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Daniel Born

02.02.2023 Sitzungen 17/57

Herr Minister, einen Moment bitte. – Ich darf wirklich um etwas mehr Ruhe bitten. Wir sind jetzt hier in der Debatte zu Tagesordnungspunkt 5. Danke. (Abg. Anton Baron AfD: Das Ziel wird eh verfehlt! – Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) Herr Minister, Sie haben jetzt das Wort. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ganz lieben Dank, Herr Präsident. – Ich war beim Pariser Klimaschutzabkommen, das 2015 beschlossen wurde. Die vereinbarten Klimaziele wurden auch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verbindlich, als bindend definiert. Der Klimaschutz darf nach diesem Urteil nicht zulasten künftiger Generationen aufgeschoben werden. Selbstverständlich stimmen die Landesregierung und die Koalition klar darin überein, dass wir diese Pariser Klimaziele ernst nehmen, und haben sich dazu bekannt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Erst gestern fand ja genau aus diesem Grund die zweite Lesung des Klimaschutzgesetzes statt. Damit sind wir einen relevanten Schritt weiter in die richtige Richtung gegangen. Heute legen wir noch einmal nach mit einem Gesetz, was die ordnungspolitischen Leitplanken für den Umgang mit unseren Finanzanlagen angeht. Heute beraten wir in erster Lesung das – Herr Präsident, Sie haben es schon erwähnt – Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg. Auch die Finanzanlagen sollen genau dazu einen Beitrag leisten, dass wir die Klimaziele einhalten. Man sieht, dass wir trotz Krieg, trotz Inflation, trotz Energiekrise mit all den dringlichen Herausforderungen das Wichtige nicht vergessen. Das Wichtige ist in diesem Fall die Frage, wie wir mit der Erderwärmung und dem Verlust der Artenvielfalt umgehen, aber auch die Frage, wie wir einen Wirtschaftsstandort nachhaltig aufstellen, wie wir einen Finanzplatz – den wir bei uns in Baden-Württemberg auch haben – nachhaltig aufstellen und modernisieren. Sie sehen: Diese Themen stehen bei uns weiterhin ganz oben auf der Agenda. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Mit Blick auf die Klimakrise haben politische Entscheidungen auch einen ganz anderen zeitlichen Horizont, als es z. B. ein Krisenmanagement in einer Pandemie oder in einer kriegsriode – 57. Sitzung – Donnerstag, 2. Februar 2023 ähnlichen Situation mit sich bringt. Wir können die Erderwärmung eben nicht mit kurzfristigen Lockdowns oder mit Impfstoffen lösen, sondern wir müssen langfristig und strategisch denken. Natürlich haben wir, das Land, dabei auch eine Vorbildfunktion. (Abg. Anton Baron AfD: Kernkraft!) Beim Klimaschutz diskutieren wir viel darüber, welche Investitionen der Staat tätigen sollte. Das ist wichtig, und das gehört natürlich auch dazu. Aber der Staat allein wird es nicht richten können. Es kommt deswegen auch auf private Unternehmen an. Sie müssen ebenfalls, und zwar massiv, in die nachhaltige Transformation eines Industriestandorts investieren, in erneuerbare Energien, in Technologien wie Batteriespeicher und Wasserstoff, in ressourceneffiziente Produktion, in den Schutz der Biodiversität. Ohne diese privaten Investitionen werden wir die Klimaziele reißen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Für diese Investitionen braucht es marktwirtschaftliche Instrumente. Ich denke da vor allem an den CO -Preis. Die Europäische Union hat gestern in Form der Kommission einen wichtigen Vorschlag gemacht, auch als Antwort auf den Inflation Reduction Act der Vereinigten Staaten. Aber es braucht eben – davon bin ich zutiefst überzeugt – auch die Kraft des Finanz- und des Kapitalmarkts. Wir wollen genau da ansetzen. Wir wollen Kapital eine Richtung geben: hin zu mehr Nachhaltigkeit, hin zu mehr Klimaschutz. Aber wir richten diesen Anspruch selbstverständlich auch an uns selbst. Deswegen sollen die Finanzanlagen des Landes künftig konsequent auf Nachhaltigkeit und auf das 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet werden. Es gab bislang im Management unserer Finanzanlagen das sogenannte magische Dreieck. Ich weiß, hier sitzen ein paar VfB-Fans. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Giovane Elber!) Das hat ausnahmsweise nichts mit dem VfB und dem Fußball zu tun. (Zurufe) – Der Witz war noch immer besser als die Witze, die ich sonst von Ihnen höre. Es war jetzt nicht der ganz heiße Schuss, aber – entschuldigen Sie – die Witze, die ich sonst von Ihnen gewohnt bin, sind auf einem ganz anderen Niveau. (Abg. Nicolas Fink SPD: Ich fand es gut! – Abg. Ga- briele Rolland SPD: Was ist denn VfB?) Es geht um Sicherheit, es geht um Rentabilität, und es geht um Liquidität. Und es kommt – das ist kein Witz; das ist sehr ernst gemeint – etwas Viertes hinzu: Das ist die Nachhaltigkeit. Damit haben wir das magische Viereck. Dieses Grundprinzip der Nachhaltigkeit sollen künftig die Finanzanlagen unseres Landes an drei Aspekten abbilden: erstens an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, zweitens an der EU-Taxonomie und drittens – eben schon erwähnt – am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkom- (Minister Dr. Danyal Bayaz) mens. Das nehmen wir ernst, damit wollen wir auch ernst machen bei unseren Finanzanlagen. Wir, das Land, wollen hier Vorbild und Vorreiter werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Frage ist: Was heißt das im konkreten Handeln? Deswegen drei Punkte zur Verdeutlichung: Erstens dürfen Anlageentscheidungen nicht im Widerspruch zu globalen Nachhaltigkeitszielen stehen. Häufig wird dieser Anspruch als Clean-Hands-Ansatz, als Ansatz sogenannter sauberer Hände bezeichnet. Das heißt: Unternehmen oder Staaten, in die investiert wird, dürfen nicht im Widerspruch zu den Werten des Investors – in diesem Fall des Landes Baden-Württemberg – stehen. Nehmen wir ein Beispiel: ein Textilkonzern, der ganz bewusst keinen Betriebsrat zulässt oder der beispielsweise Kinderarbeit nicht explizit in seiner Liefer- oder Wertschöpfungskette ausgeschlossen hat. Das widerspricht natürlich den Werten, nämlich dem achten Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen zum Thema „Gute Arbeit“. In ein solches Unternehmen würden wir nicht investieren. (Abg. Anton Baron AfD: Aber Ihr Wirtschaftsminis- ter reist nach Katar!) Zweitens: Es sollen ganz gezielt Investitionsanreize gesetzt werden. Unternehmen bekommen Vorteile, wenn sie mehr in Nachhaltigkeit, mehr in Klimaschutz investieren. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Das befördert ja gerade auch die Bereitschaft zu genau dieser Investition. Um es einmal deutlich zu machen: Wenn ein Unternehmen aufgrund des Investitionsverhaltens wichtiger Anleger erkennt, dass das Zurückfahren, das Reduzieren von Treibhausgasen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für das Unternehmen Vorteile bringt, dann wird es neben der eigenen Klimabilanz auch die Zulieferbetriebe stärker in den Blick nehmen. Genau diese gebündelte Nachfrage von Investoren nach Nachhaltigkeit (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD) sorgt dann dafür, dass wir auch bessere, günstigere Finanzierungskonditionen für nachhaltige Investitionen und für die dahinter liegenden Geschäftsstrategien herbeiführen können. Aber eines ist wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen: Nachhaltiges Anlageverhalten allein wird nicht zum Erreichen von Klimazielen beitragen – zumindest nicht allein. Das ist ein Puzzlestein, eine wichtige Säule. Das braucht natürlich staatliche Regulierung, und es braucht Investitionen, um dieses Puzzle zu komplettieren. Drittens: Wir denken langfristig und risikoorientiert. Deswegen definieren wir Mindeststandards für die bei uns bestehenden Anlagegrundsätze. In Zukunft wird die Regelung von Anlagerichtlinien Pflicht sein. Sie brauchen klare Vorgaben zur Risikostreuung und zu gewissen Anlageklassen; denn natürlich tragen wir auch Verantwortung. Wir müssen das uns anvertraute Geld, diese öffentlichen Gelder verantwortungsvoll investieren und verantwortungsvoll damit umgehen. ode – 57. Sitzung – Donnerstag, 2. Februar 2023 Über welche Größenordnung sprechen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen? Dieses Gesetz betrifft derzeit Finanzanlagen mit einem Gesamtvolumen von 17 Milliarden €. Wir haben noch einmal nachgeschaut: Zum Stichtag des vorletzten Jahres, also Ende 2021, gingen rund 10 Milliarden € auf den Versorgungsfonds und auf die Versorgungsrücklage, etwa 2 Milliarden € stecken in der Baden-Württemberg Stiftung. Ja, wir sind noch immer das Land Baden-Württemberg, wir sind kein globaler Investmentfonds. Aber das kann sich, glaube ich, schon sehen lassen, was die Größenordnung angeht. Deswegen: Unsere Investitionsentscheidungen haben Gewicht; andere Investoren am Markt beobachten ganz genau, was wir, das Land, an dieser Stelle machen. Deshalb gehen wir selbstverständlich auch mit gutem Beispiel voran, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf von den Grünen: Sehr gut!) Lassen Sie mich noch etwas zu den Mechanismen sagen, die unsere Finanzanlagen dann wirklich voll und konsequent auf Nachhaltigkeit ausrichten sollen. Es geht konkret um drei Stück. Erstens: Es geht um Ausschlusskriterien. Gewisse Unternehmen, gewisse Staaten sollen definiert werden, deren Assets – also Aktien oder Anleihen – nicht mehr gekauft werden dürfen. Außerdem gelten Ausschlüsse für die Anleiheemissionen von Staaten, die internationale Abkommen nicht ratifiziert haben – da geht es um Menschenrechte, um Klimaschutz, auch um Biodiversität. Zweitens: Es geht um die Optimierung des Portfolios. Das Portfolio orientiert sich am 1,5-Grad-Ziel. Demnach sollen Unternehmen ihren CO -Ausstoß so weit senken, wie es auf gesamtwirtschaftlicher, wie es auf gesamtgesellschaftlicher Ebene notwendig ist, um dieses Ziel dann auch wirklich und glaubwürdig zu erreichen. Es geht hier also um das klare Verfolgen eines Dekarbonisierungspfads in unserem Portfolio. Zusätzlich soll von Unternehmen gekauft werden, die besonders hohe Umsatzanteile mit positiven Beiträgen zur EU-Taxonomie aufweisen. Last, but not least wollen wir – drittens – als aktiver Investor auftreten. Denn nur auf die Finanzanlage zu setzen und sich dann zurückzulehnen und das Geld für sich arbeiten zu lassen, damit ist es nicht getan. Wir wollen und wir werden uns direkt oder eben indirekt über die Assetmanager, über die Vermögensverwalter bei den Unternehmen für eine konsequente Ausrichtung auf Nachhaltigkeit einsetzen. Klimaschutz ist zu wichtig, als dass wir einfach nur passiv bleiben können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Eine zentrale Frage ist natürlich: Was bedeutet das alles auch für die Rendite unserer Anlagen? Das ist ja durchaus ein wichtiger Indikator. Ganz grundsätzlich gilt – das zeigen Studien weltweit –, dass eine Nachhaltigkeitsstrategie zu höheren Renditen führen kann. Dahinter verbirgt sich die These, dass zumindest einige Nachhaltigkeitsfaktoren mitentscheidend für die zukünftigen Gewinne von Unternehmen sind. (Minister Dr. Danyal Bayaz) Aber die wissenschaftliche Beweislage zeigt, wenn man ein bisschen differenzierter in die Literatur schaut, eben auch, dass dies für erwartete Renditen eines ganzen Finanzanlagenportfolios weniger klar ist, als wenn man einfach nur einzelne Werte, einzelne Assets anschaut. Zwar konnten in den letzten zehn Jahren sogenannte Überrenditen nachgewiesen werden; das hat aber auch einen Grund: Es sind viele Investoren, die gerade ihre Assets, ihre Portfolios umschichten. Das treibt natürlich ein bisschen die Preise. Diesen Effekt muss man ein Stück weit mit berücksichtigen. Aber eines ist auch ganz klar. Davon bin ich felsenfest überzeugt. Das klingt auch logisch, wenn man sich vor Augen führt, dass die Europäische Zentralbank jetzt auch regelmäßig Klimastresstests bei Banken und ihren Kreditportfolios durchführt. Dahinter steckt nämlich die Annahme, dass nachhaltige Anlagestrategien riskante Positionen reduzieren, und das Reduzieren riskanter Positionen führt perspektivisch dazu, dass Renditen sinken können – aber das Risiko sinkt eben auch; beides muss man ins Verhältnis setzen, um die Performance zu messen. Deswegen, sehr geehrte Damen und Herren, ist, wie Sie sehen, die Frage der Rendite nicht ganz so einfach zu beantworten, wie es die Befürworter, aber auch die Kritiker an dieser Stelle vielleicht gern hätten. Zusammenfassend will ich daher sagen: Die Entscheidung des Landes zu mehr Nachhaltigkeit im Bereich der Finanzanlagen sollte vor allem und als Erstes als politische Entschlossenheit verstanden werden. Wir werden dem Landtag alle zwei Jahre zum Umsetzungsstand berichten, und wir wollen dieses Gesetz nach vier Jahren evaluieren und, falls notwendig, selbstverständlich auch nachsteuern. Ich finde, das passt gut zum Verständnis von einer lernenden, lernfähigen und auch evidenzbasierten Politik. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss sagen: Das Land Baden-Württemberg wird – ich finde, darauf dürfen wir dann auch stolz sein –, wenn das Gesetz letztlich verabschiedet sein wird, Vorreiter sein. Natürlich setzen andere Länder und auch andere Bundesländer im Bereich ihrer Pensionsvermögen ebenfalls auf das Thema Nachhaltigkeit. Aber die gesetzliche Verankerung in Verbindung mit einer konsequenten Orientierung am 1,5-Grad-Ziel, das ist ein Novum. Auch der Bund hat an dieser Stelle nichts Vergleichbares. Wir setzen an dieser Stelle also einen starken Impuls für mehr Klimaschutz und für einen nachhaltigen Finanzplatz. Wir wollen Kapital eine Richtung geben; das ist der Geist, den dieses Gesetz atmet. Jetzt freue ich mich auf gute, konstruktive Beratungen im parlamentarischen Verfahren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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