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Dr. Natalie Pfau-Weller

CDU 25.01.2023 Sitzungen 17/55

Sehr geehrter Herr Prä­ sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es mög­ licherweise zufällig ist, haben wir heute zwei Tagesordnungs­ punkte zum gleichen Thema. Wir haben heute im Landtag von Baden-Württemberg gleich zweimal die Möglichkeit, über das Thema „Gewalt an Frauen“ zu sprechen. Das gibt uns noch mal die Gelegenheit, uns, wie es gerade auch meine Vorred­ nerin getan hat, dazu zu bekennen, dass gegen Frauen gerich­ tete Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft hat und wir sie auch aufs Schärfste bekämpfen. (Beifall bei der CDU, Abgeordneten der Grünen und der SPD sowie der Abg. Alena Trauschel FDP/DVP) Wir sprechen zwar heute über einen Antrag mit dem Stand von vor einem Jahr und leider noch nicht über die Ergebnis­ se von dem im Mai 2021 in Auftrag gegebenen Evaluations­ bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und zur Wei­ terentwicklung des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frau­ en. Aber das tut der Wichtigkeit dieses Themas überhaupt kei­ (Dr. Natalie Pfau-Weller) nen Abbruch und schmälert auch nicht die Fortschritte, die hinsichtlich des Schutzes vor Gewalt gegen Frauen schon er­ reicht wurden. Diese Fortschritte machen deutlich, mit wel­ chem Engagement wir uns zur Istanbul-Konvention bekennen und wie ernst wir die Verpflichtungen zur Prävention und Be­ kämpfung von Gewalt gegen Frauen, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter nehmen. Denn wir, das Land, tun alles und werden auch zukünftig alles dafür tun, damit die Frauen vor häuslicher Gewalt, sexueller Gewalt, Zwangsver­ heiratung und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung geschützt werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei­ fall bei den Grünen) An dieser Stelle geht unser Dank an Sozialminister Manfred Lucha und seine Staatssekretärin Frau Leidig sowie alle wei­ teren Minister, die in diesem Bereich zum Wohle und zum Schutz der Frauen vor Gewalt Hand in Hand zusammenarbei­ ten. Im Rahmen des Landesaktionsplans konnten auch schon wich­ tige Vorgaben vorangebracht werden. Dazu zählt – das wur­ de schon beim vorletzten Tagesordnungspunkt erwähnt –, dass wir den Ausbau der aktuell 44 Frauen- und Kinderschutzhäu­ ser im Land fördern, dass die Haushaltsmittel in diesem Be­ reich – das wurde heute auch schon öfter gesagt – im Ver­ gleich zu 2017 mehr als versechsfacht wurden und dass die Beratung im Land deutlich ausgebaut wurde. Auch in der Co­ ronapandemie, als es sehr, sehr schwierig war, wurden mobi­ le Teams an 24 Standorten gefördert, und diese Förderung wurde im jüngsten Doppelhaushalt noch verstetigt. Es wur­ den viele der guten Maßnahmen auch schon von meiner Vor­ rednerin angesprochen: die Gewaltambulanzen oder auch die Beratungen bei der Genitalverstümmelung oder auch die Pro­ gramme für Frauen mit Behinderungen. Das Wichtige ist, dass Frauen, die Gewalt erleben, sie leider sehr oft auch in ihrem häuslichen Umfeld und in ihrer Part­ nerschaft erleben. Es sind keine anonymen Frauen. Es sind Schlagzeilen wie 2017, Unterensingen: „Vater tötet sich und seine zwei Kinder“; 2017, Backnang: „22-jährige Mutter von dem Ex-Partner ermordet“; oder letztes Jahr, 2022, Kirchheim: „59-Jähriger ermordet seine Ex-Partnerin“. Das sind keine anonymen Fälle. Jeder hat sie leider in seinem Wahlkreis. Man sieht auch ganz deutlich immer am Tag ge­ gen die häusliche Gewalt, wenn auf vielen Marktplätzen die roten Schuhe aufgebaut werden, in wie vielen Fällen in unse­ rem Umfeld Frauen leider ermordet oder Opfer häuslicher Ge­ walt werden. Hier haben Innen­ und Justizministerium wichtige Maßnah­ men ergriffen und bei der Landespolizei und der Justiz die Strukturen angepasst, damit die Opfer von häuslicher Gewalt bestmöglich geschützt werden. So wurden bei der Polizei Ba­ den-Württemberg Optimierungen bei der Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt vorgenommen. Zudem werden nun die Fälle von häuslicher Gewalt in den polizeilichen Statisti­ ken auch differenzierter dargestellt. Und in der Justiz gibt es beispielsweise für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, wäh­ rend des Strafprozesses jetzt auch psychosoziale Betreuung. (Glocke des Präsidenten) iode – 55. Sitzung – Mittwoch, 25. Januar 2023 Die genannten Aspekte sind nur ein kleiner Ausschnitt der ganzen Maßnahmen, die notwendig sind, die wir auch hier im Land zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und damit zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ergriffen haben. Das ist nur ein Jetztzustand, nur eine kurze Momentaufnahme, weil es natürlich noch ein sehr langer Weg ist, noch weitere Pro­ gramme auf den Weg zu bringen. Der Evaluationsbericht der Universität Stuttgart wird uns dann noch einmal mehr Aufschluss darüber geben, wo das Land hinsichtlich der Umsetzung steht und in welchem Bereich dann noch Umsetzungsbedarf besteht. Darauf basierend gilt es dann, den Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen wei­ terzuentwickeln, damit wir Baden-Württemberg noch siche­ rer für Frauen gestalten können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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