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Tobias Wald

CDU 16.12.2022 Sitzungen 17/53

Sie kommen da herein und sagen so einen Spruch! Selbst waren Sie die ganze Zeit nicht da!) Sehr geehrte Damen und Herren, hinter uns liegen sechs Sitzungen im Finanzausschuss, in denen der Haushaltsentwurf intensiv betrachtet und auch verändert wurde. Für die konstruktive Zusammenarbeit und Diskussion möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken, insbesondere beim Vorsitzenden des Finanzausschusses, Herrn Abg. Rivoir, und auch bei allen anderen Ausschussmitgliedern. Ebenso danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums und freue mich, dass auch von Ihrer Seite Dank in diese Richtung ausgesprochen wurde. Dieser Doppelhaushalt ist in einer schwierigen Zeit entstanden. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hinterlässt in diesem Haushalt seine Spuren. Dieser Krieg bringt unendliches Leid über die Menschen in der Ukraine. Was dort an Brutalität geschehen ist und noch immer geschieht, lässt sich kaum in Worte fassen. Auch wir spüren die Folgen des Krieges. Die Menschen im Land sind mit Kosten konfrontiert, die es ohne Putins Angriff nicht gegeben hätte. Sie alle wissen um die hohe Inflation und die gestiegenen Energiepreise. Natürlich hat der Krieg auch dem Land finanzpolitisch einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der Übergang von der Pandemie in die Ukrainekrise erfolgte nahtlos. Dort, wo wir, das Land, Verantwortung tragen und Menschen und Unternehmen im Land unterstützen können, versuchen wir, die Auswirkungen der Krisen einzudämmen. Aber wir wissen auch, dass es einen hundertprozentigen Ausgleich (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) durch den Staat nicht geben kann. Wir wissen heute nicht, welche Herausforderungen in den kommenden Jahren noch auf uns zukommen. Deshalb ist die Vorsorge für Risiken in diesem Doppelhaushalt wichtiger denn je. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das ist eine ehrliche, das ist eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Und wer das als ein „geheimes Kässle“ der Regierung interpretiert, hat den Ernst der Lage definitiv noch nicht verstanden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ohne solche Rücklagen wären wir auch in der Vergangenheit nicht in der Lage gewesen, ergänzende Hilfsprogramme des Landes zu den Bundeshilfen auf den Weg zu bringen, was übrigens auch die Opposition immer gefordert hat. Wir wären nicht in der Lage, die finanziellen Folgen steigender Zahlen Geflüchteter zu stemmen. Und wir könnten für Wirtschaftsförderungsmaßnahmen keine Kofinanzierung zusagen und würden damit existenzielle Zukunftsprojekte nicht ins Land holen können. Die Liste der Haushaltsrisiken ist lang. Sie können sie gern im Einzelplan 12 nachschlagen. Im Regierungsentwurf waren hierfür bereits rund 1,3 Milliarden € vorgesehen. Entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sollen weitere 1,4 Milliarden € der Rücklage für Haushaltsrisiken zugeführt werden. Das ist wichtig und sinnvoll; denn das stärkt unsere Handlungsfähigkeit in den nächsten zwei Jahren. Wir nutzen zur weiteren Aufstockung der Rücklage für Haushaltsrisiken die Möglichkeit, die uns die Schuldenbremse bietet. So können wir vorsorgen und entlasten. Es wurde bereits mehrfach angesprochen: Es ist für uns selbstverständlich, dass sich Baden-Württemberg an den Entlastungspaketen des Bundes beteiligt. Gerade bei hohen Inflationsraten und Energiepreisen müssen die Menschen möglichst gezielt entlastet werden. Übrigens wäre weder die Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes noch die Erhöhung der Erbschaftsteuerfreibeträge eine entsprechende gezielte Entlastung, auch wenn Sie, Herr Brauer, das hier suggerieren wollen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau!) Natürlich darf das Land nicht auf Kosten seiner Bürgerinnen und Bürger zum Inflationsgewinner werden. Im Gegensatz zu anderen großen Bundesländern wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen kamen wir 2022 ohne die Ausrufung einer Notlage aus. Auch der Haushalt 2023/2024 sieht keine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse vor. Trotzdem können wir investieren, entlasten und vorsorgen. Die Rücklage für Haushaltsrisiken ist ein wichtiger Teil dieser Vorsorge. Zudem bilden wir eine Rücklage für steigende Preise. Denn die Inflation trifft auch das Land. Der Betrieb unserer Landesgebäude beispielsweise verteuert sich erheblich, wenn die Energiekosten steigen. Und auch die gestiegenen Preise für Bauleistungen gehen natürlich nicht spurlos am Land vorbei. Insgesamt sorgen wir im Doppelhaushalt mit einer Rücklage ode – 53. Sitzung – Freitag, 16. Dezember 2022 für Inflations- und Energiepreisrisiken von 1 Milliarde € vor, und das alles ganz regulär im Rahmen der Schuldenbremse. Die Flexibilität der Schuldenbremse hat sich während der Coronapandemie gezeigt, und sie zeigt sich auch jetzt. Anders, als wiederholt behauptet, ist sie keine starre „schwarze Null“, sondern sie atmet, sie orientiert sich an der Konjunktur. Genau dieser konjunkturelle „Swing“ spiegelt sich auch im Haushaltsplan wider. Dem Entwurf lagen noch die Konjunkturprognosen von April zugrunde. Seinerzeit ging die Bundesregierung noch von einer leichten Überauslastung der Wirtschaft und von robusten Wachstumszahlen aus. Doch die konjunkturelle Situation hat sich mittlerweile gedreht. Statt mit einem Wachstum von 2,5 % rechnet die Bundesregierung im nächsten Jahr mit einem leichten Rückgang. Aufgrund der deutlich schwächeren Konjunktur rutscht die Wirtschaft von der Über- in die Unterauslastung. Das ermöglicht uns über die Konjunkturkomponente der Schuldenbremse eine Kreditaufnahme von knapp 1,3 Milliarden € im Jahr 2023, die wir vollständig einsetzen, um die vorgenannte Risikovorsorge zu tätigen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Im Übrigen erklärt diese Entwicklung, dieser Zeitablauf auch einen Teil der Änderungsanträge, die vorhin angesprochen wurden.

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