Dr. Rainer Podeswa
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung das Prinzip der Nachhaltigkeit als weiteres Entscheidungskriterium für Finanzanlagen des Landes Baden-Württemberg verankern. Ausgangspunkt sind dafür nur angeblich die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und die EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Tatsächlich geht es um pure grüne Ideologie, und Vorgenanntes wird nur als Vorwand benutzt, wie ich aber auch noch zeigen werde. Wieder einmal setzt die Landesregierung ihre Politik der Reglementierung in Sachen Klimaschutz fort. Überall dort, wo eine staatliche Einflussnahme möglich ist, will man diese auch ausüben. Man erkennt dies an der Berücksichtigungspflicht für vom Land Baden-Württemberg errichtete Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die im Gesetzentwurf in § 4 zu finden sind, und am Hinwirkungsgebot bei Unternehmen des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist – hier in § 5. Wieder einmal möchte sich die Landesregierung als klimapolitisches Vorbild präsentieren, koste es die Menschen in Baden-Württemberg, was es wolle, im Zweifelsfall selbst ihre Existenz. Von Grünen wird das gern hingenommen, dient es doch ihrer Religion. Die einstige Wirtschaftspartei CDU macht sich zum Erfüllungsgehilfen und macht die Augen fest zu. (Beifall bei der AfD) riode – 57. Sitzung – Donnerstag, 2. Februar 2023 An der Gewichtung der sogenannten kontroversen Geschäftsfelder und Geschäftspraktiken – hier in § 10 – zeigt sich jedem Menschen, der lesen kann, erneut, dass grüne Politik einseitig, ideologiegetrieben und wirtschaftsfeindlich ausgerichtet ist. (Beifall bei der AfD) Ich will mich nicht zu lange mit dem erwartbaren Verbot von Investitionen in Kernenergie aufhalten. Kernkraftwerke sind die einzig bekannte CO -freie Großtechnologie und die einzige heute verfügbare Möglichkeit, bei der Energieerzeugung einen signifikanten Beitrag zur CO -Reduktion zu leisten. (Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Oh Mann!) Kernkraftwerke sind von der EU-Taxonomie als klimafreundliche Investition eingestuft worden. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Sehr gut!) Das passt den Grünen natürlich überhaupt nicht. Deswegen haben Grüne selbstverständlich überhaupt kein Problem damit, sich mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf außerhalb der europäischen Gemeinschaft zu stellen. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Das heißt Europäische Union! – Abg. Tobias Wald CDU: Das ist ja ein Widerspruch!) Erlaubt sind hingegen einschränkungslos Investitionen in die Waffenindustrie, solange nicht Giftgasgranaten oder Streubomben hergestellt werden. (Unruhe) Auch das passt gut zu einer Politik der Grünen, deren Außenministerin schon mal gern aus Versehen eine Kriegserklärung ausspricht. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der AfD) Sehr spannend ist auch die grüne Sicht auf die sogenannten fossilen Energieträger – hier in § 7. Vor der grün-roten Bildungsoffensive wussten die Menschen in Baden-Württemberg noch, dass bei der Verbrennung jedes fossilen Materials pro Energieeinheit exakt die gleiche Menge CO freigesetzt wird. In dem hier vorliegenden grünen Gesetzentwurf lernen wir aber, die Unterschiede besser zu verstehen. Zum einen gibt es die teuflische Kohle. In ein Unternehmen, welches auch nur 1 % Kohle in seinen Produkten veredelt, darf Baden-Württemberg nicht mehr investieren. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Dann gibt es noch schmieriges Erdöl. Von diesem sind tatsächlich noch 10 % erlaubt. Schlussendlich gibt es noch gesundes ausländisches Frackinggas. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Von diesem sind folgerichtig noch 50 % erlaubt. Nachzulesen ist das im Gesetzentwurf in § 7. Aus Zeitgründen kann ich nicht auf alle drei Umweltkiller – Kohle, Gas und Öl – eingehen, sondern muss mich auf einen beschränken: auf die Kohle. (Dr. Rainer Podeswa) Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten, verabschieden Sie sich von Voltaren-Retardtabletten. Diese enthalten in der Standarddosierung nur 90 mg Diclofenac, aber mehr als 1 % Kohle. (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Das gilt übrigens für eine ganze Medikamentengruppe. Alle Filmtabletten mit magensäureresistentem Film enthalten über 1 % Kohle. In Panzer und Haubitzen darf das Land Baden-Württemberg also investieren, in die Pharmaindustrie nicht. (Beifall bei der AfD) Den Ausschluss von Unternehmen mit dem Betätigungsfeld Gentechnik – anscheinend direkt aus den tiefsten Tiefen der Hölle kommend – nach diesem Gesetzentwurf im zukünftigen Life-Science-Weltstandort Baden-Württemberg, in diesem ideologischen Machtwerk, brauche ich auch nicht zu erwähnen – siehe § 10 des Gesetzentwurfs. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nehmen Sie Ihre Magentabletten!) Ich komme zum Schluss.
