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Dr. Rainer Podeswa

AfD 10.11.2022 Sitzungen 17/50

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrter Herr Präsident des Landesrechnungshofs Benz, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Denkschrift 2022 hat der Rechnungshof erneut einen wichtigen Überblick gegeben – einen Überblick nicht nur über die Haushaltsführung im engeren Sinn, sondern auch über ressortübergreifende Empfehlungen sowie über besondere Prüfungsergebnisse für die Geschäftsbereiche einzelner Landesministerien. Die AfD-Fraktion bedankt sich einmal mehr bei Herrn Präsident Benz und allen anderen Mitgliedern des Rechnungshofs für diese kompetente und zugleich überparteiliche Arbeit. (Beifall bei der AfD) Von vorrangiger Bedeutung sind an dieser Stelle zunächst die Feststellungen des Rechnungshofs zur Haushalts- und Vermögensrechnung und zur Entwicklung des Landeshaushalts. Im Vergleich mit 2019 nahm das Haushaltsvolumen im Jahr 2020 im Soll und schuldenfinanziert um 7,13 Milliarden € zu, und damit stieg das Haushaltsvolumen um 13 %. Nach der Vermögensrechnung 2020 hat das Vermögen des Landes gegenüber dem Vorjahr zwar um 2 Milliarden € zugenommen und liegt nun bei 82,8 Milliarden €, doch beträgt die Summe der Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit 271,5 Milliarden € mehr als das Dreifache des Vermögensbestands. Mit einem Wert von 206,3 Milliarden € ist dabei die Summe der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen die größte Position der Vermögensrechnung, die allein in diesem einen Jahr um über 10 Milliarden € anstieg. Diese Kostendimension verdeutlicht nur zu anschaulich, dass zu einem grundsätzlichen Bürokratieabbau keine Alternative besteht. Wir werden entsprechende Anträge in die kommenden Beratungen einbringen. Bei der Entwicklung des Landeshaushalts halten wir einen Blick auf die Steuereinnahmen – und hier auf die Landessteuern – für vorrangig wichtig. Diese erhöhten sich im Jahr 2021 gegenüber 2020 um 534 Millionen € auf nun 4,3 Milliarden €. Hervorzuheben ist hierbei der deutliche Anstieg beim Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer, das sich in Summe nun auf 2,5 Milliarden € belief und um 9 % zugelegt hat. Dennoch werden landesrechtliche Spielräume für Steuersenkungen von dieser Regierung nicht genutzt, sondern der Herr Finanzminister denkt stattdessen schon jetzt laut nach über Steuererhöhungen nach der Krise in Form eines Lastenausgleichs. Diese nicht seriöse Politik setzt sich im bisherigen Umgang mit der Schuldenbremse nahtlos fort. Am 22. Juli 2021 beode – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 schloss der Landtag mit dem Dritten Nachtrag 2021, die Kreditermächtigungen um über 1 Milliarde € auf dann insgesamt 3,69 Milliarden € zu erhöhen. Der Rechnungshof hat die Verfassungsmäßigkeit dieser erneuten Nettokreditaufnahme zu Recht infrage gestellt, weil er die tatbestandliche Voraussetzung einer erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes als nicht gegeben ansah. In derselben Situation befinden wir uns vor den Haushaltsberatungen heute wieder. Ich wage die Prognose, der Herr Finanzminister wird auch in diesem Jahr erneut Vorratsschulden anhäufen wollen, und die Grünen werden das selbstverständlich pflichtbewusst abnicken. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wir nicken da nichts ab!) Ein Einfluss der CDU ist hier bei Haushaltsberatungen ja schon lange nicht mehr zu erkennen. (Beifall bei der AfD) Aber auch konkrete Fördermaßnahmen des Landes erfolgten mitunter wenig zielführend und sind die Steuerzahler deshalb sehr teuer zu stehen gekommen, wie der Landesrechnungshof – einige Beispiele wurden hier schon genannt – in vielen Beispielen festgestellt hat. Deshalb kann man eigentlich nur das prominenteste herausgreifen. Zu einem besonderen Presseecho führte der Beitrag Nummer 15 der Denkschrift zur Förderung der Elektromobilität durch das Verkehrsministerium. Er unterstreicht, wie der Aktionismus der Landesregierung zur Förderung der Verkehrswende im Ergebnis nur zu einer großen Verschwendung von Steuergeldern geführt hat. Bis zum November 2021 wurden nicht weniger als 17 Förderprogramme, zwei Förderprojekte und fünf Ad-hoc-Förderungen bewilligt, für die drei verschiedene Ministerien zuständig waren unter Federführung des Verkehrsministers. Die Förderung wurde immer weiter erhöht und betrug zuletzt in der Summe 148 Millionen €. Der Rechnungshof stellt hierzu fest, dass die Wirtschaftlichkeit und der Förderbedarf nicht ausreichend im Vorfeld untersucht wurden und hohe Verwaltungskosten bei der Abwicklung durch die L-Bank aufgetreten sind. Zum Teil waren die Verwaltungskosten höher als 10 % der Bewilligungssumme. Manche Förderprogramme wurden gar nicht nachgefragt. Im Ergebnis entfielen die meisten Förderanträge auf vier Förderprogramme. Aufgrund dieses Desasters empfiehlt der Rechnungshof dringend, vor der zukünftigen Aufstellung von Förderprogrammen deren Wirtschaftlichkeit zu untersuchen und die Förderziele in aussagekräftigen Kennzahlen vorher abzubilden. Also: Was will ich erreichen? Darüber hinaus sollten Förderprogramme nicht mehr aufgelegt werden, wenn Verwaltungskosten von mehr als 10 % des Bewilligungsvolumens zu erwarten sind. Das ist das kleine Einmaleins – eigentlich das kleinste Einmaleins – einer korrekten Haushaltsführung. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) (Dr. Rainer Podeswa) Diese Empfehlung muss der Landesrechnungshof dem Verkehrsministerium erteilen. Wäre das Verkehrsministerium ein Geschäftsführer, würde er sich bei diesem Gehabe gegenüber den Gesellschaftern schadensersatzpflichtig machen. Ich frage mich, wer den Bürgern von Baden-Württemberg den entstandenen Schaden hier kompensiert. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Es wäre zu wünschen, dass die Empfehlungen des Rechnungshofs vonseiten der Landesregierung mehr Aufmerksamkeit erfahren würden. Zweifel sind hier jedoch mehr als angebracht, wie die Entwicklungen bei den Ausgaberesten belegen, denen der Rechnungshof seit nunmehr 2011 jährlich ununterbrochen eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt und in der Denkschrift des vergangenen Jahres einen gesonderten Beitrag gewidmet hat, weil keinerlei Besserung in Sicht ist. Meine Vorredner haben es schon ausgeführt. Wir reden hier nicht von gebundenen Ausgaberesten, sondern zwischenzeitlich sind die übertragenen Ausgabereste um eine Größenordnung von 1 Milliarde € angewachsen. Die von den Ministerien bei größter Anstrengung als nicht gebunden deklarierten Reste – die ungebundenen Reste – haben eine Größenordnung von weit über 600 Millionen €. Unabhängig von der mangelhaften Umsetzung durch die Landesregierung bleiben die Empfehlungen des Rechnungshofs gleichwohl richtig. Die aktuelle konjunkturelle Entwicklung der öffentlichen Haushalte in einer Zeit dramatischer weltpolitischer Krisen und einer Inflation auf Rekordhöhe sollten Anlass geben für eine verantwortungsvolle Ausgabenpolitik. Eine verantwortungsvolle Ausgabenpolitik – das heißt: eine restriktive Ausgabenpolitik – muss für uns bei den anstehenden Haushaltsberatungen und für die Zukunft handlungsleitend sein. Die AfD-Fraktion wird den Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses und den anstehenden Entlastungen jeweils ihre Zustimmung geben. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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