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Nikolai Reith

FDP 25.01.2023 Sitzungen 17/55

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir ja noch nichts zu entscheiden. Wir müssen erst einmal über den Ge­ setzentwurf debattieren; wir wollen heute weder ablehnen noch zustimmen, aber die Signale haben wir sehr wohl gehört. Der hier vorliegende Gesetzentwurf will die Finanzierung von Frauen- und Kinderschutzhäusern neu regeln und eine landes­ einheitliche Förderung, aber auch Standards schaffen. Ich dan­ ke den Kolleginnen und Kollegen der SPD ausdrücklich für diesen Gesetzentwurf, der wichtig ist und aus unserer Sicht auch zum richtigen Zeitpunkt kommt. Ich sehe mich an dieser Stelle in besonderem Maß als Vertre­ ter des ländlichen Raums. Hier ist das bestehende Problem noch größer und noch auffälliger als in den Ballungszentren. Der Bedarf ist nicht zuletzt durch die Coronapandemie und damit verbundenen Zeiten im Lockdown seit Jahren stark stei­ gend. Sie haben das in Ihrem Gesetzentwurf ebenfalls darge­ stellt. Die Ampelregierung in Berlin hat dies erkannt und wird ei­ nen bundeseinheitlichen Rahmen für eine verlässliche Finan­ zierung vorlegen und hat im Koalitionsvertrag bereits die Be­ teiligung des Bundes an einer Regelfinanzierung für diese – aus unserer Sicht – Pflichtaufgabe von Bund, Land und Kom­ munen zugesagt. Das geht auch aus der Istanbul-Konvention – das wurde erwähnt – hervor. (Nikolai Reith) Aber welchen Reflex lösen solche Ankündigungen aus Berlin bei unserer Landesregierung regelmäßig hervor? Gern, liebe Kolleginnen und Kollegen, lehnt sich die Landesregierung im Allgemeinen – und Sozialminister Manne Lucha im Beson­ deren – abwartend zurück und will erst einmal schauen, was da kommt, um dann irgendwann zu reagieren. Ich appelliere an Sie: Das darf in diesem Fall nicht passieren. Dafür ist die Situation für die Träger und Kommunen in unserem Land be­ reits jetzt zu angespannt. Die stark gestiegenen Energiekosten tun dabei ihr Übriges. Darauf weist im Übrigen auch der ver­ bandsübergreifende Arbeitskreis Frauenhausfinanzierung hin, ein Zusammenschluss der Frauenhäuser in unserem Land un­ ter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Das Schreiben vom 16. Januar an Sie, Herr Minister Lucha, macht das auf eindrückliche Weise deutlich. Jetzt ist Agieren notwendig und Ihre Passivität völlig fehl am Platz. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der SPD) Für uns, die FDP/DVP-Fraktion hier im Haus, ist eines klar: Der Gesetzentwurf schafft einen guten und fairen Rahmen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder. Im Detail haben wir zum vorliegenden Gesetzentwurf noch die eine oder an­ dere Rückfrage und Anregung. Deshalb freue ich mich auf die Diskussion, die wir im Ausschuss und dann auch wieder hier im Plenum führen werden. Grundsätzlich findet der Gesetz­ entwurf aber unsere Unterstützung. Lassen Sie mich schon heute in der Ersten Beratung auf ein paar Dinge hinweisen, die wir noch beachten und in den Ge­ setzentwurf aufnehmen sollten. Erstens: Denken wir auch an barrierefreie Angebote. Betrof­ fene mit einer Behinderung dürfen wir bei diesem wichtigen Thema nicht vergessen. Schaffen wir im Rahmen der gesetz­ lichen Neuregelung auch hier Gleichberechtigung und Inklu­ sion. Zweitens: Denken wir auch an die Anschlussunterbringung. Länder wie die Niederlande haben seit Jahren tolle Angebote in Form von Wohngemeinschaften, in denen mehrere Frauen wieder ein geregeltes Leben nach dem Frauenhaus starten und sich dabei gegenseitig stützen und helfen können. Drittens: Denken wir die Zielgruppen für Frauen- und Kin­ derschutzhäuser weiter. Auch Gewalt hat sich in gewisser Wei­ se weiterentwickelt und modernisiert. Sie findet nicht nur im häuslichen Umfeld statt. Ich denke dabei an Bedrohungen im Netz oder auch durch Stalking. Auch davon betroffene Frau­ en und Kinder dürfen wir nicht schutzlos zurücklassen. Die Schutzmöglichkeiten Betroffener dürfen in unserem Land nicht länger von den Möglichkeiten und dem Engagement ein­ zelner Trägervereine oder Kommunen abhängen. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) Die Landesregierung hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Chance, die Situation Tausender Betroffener kurzfristig zu verbessern. Ich fordere Sie eindringlich auf, diese Chance zu nutzen. Ein Landesaktionsplan und die Betonung auf Freiwil­ ligkeit werden diesem Thema nicht gerecht, liebe Kollegin­ nen und Kollegen. eriode – 55. Sitzung – Mittwoch, 25. Januar 2023 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)

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