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Dr. Boris Weirauch

SPD 14.12.2022 Sitzungen 17/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, Staat und Gesellschaft, befinden uns seit fast drei Jahren wirklich im dauernden Krisenmodus: zuerst die Coronapandemie mit den beiden Wintern, die hinter uns liegen, die unserer Gesellschaft enorm zugesetzt haben, nun die Folgen des verbrecherischen Angriffskriegs Russlands in der Ukraine, die – machen wir uns nichts vor – unseren Staat und unsere Gesellschaft vor eine große Belastungsprobe stellen. Da kann es nicht verwundern, dass auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat, in seine Institutionen leidet. Erfreulich ist aber auch – das muss man an dieser Stelle erwähnen –, dass gemäß einer aktuellen forsa-Umfrage diese Zuschreibung die Justiz nicht trifft. Nur 4 % der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger gehen davon aus, dass die Justiz überfordert ist. Ich finde, das ist ein ganz gutes Zeichen, auf das wir heute beim Beschluss über den Einzelhaushaltsplan gemeinsam aufbauen können. Wir können also mit Fug und Recht behaupten, dass unser Rechtsstaat nicht nur in der Pandemie einwandfrei gearbeitet hat, Grenzen gesetzt hat und damit auch der Gewaltenteilung, dem Kern unseres demokratischen Rechtsstaats, Geltung verschafft hat, sondern auch darüber hinaus gut funktioniert. Die in der vergangenen Woche unter Federführung des Generalbundesanwalts zeitgleich durchgeführten Razzien gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung aus der Reichsbürgerszene sind ein starkes Zeichen. Unsere Verfassung ist nicht verhandelbar. Unsere Demokratie ist wehrhaft. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Die Bewältigung dieser komplexen Lagen, verbunden mit den Angriffen auf diejenigen, die für unseren Staat tagtäglich einstehen, stellt nicht nur unsere Demokratie, sondern auch unseren Rechtsstaat vor eine große Belastungs- und Bewährungsprobe. Deswegen möchte ich zunächst einmal die Gelegenheit nutzen, all den Menschen, die unseren Rechtsstaat in den Gerichten, in den Staatsanwaltschaften, in der Bewährungshilfe tragen, den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern sowie den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug für ihren Einsatz und ihr Engagement herzlich zu danken. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Wir sind als Haushaltsgesetzgeber dafür verantwortlich, die Institutionen des Rechtsstaats so auszustatten, dass sie handlungsfähig und einsatzfähig sind. Die Rechtsweggarantie nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes muss in der Realität bestehen. Es ist für mich ein gutes, aber auch notwendiges Zeichen, dass die demokratischen Fraktionen hier im Landtag, was die Stärkung der Justiz und der Justizvollzugsanstalten im Einzelplan 05 angeht, auch bei Unterschieden in rechtspolitischen Fragestellungen grundsätzlich das gleiche Ziel verfolgen. Es ist unabdingbar, die Gerichte sicherer und auch digital fit zu machen, den Gerichten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die E-Akte zur Verfügung zu stellen, damit Stöde – 51. Sitzung – Mittwoch, 14. Dezember 2022 rungen möglichst schnell behoben werden können und Gerichtsabläufe nicht unnötig in die Länge gezogen werden. Auch die neuen Stellen zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt, insbesondere gegenüber Kindern, die Stellen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, die Stellen zur Stärkung beschleunigter Verfahren, die Stellen zur Einrichtung weiterer Häuser des Jugendrechts und nicht zuletzt auch die im Finanzausschuss nachträglich gemeinsam beschlossene Einrichtung eines weiteren Staatsschutzsenats beim OLG Stuttgart sind gerade auch in Anbetracht des bundesweiten Einsatzes gegen mutmaßliche Terroristen aus der Reichsbürgerszene konsequente Schritte, bei denen auch wir, die SPD, mitgehen. Was uns, der SPD, aber nach wie vor fehlt, ist ein mit dem Stellenaufwuchs auf den Richterbänken einhergehendes Stellenplus beim Personal in den Geschäftsstellen der Gerichte. Das ist hier etwas aus der Balance geraten. Ein Urteil, das zwar im Namen des Volkes gesprochen wird, aber wegen Arbeitsüberlastung in den Geschäftsstellen nicht zeitnah vollstreckt werden kann, ist nun mal wenig geeignet, das Vertrauen in unseren Rechtsstaat zu stärken. Wir, die SPD, hatten bereits im vergangenen Jahr mit einem entsprechenden Entschließungsantrag auf die Notwendigkeit hingewiesen und jetzt im Finanzausschuss 40 zusätzliche Stellen in diesem Bereich beantragt, leider ohne Erfolg. Im Bereich Justizvollzug ist es gelungen, mit der verfassungsrechtlich gebotenen Umsetzung des Viersäulenmodells Stellenzuwächse im Haushalt zu verankern. Das war überfällig, zumal unsere Haftanstalten aus allen Nähten platzen und die Bediensteten dort am Limit oder schon darüber hinaus arbeiten müssen. Unabhängig von den Gemeinsamkeiten komme ich aber nicht umhin, auch zwei bemerkenswerte Vorgänge anzusprechen, mit denen die grün-schwarze Landesregierung unserem Rechtsstaat einen Bärendienst erwiesen hat. Zum einen ist es für uns, die SPD, nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass ein stellvertretender Ministerpräsident und Verfassungsminister Ermittlungen gegen sich selbst bewusst unterläuft, indem er der ermittelnden Staatsanwaltschaft die erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung nicht erteilt, und das offenbar mit der vollen Rückendeckung des Ministerpräsidenten und der grün-schwarzen Regierungsfraktionen. Ein solches Verhalten schadet nicht nur der Politik, sondern auch unserem Rechtsstaat, unserer rechtsstaatlichen Gewaltenteilung insgesamt. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Zum anderen ist es weiterhin nicht nachvollziehbar, dass Sie, Frau Ministerin Gentges, in einem Land, in dem die Präsidialverfassung in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen feiert, die eigene Richterschaft verklagen, weil Ihnen die Zustimmung zur Ernennung Ihrer Kandidatin für die Präsidentenstelle des OLG Stuttgart verweigert wurde, anstatt, wie es das Gesetz verlangt, den Richterwahlausschuss einzuberufen. Jetzt gab es dafür erwartbar die Schlappe vor dem Verwaltungsgericht. Ihre Klage war nicht einmal statthaft. Das muss man erst mal hinbekommen. Was bleibt, ist das mehr als angekratzte Verhältnis zwischen Ministerin und Justiz. Es liegt jetzt an Ihnen, Frau Ministerin, (Dr. Boris Weirauch) auf die Richterschaft zuzugehen und Gräben zuzuschütten. Dazu gehört auch, keine Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgerichtshof einzulegen und unverzüglich den Richterwahlausschuss einzuberufen, damit die Spitze des Oberlandesgerichts nicht weiter vakant bleibt. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Seit der Regierungsbildung bildet der Einzelplan 05 auch den Bereich Migration ab. Spätestens seit dem Anstieg der Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine wurde klar, dass die Landesregierung auch in diesem Bereich ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. An allen Ecken und Enden fehlen Aufnahmekapazitäten, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) die Kommunen stehen am Limit ihrer Möglichkeiten, alleingelassen vom Land. Das Beispiel der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen zeigt zudem, dass die CDU vor Ort ihrer eigenen Ministerin, ihrem eigenen Staatssekretär noch Steine in den Weg legt. Die CDU wäre gern Teil der Lösung, ist aber dann wie so oft irgendwie auch Teil des Problems. Da hilft es wenig, wenn der Fraktionschef Manuel Hagel unter Schnappatmung der Grünen über eine Neuausrichtung der Migrationspolitik im Rahmen eines Dreiklangs aus „Herz, Härte und Pragmatismus“ fabuliert; es muss dann eben auch mal abgeliefert werden. Beim Flüchtlingsgipfel in der vergangenen Woche wurde zwar traute Eintracht im gemeinsamen Schulterschluss verkündet. Der Ministerpräsident betonte, dass er die Kommunen jetzt nicht mehr im Regen stehen lasse. Hierzu braucht es aber mehr als wohlgeschliffene Worte. Die Kommunen benötigen konkrete Unterstützungs- und Hilfeleistungen vonseiten des Landes. Die SPD beantragt daher heute erneut eine spürbare Erhöhung der Zuweisungen an die Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung um 20 %. Geben Sie sich einen Ruck, damit die Kommunen das Versagen der Landesregierung nicht zum wiederholten Mal ausbaden müssen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Die Aufnahme vieler geflüchteter Menschen insbesondere aus der Ukraine stellt uns natürlich vor große Herausforderungen. Das darf aber nicht dazu führen, dass unsere Solidarität und humanitäre Verantwortung zurückgefahren werden. Die Fortführung bzw. Wiederaufnahme des Landesaufnahmeprogramms für Jesidinnen wird aus Sicht der SPD daher begrüßt. Das allein reicht jedoch nicht und stellt – seien wir einmal ehrlich – allenfalls den kleinsten gemeinsamen Nenner der grünschwarzen Koalition dar. Gerade angesichts des Leids, das den Menschen der Ukraine widerfährt, geraten häufig Menschen aus anderen Regionen der Welt, die Verfolgung erleben, aus dem Blick, insbesondere schutzbedürftige Flüchtende wie schwangere Frauen oder Menschen, die aufgrund ihrer politischen, religiösen oder sexuellen Identität verfolgt werden. Diese Menschen bedürfen unserer Solidarität. Der grüne Teil der Koalition hat sich in der Vergangenheit nur allzu gern hinter CSU-Innenminister Horst Seehofer versteckt, iode – 51. Sitzung – Mittwoch, 14. Dezember 2022 der Erstaufnahmeprogrammen der Länder seine Zustimmung erteilen musste. Das ist jetzt vorbei. Innenministerin Nancy Faeser hat bereits dem Land Thüringen die Genehmigung für ein Landeserstaufnahmeprogramm erteilt. Die Grünen können also ihr Versprechen ohne Hindernisse vom Bund erfüllen. Im Land wird das in Anbetracht des Zustands dieser Koalition deutlich schwieriger. Die Sozialdemokratie hingegen steht dafür, dass gut integrierte Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und hier arbeiten, nicht mehr in ständiger Angst vor Abschiebung leben müssen und sich hier ein Leben aufbauen können. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Ampelregierung im Bundestag das Chancen-Aufenthaltsgesetz beschlossen hat. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Damit haben wir eine fortschrittliche Migrationspolitik auf den Weg gebracht, die die CDU über Jahre, wenn nicht gar über Jahrzehnte blockiert hat und der sie sich auch weiterhin beharrlich sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene verweigert, wenn man einmal den Verlautbarungen Glauben schenken darf. Die Landesregierung hat sich auch lange gesträubt, wie andere Bundesländer eine sogenannte Vorgriffsregelung zu erlassen und im Vorgriff auf die Bundesregelung die Abschiebung von gut integrierten Menschen, die unter dem Chancen-Aufenthaltsrecht eine Bleibeperspektive hätten, auszusetzen. Diese Politik ist nicht nur inhuman, sondern schadet auch nachhaltig unserer Wirtschaft und damit Interessen Deutschlands und insbesondere auch Baden-Württembergs. (Abg. Andreas Stoch SPD: Sehr gut!) Abschließend möchte ich mich im Namen der SPD-Landtagsfraktion insbesondere bei den zahlreichen Ehrenamtlichen und den Flüchtlingsorganisationen im Land, bei den sozialen Diensten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen und Landesbehörden bedanken, die sich tagtäglich für Menschen in Not und für eine humanitäre Flüchtlingspolitik einsetzen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP)

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