landtag-bw.de ↗

Hans-Jürgen Goßner

AfD 16.12.2022 Sitzungen 17/53

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Dr. Brink, der Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung, auch der Schutz der Privatsphäre ist vor dem Hintergrund einer zunehmend digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft ein hohes und schützenswertes Gut. (Beifall bei der AfD) Deshalb ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Recht ein Grundrecht, auch wenn dieses Grundrecht nicht explizit im Grundgesetz erwähnt wird. Die Väter des Grundgesetzes konnten auch nicht ahnen, welche Bedeutung der Datenschutz einmal haben könnte. Sie waren wohl davon überzeugt, dass staatliche Überwachungsmaßnahmen überwunden sind. Sie sollten sich täuschen. Heute, 32 Jahre nach dem Fall der DDR, haben vor allem ehemalige DDR-Mitbürger mitunter den Eindruck, dass das Ausschnüffeln und die Verarbeitung personenbezogener Daten fröhliche Urständ feiern. ode – 53. Sitzung – Freitag, 16. Dezember 2022 Aber nicht nur der Staat, auch die Wirtschaft sammelt gern Daten, wenn auch aus anderen Gründen. Die Datensammelwut von Unternehmen ist ja noch erklärbar: Wettbewerbsvorteile sowie Umsatz- und Gewinnoptimierung sind ein ureigenes Interesse von Wirtschaftsunternehmen. Der Staat hingegen verfolgt ja nicht selten ganz andere, perfidere Ziele. Es geht um die Überwachung eines gläsernen Bürgers. Mit dieser Auffassung bin ich offenbar nicht allein. Wie wertvoll ein tatsächlich von der Landesregierung unabhängiger Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist, hat der scheidende Beauftragte Dr. Brink eindrucksvoll bewiesen, (Beifall bei der AfD) nicht nur mit seiner deutlichen Kritik an einem durch die Coronamaßnahmen völlig ausgehöhlten Datenschutz, sondern auch mit dem von ihm initiierten aufsichtsbehördlichen Verfahren gegen Innenminister Thomas Strobl. Der hat, wie wir wissen, ein vertrauliches Anwaltsschreiben in der Affäre um den Inspekteur der Polizei an die Presse durchgestochen. Gegen die Zahlung von 15 000 € wurde das staatsanwaltschaftliche Verfahren eingestellt – das Verfahren des obersten Datenschützers aber wieder aufgenommen. (Beifall bei der AfD) Es bleibt zu hoffen, dass sein Nachfolger das Verfahren weiterführt und nicht im Sande verlaufen lässt. (Beifall des Abg. Emil Sänze AfD) Es bleibt zu hoffen, dass der Nachfolger ebenso couragiert und unabhängig handelt wie z. B. Hans-Georg Maaßen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und nicht in Subalternität verfällt wie Maaßens Nachfolger, dessen Namen ich nicht in den Mund nehmen möchte. (Beifall bei der AfD – Zuruf: Bravo! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das freut den Herrn Dr. Brink jetzt sicher, dass Sie ihn auf die gleiche Stufe stellen!) Leider hat der oberste Datenschützer bekanntlich seinen Dienst quittiert – aus eigenen Stücken, so die offizielle Begründung, weil Uneinigkeit zwischen ihm und der Landesregierung herrsche. Im Zusammenhang mit seiner Kritik an der verfehlten Coronapolitik könnte man aber auch auf den Gedanken kommen, dass hier ein unbequemer Kritiker gegangen wurde. Vielleicht kommt da eines Tages mehr ans Tageslicht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch!) Zurück zum gläsernen Bürger. Wer seinen Wohnort wechselt, hat binnen weniger Tage einen Gebührenbescheid für den Rundfunkbeitrag im dann neuen Briefkasten – ohne eigenes Zutun. Bei sich hier unberechtigt aufhaltenden Menschen können Sie aber eine zum Vollzug beauftragte Abschiebung nicht vollziehen, weil einer der Hinderungsgründe womöglich „untergetaucht“ heißt – nachzulesen u. a. in der Drucksache 17/3519. Da versagt der Überwachungsstaat kläglich. (Beifall bei der AfD) (Hans-Jürgen Goßner) Nicht nur beim Datenschutz, auch bei der Transparenz bei Landes- und Kommunalbehörden kam Wertvolles aus der Stuttgarter Lautenschlagerstraße. Dr. Brink legte im Oktober ein Transparenzgesetz vor, das u. a. eine Liste mit 33 Dokumententypen enthält, welche die Verwaltung von sich aus veröffentlichen soll – darunter Gutachten, Evaluationen, die Empfänger von Subventionen, Verträge mit einem Gegenstandswert von mehr als 100 000 € oder der Quellcode von Software, sofern diese von der Verwaltung individuell bestellt wurde. Transparenz: Das ist es doch, was der Innenminister seit Monaten wie ein Mantra vor sich herträgt. Mit größtmöglicher Transparenz rechtfertigte der Innenminister die Weitergabe des bereits erwähnten Anwaltsschreibens, um die Herkunft aber ein Vierteljahr lang zu verschleiern. Ja, Kolleginnen und Kollegen, man kann die Brille auch mit Salami putzen, um den Durchblick zu behalten. (Beifall bei der AfD – Heiterkeit der Abg. Carola Wolle AfD)

Alle Reden von Hans-Jürgen Goßner Protokoll ↗