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Ulli Hockenberger

CDU 10.11.2022 Sitzungen 17/50

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion hat mir das Privileg anvertraut, zum ersten Mal zur Denkschrift 2021 sprechen zu dürfen. Daraus habe ich eine Konsequenz für heute gezogen: Ich fange mit dem Wichtigsten an. Beim letzten Mal ging mir zum Schluss zwar nicht die Luft, aber die Zeit aus. Deswegen möchte ich mich zunächst einmal Ihnen zuwenden, Herr Präsident Benz, und möchte, bevor ich ins Detail gehe, sagen, dass ich mich ausschließlich mit der Denkschrift 2022 beschäftige, nicht mit dem Blick nach vorn – Sie hatten auch einen gewagt –; das überlasse ich dem Haushaltsgesetzgeber bei den Haushaltsberatungen. Der Rechnungshof hat gute Arbeit geleistet. Traditionell kann ich mich deswegen der Empfehlung des Kollegen Dr. Rösler anschließen und Ihnen und Ihrem Haus danken und natürlich auch die Entlastung aussprechen. Das gilt auch für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) Ich bedanke mich ausdrücklich für die konstruktiv-kritische Begleitung der Finanzpolitik des Landes. Das gilt im Grundsätzlichen wie im Detail. Auch dazu haben wir schon etwas gehört. Ich werde darauf noch einmal eingehen. Dort, wo es notwendig ist – das haben wir mittlerweile gehört und manchmal auch gespürt –, werden Sie deutlich. Wenn es ganz wichtig ist, dann werden Sie dazu auch öffentlich deutlich. Aufregende Beispiele der Denkschrift 2022 haben wir schon gehört. Schließlich erlauben uns Ihre Feststellungen immer wieder, darüber nachzudenken, unsere Entscheidungen im Lichte derselben zu prüfen und die Zweifel zuzulassen, ob wir immer richtig gehandelt haben. Da komme ich, wie der Kollege Dr. Rösler, zu dem Ergebnis: Im Großen und Ganzen denke ich, dass wir mit den Entscheidungen richtig lagen. Da, wo wir nicht richtig lagen – und Sie es kritisieren –, versuchen wir, besser zu werden. Auf der Suche nach dem Besten für das Land sind wir alle Suchende und hoffentlich auch Findende. Wir trösten uns mit der Gewissheit, dass in der nächsten Denkschrift wieder das eine oder andere stehen wird, was uns Hinweise geben wird. Wir wissen es noch nicht. Sie wissen es vielleicht auch noch nicht. Aber es wird garantiert Neuigkeiten geben, aus denen wir lernen und die wir auch in die Politik einfließen lassen. Es wäre ja langweilig, wenn wir in der Diskussion sozusagen immer nur den Blick zurückwendeten. Wir sind in der Politik gefordert – das zeigt die aktuelle Situation –, manchmal auch unter tagesaktuell enormem Druck zu entscheiden. Da reicht die Notwendigkeit manchmal weiter als die Fähigkeit, zu erkennen. Es ist das Privileg derer, die das später prüfen, dies im Lichte der feststehenden Vergangenheit zu tun. e – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 In diesem Haus gibt es natürlich auch Kolleginnen und Kollegen, die alles besser wissen und besser gewusst haben. Aber die sind in der Opposition. (Oh-Rufe von der SPD) Wir müssen nach vorn denken, und wir müssen mit der Diskussion umgehen. – Das muss an dieser Stelle einfach einmal gesagt werden, weil das dazugehört. (Beifall bei der CDU) Ich meine, dass wir die Konsequenzen aus den Feststellungen gezogen haben. Im Großen und Ganzen hat der Kollege Dr. Rösler die Einzelheiten genannt. Ich möchte nur noch punktuell auf bestimmte Dinge eingehen. Zu Haushaltsrechnungen, zu Vermögensrechnungen haben Sie entsprechende Ausführungen gemacht. Sie haben dabei kritisiert, dass das Haus bzw. die Regierung Beschaffungsmaßnahmen der Ressorts aus der Rücklage finanziert hat, was Sie als nicht korrekt erachten und dies entsprechend festgestellt haben. Damit müssen wir umgehen. Ein Dauerbrenner wird sicherlich in den nachfolgenden Redebeiträgen wieder das Thema Reste sein. Einnahmereste scheinen unproblematisch, weil sie im Wesentlichen auf EU-Zuschüssen basieren. Aufreger sind immer die Ausgabereste. Die werden problematisiert. Sie nennen hier eine Größenordnung von rund drei Vierteln. Das sind nun einmal Ausgabereste – man kann es nicht oft genug sagen –, die entweder gesetzlich gebunden oder vertraglich gebunden sind. Die kann man nicht auflösen. Sie lösen sich nur auf, wenn die Aufgabe weg ist, und die Aufgabe tut das einfach nicht. Deswegen sind diese Reste gebunden, und sie stehen für keine andere Maßnahme zur Verfügung. Bei der Vermögensrechnung machen Sie deutlich, dass das Land Fortschritte macht, was die Bilanzierung anbelangt, was die Nacherfassung von Vermögenswerten anbelangt. Sie konstatieren anerkennend Nachjustierungen. Bei der Entwicklung des Landeshaushalts weisen Sie noch einmal darauf hin, dass das Ganze stark von der Pandemie beeinflusst war. Das ist richtig. Sie gehen auf den Finanzierungssaldo ein. Ich möchte an einer Stelle auf den Beitrag Nummer 4, der für meine Begriffe sehr wichtig ist, eingehen und darf deswegen feststellen, dass für die CDU-Landtagsfraktion gilt: Die Schuldenbremse steht – und zwar genau so, wie sie in der Landesverfassung verankert ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Deswegen wird aus Ihrem Eröffnungsbeitrag nachher jeder heraushören, was er heraushören wollte. Ich höre für meine Fraktion und vielleicht für die Regierungskoalition heraus, dass Sie die Kreditaufnahmen für zulässig erachten. Dass man das gegebenenfalls auch anders sehen kann, ist Gegenstand einer politischen Auseinandersetzung, die geführt werden muss. Aber die Kreditaufnahme, so, wie sie auch jetzt im Doppelhaushalt vorgesehen ist, ist grundsätzlich nach der Konjunkturkomponente zulässig. Der Finanzminister hat gestern die Landesverfassung zitiert und hat noch einmal darauf (Ulli Hockenberger) hingewiesen, dass die Kenntnis der Landesverfassung zur Schuldenbremse zu den Basics gehört – das weiß ich seit gestern: zu den Basics. Jetzt muss man wissen, was dort drinsteht. (Zuruf von der SPD) Deswegen glaube ich, dass wir mit der Schuldenbremse insgesamt in der Koalition verantwortlich umgegangen sind. Das gilt für die Vergangenheit, das gilt aber auch für die Zukunft. Ich denke, dass wir das in den Haushaltsberatungen noch einmal deutlich machen. Zur Schuldenbremse und zu den Kreditaufnahmen gibt es ja einen Prozess, der anhängig ist; da gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Das Finanzministerium zitiert den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Sie zitieren den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Sie kommen aber dankenswerterweise richtigerweise zu dem Ergebnis: Ob eine Kreditaufnahme im Landeshaushalt Baden-Württemberg verfassungsgemäß ist oder nicht, entscheidet ganz allein, nur und ausschließlich der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg. Da erwarten wir eine Entscheidung. Ich empfehle allen, die notwendige Geduld und den demokratischen Respekt vor dieser Entscheidung aufzubringen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Die unterschiedlichen Beiträge zum IT-Bereich hat Herr Dr. Rösler angesprochen – Souveränität der Daten, Standardarbeitsplatz, Konsolidierung der BITBW, mobile Endgeräte. Darauf möchte ich im Detail nicht eingehen. Ich möchte zwei Aspekte noch hervorheben: Beitrag Nummer 8 beschäftigt sich mit den Abrechnungskosten bei den Einsätzen der Bereitschaftspolizei außerhalb des Landes Baden-Württemberg. Wenn Sie dort einmal hineinschauen, finden Sie ein interessantes Detail – ich fasse es einmal zusammen –, nämlich den Umstand, dass der Rechnungshof zu dem Ergebnis kommt, dass permanent und auf Dauer im Gegenwert von 100 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten das Land Hilfe gegenüber anderen Bundesländern leistet, obwohl der Bund und die Länder – nach einem Verwaltungsabkommen – verpflichtet wären, diese Einsätze zu bezahlen. Sie bezahlen aber sozusagen nur das Material. Die Personalkosten, die der Rechnungshof auf 5 Millionen € taxiert, bezahlt das Land allein. Diese Unwucht muss beseitigt werden. Im Beitrag Nummer 9 – das war uns immer wichtig und ist jetzt noch nicht angesprochen worden – geht es um die Zuschussförderung bei Vereinssportanlagen. Wir danken Ihnen ausdrücklich, dass Sie darauf hinwirken, dass die Vergaben und die Vorgaben so nutzerfreundlich gestaltet werden müssen, dass die Menschen im Ehrenamt nicht überfordert sind. Beitrag Nummer 10 – das muss eine Wiederholung sein – behandelt das Thema „Stabilisierung für das Hotel- und Gaststättengewerbe angesichts der Coronapandemie“. Dort lohnt ausnahmsweise ein Zitat aus Drucksache 17/3310: Der Landtag wolle beschließen: I. Von der Mitteilung des Rechnungshofs ... Kenntnis zu nehmen. ode – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 Das ist nicht so interessant. II. Die Landesregierung zu ersuchen, 1. soweit Land und Bund gleichartige Förderungen gewähren, in den Landesprogrammen ... eine Vorrangigkeit der Bundeshilfen festzulegen; Wenn Sie das im Lichte der Diskussion, der aufgeregten, engagierten Diskussion der letzten Tage und Wochen vor Ihrem geistigen Auge vorüberziehen lassen, können Sie nur zu dem Ergebnis kommen: Das Land hat alles richtig gemacht, was die Schrittfolge und Abfolge in diesem Zusammenhang erforderlich macht – eindeutig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Zuruf von der CDU: Sehr gut! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ganz genau so ist es!) Deswegen lassen wir uns auch nicht beirren. Heute Morgen gab es ja die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten. Auch er hat deutlich gemacht, dass wir die Menschen nicht im Stich lassen. Aber wenn wir aus Corona eines gelernt haben, dann das, dass es die richtige Reihenfolge sein muss. Ich habe es in der Aktuellen Debatte schon einmal gesagt: Der Euro kann nur einmal Wirkung entfalten, und jeder Euro muss auf die Straße. Das muss synchronisiert werden. Was kann es Besseres geben, als dass der Rechnungshof uns genau das ins Stammbuch schreibt? Zum Landgestüt Marbach hat der Kollege Dr. Rösler die entsprechenden Ausführungen gemacht. Da merkt man: Das sind genau die Dinge, die ein bisschen kribbelig machen. Man hat große Sympathien für die Haltung des Ministeriums, das auch die historische Bedeutung der Kulturdenkmale hervorhebt. Man kann aber auch nachvollziehen, wie in einem anderen Beispiel auch, das ich zum Schluss noch erwähne, dass der Rechnungshof sagt: Dinge, die Private auch machen können, muss das Land nicht unbedingt machen. Aber genau das ist Gegenstand widerstreitender Politik. Das müssen wir diskutieren und dann einer Entscheidung zuführen. Zur Energieeffizienz und zur Bearbeitung der Grunderwerbsteuer – das lesen Sie mal nach. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Dann können Sie erkennen, dass auch Notare Grenzen haben bei der Verfassung von Veräußerungsanzeigen. Das Thema, bei dem aus Ihrer Sicht auch nicht mit der notwendigen Sorgfalt gearbeitet worden ist, ist das Thema „Prüfung des Förderbedarfs bei der Elektromobilität im Land“, das auch Gegenstand einer öffentlichen medialen Berichterstattung war. Ich gehe davon aus, dass das Finanzministerium bzw. das Verkehrsministerium wie die anderen Ministerien aus Ihren Feststellungen lernt und das in Zukunft besser macht. Alles in allem noch mal ein Dank an Sie für die konstruktivkritische Begleitung, insbesondere auch an das Haus, Frau Staatssekretärin Dr. Splett, an das Finanzministerium. Ich gehe davon aus, dass wir uns auch im nächsten Jahr mit einer (Ulli Hockenberger) Denkschrift beschäftigen werden. Wenn ich noch einmal sprechen darf, werde ich auch dann nur zu dem sprechen, was war, und nicht zu dem, was ist. Das macht nur das Hohe Haus. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut! – Abg. Christi- an Gehring CDU: Großartig!)

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