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Dr. Wolfgang Reinhart

02.02.2023 Sitzungen 17/57

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Sozialminister Lucha. – Herr Minister. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für die Debatte (Abg. Dorothea Wehinger und Abg. Oliver Hilden- brand GRÜNE: Von uns!) und natürlich für den Antrag, für beides. Armutsbekämpfung und Armutsprävention, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind aus der Sicht der Landespolitik, der Landesregierung verantwortungsvolle Aufgaben. Ich gebe dem Kollegen Kenner recht: Wir haben eine Verantwortungsgemeinschaft. Aber es gibt schon auch die gute Ordnung der Dinge mit Zuständigkeiten. Sie wissen, dass der Föderalismus uns Ländern berechtigterweise die Aufgabe zubilligt, zu ermöglichen, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Wir haben eine Pflichtaufgabe in der Bildung; dieser kommen wir nach, aber ansonsten bieten wir Infrastruktur, um Leistun- (Minister Manfred Lucha) gen zugänglich zu machen. Das heißt, dass wir nicht immer Leistungsdefizite anderer – sei es der Kommunen oder des Bundes – ausgleichen können; damit würden wir uns übernehmen. Dieses Grundverständnis bitte ich bei allem, was wir heute diskutieren, immer im Hintergrund zu berücksichtigen. (Beifall bei den Grünen) Deshalb ist das für uns und die heutige Debatte, Kollegin Wehinger, zuvorderst eine Frage der Teilhabeförderung. Es geht um Teilhabegerechtigkeit. Sie wissen: Je ärmer – auch materiell ärmer – ein Kind ist, desto verwundbarer ist es, und desto eingeschränkter ist die gesellschaftliche Teilhabe, zeigt sich die verschämte Armut: Man geht nicht auf den Kindergeburtstag. Sie kennen alle diese Beispiele. Genau das Gegenteil – darin, denke ich, haben wir keinen Dissens – sollte der Fall sein: Kinder und Jugendliche sollen, müssen stark und chancenreich sein, damit sich eine materielle Armutsgefährdung – dieser Begriff hat Spielräume; das wissen Sie; wir können ihn auch nicht die ganze Zeit nur nach unten schieben – nicht ausweitet. Hierbei hat sich viel getan. Es gibt auch Grenzbereiche der Armut. Ich spare Ihnen jetzt die wissenschaftliche Definition; sie ist ein wenig komplex. Aber die materielle Armutsgefährdung darf sich im Kindesalter eben nicht negativ auf eine Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe im gesamten weiteren Leben auswirken. Die biografische Vererbung sozialer Lagen ist unabhängig davon, ob jemand schon im Jahr 1050 einen deutschen Pass hatte oder ob er eine Migrationsgeschichte hat; das ist wurscht. (Abg. Anton Baron AfD: Wurscht ist das nicht!) Wir brauchen die soziale Dimension, dass jede und jeder – ich glaube, da sind wir einer Meinung – eine Teilhabechance hat. Sie haben es schon festgestellt: Da haben wir je nach Rechenmodell zwischen 16 %, wenn man den reinen Landesmedian nimmt, und 20 %, wenn man den Bundesmedian nimmt – im Übrigen unabhängig davon, ob in einem Bundesland die Regierungskoalition so oder so ist –, leider in etwa dieselben Dimensionen. Sie wissen: In der Armutsdefinition reden wir – wobei wir sicher auch einmal Gelegenheit haben werden, das im Nachgang ein bisschen differenzierter anzuschauen – davon: Wenn nicht mindestens 60 % des mittleren Einkommens erreicht sind, sprechen wir zumindest von armutsgefährdender Lage. Ich möchte es einmal praktisch machen: Bei einer alleinstehenden erwachsenen Person lag diese Schwelle in Baden-Württemberg im Jahr 2021 bei 1 220 € netto im Monat. Bei einer alleinerziehenden erwachsenen Person mit zwei Kindern lag diese Schwelle für das Jahr 2021 bei 1 953 € netto im Monat. Sie alle rechnen hoch – ich erinnere an die Mietpreise; schauen wir uns die ganze Debatte an; da kommen wir ja drauf, wo wir Unterstützung geben –: Das ist schon eng kalkuliert. Punkt. Das ist sehr, sehr knapp. Sie alle wissen, was man für diese Beträge bekommt und was man dafür nicht bekommt. Erlauben Sie mir noch einen Satz – da hat Kollege Kenner recht –: Gute Arbeit ist die beste Voraussetzung, der Zugang zu guter Arbeit. (Abg. Andreas Kenner SPD: Ja!) riode – 57. Sitzung – Donnerstag, 2. Februar 2023 Aber diejenigen, die schon etwas länger dabei sind und mit uns in der allerersten Ausschussreise, Kollege Poreski, mit meiner sehr geschätzten Vorgängerin Altpeter in Skandinavien waren, wissen: Die Skandinavier waren immer ganz klare Gegner von einem Mindestlohnmodell. Das finde ich schon okay. Aber gesamtgesellschaftlich ist für uns nicht der Mindestlohn das Ziel, sondern die Überwindung von Niedriglohnsektoren. Das muss unser gesellschaftliches Ziel sein, (Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Dorothea Kliche- Behnke SPD: Das gehört doch dazu!) die Wertigkeit von Arbeit in der Breite. Bei den Maßnahmen zur Teilhabeförderung von armutsgefährdeten Kindern und Jugendlichen setzen wir, die Landesregierung, an vier Dimensionen der Lebenslage von Kindern und Jugendlichen an: an materiellen, kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Dimensionen. Mit unseren Maßnahmen wollen wir die Teilhabebeschränkungen in diesen vier Dimensionen abbauen. Dabei orientieren wir uns tatsächlich, wissenschaftlich evidenzbasiert, an dem im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht zu Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg. Erste Ebene: die Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Dimension. Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft – das haben Sie alle erwähnt; danke – darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Ja, es war das Vorsitzland Baden-Württemberg der Jugend- und Familienministerkonferenz, das maßgeblich dazu beigetragen hat, dass ein Konzept für die Kindergrundsicherung unter den Ländern einstimmig verabschiedet wurde und letztlich jetzt in den Koalitionsvertrag des Bundes einfließen konnte. Lieber Kollege Reith, gestern haben wir von Ihrem Nebensitzer gehört, dass ihm wurscht sei, was die FDP in Berlin macht – Originalzitat der Aussage zu Justizminister Buschmann. Mir ist es nicht wurscht. Denn wenn wir im Koalitionsvertrag – – (Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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