Dr. Dorothea Kliche-Behnke
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bleiben beim Thema Sicherheit. Heute legen wir, die SPD-Fraktion, einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir einen Paradigmenwechsel einleiten wollen. Warum spreche ich von Paradigmenwechsel? Wir wollen, dass das Land in die grundständige Finanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser einsteigt. Das Land lässt Kommunen bis lang bei der Finanzierung und Bereitstellung einer ausreichen den Anzahl von Frauenhausplätzen allein. Das wollen wir än dern. (Beifall bei der SPD) Konkret bedeutet unser Gesetzentwurf: Frauenhäuser bleiben kommunale Aufgabe, werden aber zentral durch finanzielle Mittel des Landes unterstützt. Bei dieser Finanzierung han delt es sich um eine strukturell subsidiäre Finanzierung. Das Land springt dort ein, wo finanzielle Lücken entstehen. Das System der Tagessatzfinanzierung bleibt an sich erhalten. Da diese aber nicht ausreicht, werden die Mittel mit Landesgel dern aufgestockt. (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) Strukturelle Fehler am bestehenden System dürfen nicht zu lasten der Träger gehen, die eine unglaubliche Arbeit leisten. Und sie dürfen erst recht nicht zulasten der Frauen gehen, die Schutz vor Gewalt suchen. (Beifall bei der SPD) Der Gesetzentwurf sieht Förderzeiträume von jeweils drei Jah ren vor. Dadurch ist einerseits gewährleistet, dass die jewei ligen Bedarfe immer wieder angepasst werden können, ande rerseits gibt der Förderzeitraum den Frauenhäusern ein höhe res Maß an Sicherheit – Sicherheit, um angemessen planen zu können. Und Planung braucht es, um jederzeit ausreichend Schutzinfrastruktur bereithalten zu können. Förderfähig sollen zukünftig alle Arten von Ausgaben sein, die im Zusammenhang mit der Frauenhausarbeit anfallen. Es ist gut und richtig, dass das Land seit einiger Zeit insbeson dere Investitionskosten übernimmt. Das erkennen wir auch an. Unser Gesetzentwurf geht allerdings weiter. Wir wollen kei ne absolute Höchstbegrenzung mehr vorsehen. Wir halten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hier für klar ausreichend. Dass die Anschaffung von Möbeln oder die Renovierung in den Frauenhäusern massiv Kräfte bindet, damit muss endlich Schluss sein. (Beifall bei der SPD) Vor allem aber: Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von schutzbedürftigen Frauen anfallen, sollen erstattet werden können. Das ist notwendig, da nur so landesweit gleichwertige Bedingungen hergestellt werden können. Das ist aber auch notwendig, um zu gewähr leisten, dass die Kosten für alle Frauen übernommen werden; denn viele Frauen, u. a. die meisten Studentinnen, bekommen die Unterbringungskosten nach dem Sozialgesetzbuch nicht erstattet. Für uns ist klar: Keine Frau soll etwas dafür zahlen müssen, wenn sie den Schutz des Staates vor Gewalt in Anspruch nimmt. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Das bestehende System hat zwei grundsätzliche Schwächen: Erstens: Das Tagessatzsystem kann eine auskömmliche Finan zierung kaum leisten. Das liegt nicht nur daran, dass es viele Frauen gibt, deren Unterbringungskosten nicht durch das SGB II oder SGB XII finanziert werden können. Die Schwäche liegt vielmehr in einer Grundsatzfrage: Durch dieses System wird die Bereitstellung von Frauenschutzunterkünften nicht als Teil der Daseinsvorsorge, nicht als Teil des staatlichen Schutzauf trags gesehen. Das steht klar im Widerspruch zur Istanbul-Konvention, die an Deutschland und auch an Baden-Würt temberg verbindliche Vorgaben richtet. Es ist richtig – wir werden es von den Regierungsfraktionen sicherlich gleich hören –, dass die Bundesregierung im Koa litionsvertrag vereinbart hat, eine neue, bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Ich bin mir auch sicher, dass Bundes familienministerin Paus einen guten Vorschlag präsentieren wird. Allerdings ist noch nicht absehbar, wann dieser Gesetz iode – 55. Sitzung – Mittwoch, 25. Januar 2023 entwurf vorliegen wird. Wir können nicht darauf warten, dass der Bund tätig wird; wir dürfen die Frauenhäuser in Baden-Württemberg nicht alleinlassen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Viele Bundesländer sind bereits vorangegangen und unterstüt zen die Frauenhäuser finanziell in der Bereitstellung der Grund versorgung. Das wirkt sich unmittelbar auch auf das Platzan gebot aus. Baden-Württemberg liegt deutlich hinter anderen Bundesländern zurück. Das dürfen wir nicht länger hinneh men. (Beifall bei der SPD) Die zweite Schwäche besteht darin, dass die Kommunen bei der Bewältigung von Gewalt gegen Frauen alleingelassen wer den. Wir haben es hier mit einer riesigen Aufgabe zu tun: 2021 wurden 115 342 Frauen Opfer von Gewalt in der Partnerschaft – und das sind nur die Fälle, die polizeilich erfasst wurden. Hinzu kommen viele Fälle, in denen Frauen auch Opfer von Gewalt außerhalb von Partnerschaften werden. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen muss eine staat liche Aufgabe sein. (Beifall bei der SPD und des Abg. Nikolai Reith FDP/ DVP) Wenn ich „staatlich“ sage, meine ich eben nicht nur den Bund. Unsere Landesregierung tut nämlich gern so, als hätte sie mit all dem kaum etwas zu tun. Doch wir müssen landesweit glei che Bedingungen schaffen. In den letzten zwei Jahren habe ich viele Frauenhäuser und Beratungsstellen im ganzen Land besucht. Ich habe mit Frau en gesprochen, die häusliche Gewalt erlebt haben. Viele von ihnen haben den Weg ins Frauenhaus übrigens meist nicht um ihrer selbst willen gefunden, sondern um ihre Kinder zu schüt zen. Viele Kommunen und Träger leisten bereits jetzt großartige Arbeit. Aber es gibt in Baden-Württemberg noch immer Land kreise, in denen es kein einziges Frauenhaus gibt. Wie gut ich als Frau vor Gewalt geschützt bin, ist in Baden-Württemberg eine Frage meines Wohnorts. Das ist ein unhaltbarer Zustand. (Beifall bei der SPD und des Abg. Nikolai Reith FDP/ DVP) Ich weiß das, die Beschäftigten in den Frauenhäusern wissen es, und Sie wissen das eigentlich auch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frauenhäuser in Baden-Württemberg haben ei nen offenen Brief an Sozialminister Lucha geschrieben; 38 von 44 Frauenhäusern haben diesen Brief unterzeichnet. In diesem Brief heißt es u. a. – ich zitiere –: Nur eine starke institutionelle einzelfallunabhängige Förderung sichert den Schutz für alle gefährdeten Frauen und deren Kinder. Bitte machen Sie sich stark für ein Frauenhausfinanzierungsgesetz Baden-Württemberg! Dieser eindringliche Appell ist unmissverständlich. Wir brau chen jetzt eine Unterstützung der Frauenhäuser. Nur so kön (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) nen wir den Schutz aller Frauen in Baden-Württemberg nach haltig gewährleisten. Ich habe heute eine Bitte an die Regierung und an die Regie rungsfraktionen: Hören Sie in einer gesonderten Anhörung, was Expertinnen und Experten sowie Verbände zu unserem Gesetzentwurf zu sagen haben! Ich lade Sie herzlich ein: Las sen Sie uns, wenn Sie aus irgendeiner Koalitionslogik heraus nicht zustimmen können, zusammen überlegen, wie wir bei diesem Thema vorankommen. Lassen Sie uns gemeinsam für ein Frauenhausgesetz einstehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
