Tobias Wald
Vielen Dank für das Zulassen der Frage. – Sie wissen, dass die Freibeträge bundesrechtlich geregelt sind. Sie wissen, dass die Freibeträge lediglich über ein Bundesgesetz geändert werden können. Warum sagen Sie dann, wir sollen entsprechend über ein Landesgesetz die Erbschaftsteuerfreibeträge ändern? (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Kein Lan- desgesetz! Eine Bundesratsinitiative!)
