, die es in anderen Bundesländern so nicht gab, weswegen baden-württembergische Unternehmerinnen und Unternehmer schlechtergestellt worden sind und was im Prinzip auch eine unfaire Kommunikation gegenüber den Soforthilfeempfängern war. Vier kurze Punkte: Sie haben im Frühjahr 2020 die Soforthilfe als nicht zurückzahlbaren Zuschuss beworben. Faktisch war es aber für viele ein Kredit. Wie kann das so weit kommen? Wie geht man denn dann mit Rückzahlungen um, und wie geht man damit um, dass hier viel Vertrauen verspielt worden ist? Wie wollen Sie denn das Rückmeldeverfahren ausgestalten? Erst gab es eine Frist bis Dezember 2021. Dann haben wir von der Opposition protestiert. Die Frist wurde daraufhin verlängert, aber nur für die Steuerberater. Als wir nicht nachgegeben haben, haben Sie die Frist dann endlich auch für alle anderen verlängert. Hier wird – Stichwort Chaos – eine Salamitaktik an den Tag gelegt, die so nicht sein kann. Das Rückmeldeverfahren per se: Am Anfang hieß es aus Ihrem Haus, so etwas sei nicht nötig. In manch anderen Ländern wie Hessen ist es noch immer so. Wieso jetzt der Kurswechsel? Diese Frage stellt sich gerade auch im Hinblick darauf, dass man das Ganze doch eigentlich als einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss beworben hatte, Frau Ministerin. Gab es da Druck vonseiten des Bundes oder des Bundesrechnungshofs? Der letzte Punkt: Die Stichtagsregelung in Baden-Württemberg führt dazu, dass wir jetzt, zwei Jahre später, im Prinzip Unternehmer auffordern müssen, hier Rückzahlungen zu melden, die sie in anderen Bundesländern nicht zu leisten hätten. Daher also die Fragen an die Landesregierung: Wie wollen Sie denn jetzt, wenn am 30. Juni die Rückmeldungen auflaufen, Gerechtigkeit sicherstellen? Was passiert mit den Unternehmen, die gar keine Rückmeldungen gemacht haben? Wie wollen Sie sicherstellen, dass der Ehrliche und der Fleißige nicht der Dumme ist, ohne dabei massive Bürokratie aufzubauen oder alle Coronasoforthilfe-Empfänger unter Generaleriode – 59. Sitzung – Mittwoch, 8. März 2023 verdacht zu stellen? Was passiert mit den Stundungsanträgen? Wie wird denn sichergestellt, dass die alle bearbeitet werden können? Haben Sie überhaupt die erforderlichen Ressourcen? Mit wie vielen Anträgen rechnen Sie denn, Frau Ministerin? Die letzte Frage: Wie wollen Sie eigentlich Ihr Versprechen garantieren, dass tatsächlich kein Unternehmen wegen einer Rückzahlung in Schwierigkeiten gerät? Wie wollen Sie denn maximale Flexibilität bei Stundungen usw. garantieren? Oder kommen dann doch irgendwann wieder die altbekannten Schwierigkeiten ans Licht? Vielen Dank.

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