Arnulf Freiherr von Eyb
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Wir leben in sicheren Verhältnissen. – Denkste! Krieg in der Ukraine, Versorgungsengpässe, noch nicht erledigte Auswirkungen der Pandemie und die erschütternde Erkenntnis, dass auch bei uns hier erhebliche Kräfte am Werk sind, um das, was wir wertschätzen, kaputt zu machen. Weil unser Rechtsstaat geschützt werden muss, ist 2019 das Projekt „Rechtsstaat macht Schule“ initiiert worden. Hier werden Schülerinnen und Schüler von Angehörigen der Justiz, Polizei und Anwaltschaft praxisorientiert geschult und erkennen spielerisch die Errungenschaften des gelebten Rechtsstaats. Mit neuen Mitteln unterstützen wir das gewinnbringende Konzept daher auch in diesem Doppelhaushalt weiter und sorgen so dafür, dass es nun endlich erfolgreich durchstarten kann. Eine der wichtigsten Errungenschaften für unseren Rechtsstaat, die wir mit diesem Doppelhaushalt schaffen, ist jedoch die Einrichtung eines Cybercrimezentrums zur Verbrechensaufklärung im Land. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer wollen wir Kompetenzen bündeln und damit effektiver und zielgenauer ermitteln, insbesondere bei Straftaten unter Verwendung des Internets. Das wird auch allerhöchste Zeit. Gerade die Zahlen kinderpornografischer Straftaten mit all ihren Verbreitungsformen im Internet steigen und steigen. Auch bislang schon haben die Beschäftigten der Staatsanwaltschaften im Land ihr Mögliches getan, um entsprechende Verfahren aufzuklären. Allerdings reicht dies nicht, um Ermittlungserfolge vorzuweisen, vor allem, wenn die Tatverdächtigen im Ausland sitzen oder (Arnulf Freiherr von Eyb) über das Darknet handeln. Hier braucht es gewachsene Expertise und ein gutes Netzwerk zwischen Ländern und Behörden, in Baden-Württemberg selbstverständlich auch mit der neu gegründeten Cybersicherheitsagentur. Die Einrichtung des neuen Cybercrimezentrums ist daher ein wichtiger Schritt hin zu mehr Ermittlungserfolg mit Effizienz in der baden-württembergischen Justiz. Um direkt beim Thema zu bleiben: Mit einem neuen Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Stuttgart sorgen wir zudem dafür, dass Verfahren gegen mutmaßliche Terroristen und Staatsfeinde schnell und zielgerichtet einem Senat zugeleitet und von diesem abgearbeitet werden können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Denn die Alternative, dass mutmaßliche Schwerstkriminelle ohne Verhandlung freizulassen sind, weil ihnen der Prozess aus personellen Gründen nicht gemacht werden kann, darf schließlich nicht unser Ziel sein. Die Einrichtung des neuen Senats ist daher eine absolute Notwendigkeit, die wir, die CDU-Fraktion, sehr gern unterstützen. Auch ein weiterer Punkt liegt mir, wie viele von Ihnen wissen, sehr am Herzen: der Justizvollzug. Als Strafvollzugsbeauftragter meiner Fraktion komme ich dabei regelmäßig mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Justizvollzugsanstalten in Kontakt. Immer öfter ist dort der Tenor zu hören, dass ein würdiger Umgang mit der zunehmenden Anzahl von psychisch erheblich angeschlagenen Gefangenen kaum noch leistbar sei. Dazu komme, dass immer mehr Ausfälle auch unter den Kolleginnen und Kollegen zu beklagen seien, ganz zu schweigen von anhaltenden Nachwuchssorgen; und dies alles bei weiterhin steigenden Gefangenenzahlen und anhaltenden Einschränkungen wegen der Pandemiesituation – (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) ein Zustand, den wir langfristig angehen und bestmöglich beheben müssen. Mit diesem Einzelplan schaffen wir über 100 echte Neustellen für den Vollzug, was ein gewaltiger Schritt in die richtige Richtung ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut!) Wir dürfen nicht nur das in den Fokus rücken, was nicht funktioniert. Sicherlich, im Vollzugsalltag müssen einige Hürden überwunden werden. Aber es gibt auch ganz wunderbare Erfolge zu verkünden. Im Sommer dieses Jahres fand eine Aufführung junger Straftäter der Justizvollzugsanstalt Adelsheim gemeinsam mit Musikern der Stuttgarter Philharmoniker im Wilhelma Theater statt. Am Ende der Veranstaltung hat die Halle getobt, denn die Jugendlichen sind über sich hinausgewachsen und haben alle Anwesenden begeistert. Das war ein wirklich großartiges Erlebnis. Ich war dabei. Damit Vergleichbares auch in Zukunft möglich ist, haben wir Mittel für ein Folgeprojekt im Haushalt verankert. Denn wir iode – 51. Sitzung – Mittwoch, 14. Dezember 2022 alle wissen: Nur durch Teilhabe, Aufmerksamkeit und Resozialisierung kann es gelingen, die Straftäter wieder in geregelte Bahnen zurückzuführen, gerade wenn es sich um Jugendliche handelt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Andreas Kenner und Gernot Gruber SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Im besten Fall gelingt dann die Rückführung in ein straffreies Leben. Die Teilnahme und Resozialisierung von Gefangenen gilt auch für ein weiteres Projekt, das wir für unterstützungswürdig halten: die Erprobung eines Haftraummediensystems. Was steckt hinter diesem etwas sperrigen Wort? Langjährige Strafgefangene und Sicherungsverwahrte erhalten begrenzten und gesicherten Zugriff auf Telefon, Internet und Fernsehen direkt in ihren Zellen. Damit sollen sie lernen, mit dem technischen Fortschritt draußen mitzuhalten. Denn gerade langjährige Strafgefangene oder Sicherungsverwahrte haben diese digitale Transformation der Welt draußen beinahe völlig verpasst. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, wollen wir mit dem Pilotprojekt eruieren, ob eine begrenzte Mediennutzung in der JVA zielführend und sicher umsetzbar sein kann. Dies scheint in einer immer digitaleren und schnelllebigeren Zeit zeitgemäß. Aber auch die Justiz insgesamt wird mehr und mehr digitalisiert. Hier haben wir in den vergangenen Jahren bereits viel erreicht – von Videoverhandlungen über die E-Akte bis hin zu unserem Pilotprojekt der gemeinsamen Strafakte in Ulm. Die Digitalisierung der baden-württembergischen Justiz ist bundesweit ein Vorzeigeobjekt. Diesen Weg wollen wir natürlich auch in den künftigen Jahren verfolgen und sehen dafür entsprechende Mittel im Doppelhaushalt vor. Denn eines ist klar: Im Jahr 2026 muss die E-Akte flächendeckend auch in der Strafjustiz eingeführt sein. Bis dahin ist allerdings noch einiges zu tun. Auch in puncto digitaler Ausbildung verharren wir nicht im Stillstand, sondern gehen mutig voran und erproben digitale Staatsexamina. Damit erlebt auch die juristische Ausbildung einen Ruck hin in das digitale Zeitalter. Auch wenn es mir persönlich schwerfällt, das zu sagen, ist auch diese Entwicklung durchaus zeitgemäß, so zeitgemäß wie die geplante Vollversammlung der Justiz. Wenn man herausfinden will, wo der Schuh drückt und wo Verbesserungsbedarf besteht, fragt man am besten diejenigen, die täglich damit zu tun haben. Lassen Sie mich am Schluss ganz herzlich unserer Justizministerin Marion Gentges und ihrem gesamten Team danken. Nachher wird der Kollege Andi Deuschle noch etwas zur Migration sagen und den Staatssekretär erwähnen. Auch herzlichen Dank an unseren grünen Koalitionspartner, besonders an die Arbeitskreisvorsitzende Frau Evers herzlichen Dank. Ihnen herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Andreas Deuschle CDU: Gut gemacht!)
